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Telemedizinische Ausstattung und Anbindung

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 39/2024/EU/E16veröffentlicht 23.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 30.12.2025
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2025
    vor 22 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Telemedizinische Ausstattung und Anbindung der Augenärztlichen Praxis Osterburg mit dem MVZ der Universitätsklinik Magdeburg (Universitätsaugenklinik)

Im Rahmen der Etablierung sektorübergreifender Versorgungsstrukturen des Landes Sachsen-Anhalt soll in der Altmark im Norden des Landes ein Angebot für die telemedizinische ophthalmologische Versorgung der dortigen Bevölkerung geschaffen werden. Hierzu wurde vom MVZ der Universitätsklinik Magdeburg eine Augenarztpraxis in Osterburg übernommen, in der neben der konventionellen Versorgung vor Ort im Rahmen eines Pilotprojekts zusätzliche Patienten ohne initialen Arztkontakt augenheilkundlich untersucht und die erhobenen Untersuchungsergebnisse an die Universitätsaugenklinik zur dortigen Auswertung und Befundung übermittelt werden.

Zur optimalen Übertragung und Befundung der erhobenen Daten ist es notwendig die medizin- und informationstechnischen Gegebenheiten der beiden Standorte aneinander anzugleichen und zu ergänzen, so dass der reguläre Praxisbetrieb in Osterburg aufrecht erhalten und zugleich zusätzliche Funktionalität durch die bereits an der Universitätsklinik etablierte Medizin- und Informationstechnik gewonnen werden kann.

Um Patienten, die an der Universitätsaugenklinik weiterbehandelt werden müssen (z.B. für geplante Augenoperationen) lange Anfahrtswege und doppelte Untersuchungen zu ersparen, ist geplant, möglichst die gleichen bildgebenden Endgeräte zu verwenden, die bereits an der Universitätsaugenklinik genutzt werden. So können im Bedarfsfall Vorbefunde direkt an die Universitätsklinik übergeben und dort weiterverwendet werden ohne dass erneute Voruntersuchungen stattfinden müssen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

100% Preis100 %
Preis
100% Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
30.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Für das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bew … ganz lesenFür das Vergabeverfahren sind Anlagen und Dokumente relevant und zu verwenden, die in der nachfolgenden Übersicht gefordert werden. A-01 Checkliste zu den Vergabeunterlagen A-02 Aufforderung zur Teilnahme am Vergabeverfahren A-03 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes A-04 Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05 Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen UKMD A-06 Formblatt der Zuschlagskriterien/Bewertungsmatrix A-07 Formblatt Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren A-08 Checkliste für DV-System bei Anschluss B-01 Teilnahmeantrag B-02 Eignungskriterien B-03 Leistungsbeschreibung B-04 Leistungsverzeichnis B-05 Angebotsschreiben e-Vergabe-Plattform B-06 Angebotsspezifikation des Bieters B-07 Preisblatt UKMD B-08 Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-09 Besondere Vertragsbedigungen B-10 Formblatt Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-11 Erfassungsbogen Medizinproduktegesetz B-12 Erfassungsbogen PC-Sicherheit im Netz B-13 Vertraulichkeitsvereinbarung B-14 Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Abschluss erst nach Zuschlagserteilung) B-15 Formblatt Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft C-01 Ergänzende Vertragsbedingungen C-02 Angaben zum Bewerber / Bieter C-03 Bewerbererklärung-EU nach EU-Vergaberichtlinie 2004/148/EG C-04 Eigenerklärung_5k-Sanktions-VO C-05 "Eigenerklärung_Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-06 "Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-07 "Eigenerklärung ILO (Abgabe und Abforderung ausschließlich vom Bestbieter)" C-08 Eigenerklärung Ausschlussgründe C-09 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Am … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vorabinformation Direktvergabe

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6bab87af-4539-47c7-9875-0fa1db0eaeac.