TGA Gebäudekomplex "Zum Ochsen" Schifferstadt
Stadt Schifferstadt · Schifferstadt, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 20231206veröffentlicht 21.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 10 Monate
- 17.05.2024 – 31.03.2025
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10 Monate17.05.2024 – 31.03.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schifferstadt66450, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Honorarangebot40 %
- Projektplanung30 %
- Projektdurchführung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 31.03.2025
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Schifferstadt hat imJahr 2000 den Gebäudekomplex "Zum Ochsen" bestehend aus Saalbau und Gaststätte erworben und beabsichtigt diesen zu einer sozialen Begegnungsstätte umzubauen. Dabei soll der Saalbau erhalten und um einen Neubau an der Stelle der jetzigen Gaststätte ergänzt werden. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen.
Beschreibung des Loses
Als im Jahr 2000 der Gebäudekomplex "Zum Ochsen" mit Gasthof und Saalbau zum Verkauf standen, wurden diese mit der Intension, sie für die Bürger nutzbar zu machen, von der Stadt Schifferstadt erworben. Dieses Vorhaben konnte jedoch erst nach der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" angegangen werden. Als vorbereitende Maßnahmen für den Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte wurden bereits ein Schadstoffgutachten sowie eine restauratorische Untersuchung des Saals in Auftrag gegeben, nicht bauzeitliche Einbauten wurden entfernt, ein verformungsgerechtes Aufmaß erstellt sowie die Möglichkeiten des Umbaus im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in den Varianten "Erhalt des Eckgebäudes" und "Neubau des Eckgebäudes" untersucht. Grundlage für die Machbarkeitsstudie war ein Raumprogramm, in dem die Ergebnisse mehrerer Bürgerworkshops mit den Ergebnissen der Bedarfsabfrage bei den Schifferstadter Vereinen, Einrichtungen und Parteien unter der Vorgabe der Förderfähigkeit miteinander verschmolzen wurden. Mit der Entscheidung, den ehemaligen Gasthof durch einen Neubau zu ersetzen, wurden in der Sitzung des Stadtrats vom 04.11.2020 die Weichen für den weiteren Verlauf des Vorhabens gestellt. Der "Ochse" war über Jahrhunderte Herzstück des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in Schifferstadt. Lange Zeit befand sich der Gebäudekomplex im Dornröschenschlaf, doch nun möchte man mit dem Umbau zu einer sozialen Begegnungsstätte an frühere Zeiten anknüpfen und dem "Ochsen" wieder Leben einhauchen. Als Ankernutzung ist ein offener Mittagstisch im Saalbau für alle interessierten Bürger sowie die Ganztagsschüler der benachbarten Grundschule vorgesehen. Die Aufgabenstellung besteht nun darin, den historischen Saalbau sensibel und denkmalgerecht der neuen Nutzung zuzuführen und ihm ein würdiges Eckgebäude zur Seite zu stellen, das dem historischen Umfeld angemessen ist und gleichzeitig eine Adresse schafft. Dies soll vor dem Hintergrund des Klimaschutzteilkonzepts der Stadt in ökologischer, nachhaltiger Bauweise erfolgen. Folgende Kriterien sind der Planung zugrunde zu legen: - Um ein interessantes Zusammenspiel zu erzeugen, ist dem historischen Fachwerk des Alten Rathauses ein modernes, nachhaltiges Gebäude in ökologischer Bauweise gegenüberzustellen. Beide Gebäude sollen hierbei harmonieren ohne sich anzugleichen, ihre Bauzeit zu verleugnen oder miteinander in Konkurrenz zu treten. Der unter Denkmalschutz stehende Saalbau ist gleichermaßen zu integrieren. - Es sollen neben der Mensa mit dem dazugehörigen Küchentrakt multifunktionale Räumlichkeiten für Vereine entstehen sowie die Möglichkeit geschaffen werden, den Saal für kulturelle Veranstaltungen aller Art zu nutzen. Die Details hierfür entnehmen Sie der im Anhang beigefügten Machbarkeitsstudie, den Aufmaßplänen sowie dem Raumprogramm. - Bei der Auswahl der Baumaterialien ist auf eine nachhaltige Produktion zu achten sowie auf entsprechende Zertifizierungen Wert zu legen. - Der CO²-neutrale Betrieb des Gebäudes ist anzustreben und der entsprechende Fußabdruck bei Errichtung und Umbau möglichst gering zu halten. - Darüber hinaus muss das zu planende Eckgebäude Passivhausstandard erreichen. Vorgesehen ist der Anschluss des Gebäudekomplexes an ein geplantes Nahwärmenetz in der Schifferstadter Innenstadt. Die Räumlichkeiten sollten über Flächenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizt werden. Die Möglichkeiten zur Integration einer Photovoltaikanlage in das Energiekonzept ist unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes und der Statik zu prüfen. - Unter dem Leitgedanken der Schaffung einer inklusiven Gemeinschaft ist die barrierefreie Nutzbarkeit des Eckgebäudes und des Saalbaus auch für Menschen mit optischen, kognitiven und motorischen Einschränkungen in kreativen, umfassenden Planungs- und Gestaltungslösungen herzustellen und von Anfang an mit zu bedenken. - Die Einfügung in die den Gebäudekomplex umgebenden Denkmalzone ist aufgrund des Ensembleschutzes unablässig. Hier wird die Herstellung der ursprünglichen Kubatur des Gasthofes seitens des Denkmalschutzes gewünscht. - Des Weiteren ist ein besonderes Augenmerk auf eine hohe Funktionalität, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Gebäude zu legen. Zudem sind erhaltenswerte Bauteile des ehemaligen Gasthofes im Zuge der Planung zu ermitteln, beim Rückbau zu sichern und in die Planung zu integrieren. Als Eigentümerin des Gebäudekomplex "Zum Ochsen" schreibt die Stadt Schifferstadt vorliegend insofern Leistungen zur technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV zur Umnutzung des Gebäudekomplexes "Zum Ochsen" zu einer sozialen Begegnungsstätte nebst Neubau mit den Leistungsphasen 1-9 aus. Fachliche und inhaltliche Grundlagen für diese Ausschreibung bzw. für die spätere Auftragserbringung bilden das vorliegende Projektexposé nebst Raumprogramm sowie die Vergabeunterlagen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Honorarangebot
- Qualität
- Projektplanung
- Qualität
- Projektdurchführung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.05.2024
- Vertragsende
- 31.03.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXHSMV
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kohl + Frech Partnerschaft, Schifferstadt | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Schifferstadt
- Anschrift
- 66450 Schifferstadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bahnhofsvorplatz Schifferstadt | Planungsleistungen Verkehrs- &Freianlagen AUS17.09.2025 · 5 Angebote
- Tragwerksplanung Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt21.05.2024 · 2 Angebote
- Objektplanung Gebäudekomplex Zum Ochsen Schifferstadt21.05.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Rheinland-Pfalz (221 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- Siemens Aktiengesellschaft RC-DE SI B6 Zuschläge
- Kempen Krause Ingenieure4 Zuschläge
- GBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbH3 Zuschläge
- INGE/GbR KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH und Ludewig+Bock Ingenieure mbB3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7217d6f-b269-4bc7-be54-763f6646d964.