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TGA Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt

Stadt Schifferstadt · Schifferstadt, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1025 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Projektplanung30 %
  • Projektdurchführung30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Schifferstadt hat imJahr 2000 den Gebäudekomplex "Zum Ochsen" bestehend aus Saalbau und Gaststätte erworben und beabsichtigt diesen zu einer sozialen Begegnungsstätte umzubauen. Dabei soll der Saalbau erhalten und um einen Neubau an der Stelle der jetzigen Gaststätte ergänzt werden. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen.

Beschreibung des Loses

Als im Jahr 2000 der Gebäudekomplex "Zum Ochsen" mit Gasthof und Saalbau zum Verkauf standen, wurden diese mit der Intension, sie für die Bürger nutzbar zu machen, von der Stadt Schifferstadt erworben. Dieses Vorhaben konnte jedoch erst nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" angegangen werden. Als vorbereitende Maßnahmen für den Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte wurden bereits ein Schadstoffgutachten sowie eine restauratorische Untersuchung des Saals in Auftrag gegeben, nicht bauzeitliche Einbauten wurden entfernt, ein verformungsgerechtes Aufmaß erstellt sowie die Möglichkeiten des Umbaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in den Varianten "Erhalt des Eckgebäudes" und "Neubau des Eckgebäudes" untersucht. Grundlage für die Machbarkeitsstudie war ein Raumprogramm, in dem die Ergebnisse mehrerer Bürgerworkshops mit den Ergebnissen der Bedarfsabfrage bei den Schifferstadter Vereinen, Einrichtungen und Parteien unter der Vorgabe der Förderfähigkeit miteinander verschmolzen wurden. Mit der Entscheidung, den ehemaligen Gasthof durch einen Neubau zu ersetzen, wurden in der Sitzung des Stadtrats vom 04.11.2020 die Weichen für den weiteren Verlauf des Vorhabens gestellt. Der "Ochse" war über Jahrhunderte Herzstück des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Schifferstadt. Lange Zeit befand sich der Gebäudekomplex im Dornröschenschlaf, doch nun möchte man mit dem Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte an frühere Zeiten anknüpfen und dem "Ochsen" wieder Leben einhauchen. Als Ankernutzung ist ein offener Mittagstisch im Saalbau für alle interessierten Bürger sowie die Ganztagsschüler der benachbarten Grundschule vorgesehen. Die Aufgabenstellung besteht nun darin, den historischen Saalbau sensibel und denkmalgerecht der neuen Nutzung zuzuführen und ihm ein würdiges Eckgebäude zur Seite zu stellen, das dem historischen Umfeld angemessen ist und gleichzeitig eine Adresse schafft. Dies soll vor dem Hintergrund des Klimaschutzteilkonzepts der Stadt in ökologischer, nachhaltiger Bauweise erfolgen. Folgende Kriterien sind der Planung zugrunde zu legen: - Um ein interessantes Zusammenspiel zu erzeugen, ist dem historischen Fachwerk des Alten Rathauses ein modernes, nachhaltiges Gebäude in ökologischer Bauweise gegenüberzustellen. Beide Gebäude sollen hierbei harmonieren ohne sich anzugleichen, ihre Bauzeit zu verleugnen oder miteinander in Konkurrenz zu treten. Der unter Denkmalschutz stehende Saalbau ist gleichermaßen zu integrieren. - Es sollen neben der Mensa mit dem dazugehörigen Küchentrakt multifunktionale Räumlichkeiten für Vereine entstehen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, den Saal für kulturelle Veranstaltungen aller Art zu nutzen. Die Details hierfür entnehmen Sie der im Anhang beigefügten Machbarkeitsstudie, den Aufmaßplänen sowie dem Raumprogramm. - Bei der Auswahl der Baumaterialien ist auf eine nachhaltige Produktion zu achten sowie auf entsprechende Zertifizierungen Wert zu legen. - Der CO²-neutrale Betrieb des Gebäudes ist anzustreben und der entsprechende Fußabdruck bei Errichtung und Umbau möglichst gering zu halten. - Darüber hinaus muss das zu planende Eckgebäude Passivhausstandard erreichen. Vorgesehen ist der Anschluss des Gebäudekomplexes an ein geplantes Nahwärmenetz in der Schifferstadter Innenstadt. Die Räumlichkeiten sollten über Flächenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden. Die Möglichkeiten zur Integration einer Photovoltaikanlage in das Energiekonzept ist unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und der Statik zu prüfen. - Unter dem Leitgedanken der Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft ist die barrierefreie Nutzbarkeit des Eckgebäudes und des Saalbaus auch für Menschen mit optischen, kognitiven und motorischen Einschränkungen in kreativen, umfassenden Planungs- und Gestaltungslösungen herzustellen und von Anfang an mit zu bedenken. - Die Einfügung in die den Gebäudekomplex umgebenden Denkmalzone ist aufgrund des Ensembleschutzes unablässig. Hier wird die Herstellung der ursprünglichen Kubatur des Gasthofes seitens des Denkmalschutzes gewünscht. - Des Weiteren ist ein besonderes Augenmerk auf eine hohe Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebäude zu legen. Zudem sind erhaltenswerte Bauteile des ehemaligen Gasthofes im Zuge der Planung zu ermitteln, beim Rückbau zu sichern und in die Planung zu integrieren. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Projektplanung30 %
Projektdurchführung30 %
Preis
Maßgeblich für die Bewertung des Preises ist das "Gesamthonorar Bearbeitungsstufen I und II inkl. Nebenkosten" gemäß Honorarangebotsblatt. Dabei erhält der Bieter mit dem günstigsten Gesamthonorar die volle Punktezahl, die anderen Bieter Punkte linear im umgekehrt proportionalen Verhältnis. Beispielsweise erhält der Bieter, dessen Angebot das für die Stadt günstigste Gesamthonorar bietet, insoweit die volle Punktzahl, während ein um 10 % schlechteres Angebot 90 % der gemäß Bewertungsmatrix insoweit erreichbaren Punkte erhält.
Qualität
Projektplanung- Die Bieter müssen ein Konzept zum Planungs- und Genehmigungsablauf vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Planungsprozess, insbesondere auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Objektplaner sowie weiteren Fachplanern. (ii) Darstellung der vorgesehenen Schritte und Abläufe im Genehmigungsprozess, insb. auch im Hinblick auf die Abstimmung mit der Auftraggeberin und den zuständigen Behörden. (iii) Darstellung von Qualitätssicherungsmechanismen, z.B. durch Zertifizierungen, Checklisten oder sonstiger Maßnahmen zur Sicherstellung des Informationsflusses zwischen allen Beteiligten. - Die Bieter müssen die Herangehensweise an die Aufgabenstellung anhand eines vom Bieter bereits abgewickelten Projektes vorlegen, dass zumindest Aussagen zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung des Erfassens der Schwierigkeiten der vorliegenden Aufgabenstellung. (ii) Darstellung wie den Schwierigkeiten Rechnung getragen wird. - Bewertet wird bei beiden Konzepten, inwieweit das jeweilige Konzept realistisch und praxisnah ist und somit zu erwarten ist, dass es zu einem reibungslosen Ablauf beiträgt. Wird ein Konzept insoweit als sehr gut geeignet bewertet, erhält der Bieter 5 Punkte, bei der Bewertung als gut geeignet 4 Punkte, bei der Bewertung als befriedigend 3 Punkte, bei der Bewertung als ausreichend 2 Punkte, bei der Bewertung als mangelhaft 1 Punkt, bei der Bewertung als ungenügend 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 bzw. 40 multipliziert, so dass maximal 100 bzw. 200 Punkte erreicht werden können (Gewichtung vgl. S. 1).
Qualität
Projektdurchführung- Die Bieter müssen ein Konzept zur personellen Organisation vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung eines Organigramms mit Nennung der für das Projekt vorgesehenen Personen und deren Zuständigkeiten. (ii) Darstellung der Koordinierungsmechanismen im Team einschließlich der Vertretungsregelungen bei Personalausfällen (auch bei Krankheit oder Urlaub). - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Terminsicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des aufzustellenden Terminplans, z.B. durch Vor-Ort-Präsenz und Kurzfristigkeit von Reaktionszeiten bei Anfragen der Auftraggeberin. (ii) Darstellung von Maßnahmen zur Beschleunigung, um drohende oder eingetretene Überschreitungen des Terminplans begegnen. (iii) Darstellung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer zugleich vertragskonformen Ausführung durch alle Beteiligten. - Die Bieter müssen ein Konzept mit Maßnahmen zur Kostensicherheit vorlegen, das Aussagen zumindest zu folgenden Aspekten beinhaltet: (i) Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung des Budgets. (ii) Darstellung von Maßnahmen bei drohenden oder eingetretenen Budgetüberschreitungen. - Die Bewertung der Konzepte erfolgt entsprechend den Erläuterungen oben unter B. Projektplanung, dritter Bulletpoint. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 20 multipliziert, so dass maximal 100 Punkte erreicht werden können.

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen de … ganz lesenNachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entspre-chenden Bescheinigung nachweist.
Kriterium
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Kriterium
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Ziffer 1: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deck … ganz lesenNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung -oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu Ziffer 1: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 2.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 2.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
Kriterium
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Referenzleistung des Bewerbers" - zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Objektplanung -Gebäude und Innenräume - gemäß § 55 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI.
Kriterium
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
Kriterium
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "stellvertretender Projektleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Kriterium
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bauleiter" - über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden, wobei dabei die LP 9 nochmals separat beauftragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II sowie der Leistungsphase 9.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Ange … ganz lesenLeistung: Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchfüh-rung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" be-nennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entspre-chenden Bescheinigung nachweist.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Postfach 3269, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahmeanträge und die späteren Angebote als eine zusammenhängende PDF-Datei eingerecht werden sollen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXH6US

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Schifferstadt
Anschrift
Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

267vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (240 Lose mit Angabe)
208.766 €Zuschlagswert im Median
92.635 € – 479.680 €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18aecace-6429-4d13-a509-f13bdbd66ea1.