Technologiepartnerschaft
Klinikum Worms gGmbH · Worms, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen KliWo 01/2024veröffentlicht 23.07.2024DienstleistungenWettbewerblicher Dialog
- Laufzeit
- 120 Monate
- Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 120 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Worms67550, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.
Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.
Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 127 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Gerätekonzept25 %
- Bewirtschaftungskonzept25 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Klinikum Worms beabsichtigt im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs mit 2 bis 3 Präsenz-Dialogrunden eine Technologiepartnerschaft- mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (TNW) - für Bereitstellung, Bewirtschaftung inkl. Finanzierung und optionalen Beratungsleistungen für die Medizintechnik im Bereich Intensiv über eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren zu vergeben. Ein Projektstart ist direkt im Anschluss der Vergabe geplant. Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Ziel des Ausschreibungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Dialogteilnehmern ist es, den optimierten wirtschaftlichen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen. Zu beachten sind dabei insbesondere: - eine hinreichende Verfügbarkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle (Definition siehe 2.4.5); -eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte; - weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend schnell zu qualifizieren und über alle Gerätetypen hinweg gleichermaßen einsetzen zu können; - die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung des Klinikums gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer unter Umständen die Bauherrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen könnte bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenersparung) umsetzt; - eine technologieneutrale und Schnittstellen-offene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Da-ten, die die Geräte generieren, auf einheitlicher Basis zu erfassen, weiterzuleiten und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten sowie zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht).
Die angedachte Vertragslaufzeit umfasst mind. 10 Jahre mit einer bis zu 5-jährigen Verlängerungsoption. Weitere Informationen zur Laufzeit werden im Weiteren im Projektvertrag (vgl. Kapitel 2.5) geregelt.
Des Weiteren ist es Ziel des Auftraggebers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen zu erlangen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung fortlaufend zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch von Software und/oder Geräten einzuführen.
Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Fähigkeiten und Kenntnisse erlernen und diese selbstständig im Rahmen der An-wendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Es ist hierzu Transparenz herzustellen durch die Dokumentation der im Rahmen des Schulungskonzepts (siehe 2.4.7) erbrachten Leistungen.
Die Geräteanzahl ist stets kritisch auf Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Innovationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden. Alternativ sind Möglichkeiten zur Erhöhung der Patientenzahlen aufzuzeigen.
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitions- bzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für Wartung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Gerätekonzept
- Qualität
- Bewirtschaftungskonzept
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- 1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) - Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Vorlage eines zugehörigen Nachweises 2. Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
- Kriterium
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) 4. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand … ganz lesenkürzer
3. Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV) 4. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens einen Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, in Höhe von 5,0 Millionen Euro netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren auf. Der Bieter muss diesen Umsatz auf Nachfrage der Vergabestelle durch entsprechende Referenzen nachweisen. 5. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Im Einzelnen: 5a. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). 5b. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert) durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). 6. Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.- Kriterium
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens acht Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- … ganz lesenkürzer
7. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens acht Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen aus dem EU-Rechtsrahmen. 8. Hinweis zu den Mindestanforderungen: Die Anforderungen 8a-8d müssen jeweils einmal mit einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Die Anforderungen können, müssen aber nicht kumulativ erfüllt werden. Alle Referenzen müssen aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Großbritannien stammen. 8a. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz aus den letzten acht Jahren über die Lieferung im Bereich Monitoring aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Großbritannien vor 8b. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz aus den letzten acht Jahren über die Lieferung im Bereich Beatmung / Anästhesie aus dem europäischen Wirtschafts-raum oder Großbritannien vor 8c. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens eine geeignete vergleichbare Referenz aus den letzten acht Jahren über die Lieferung im Bereich Infusionstechnik aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Großbritannien vor 8d. Mindestanforderung: Der Bewerber weist mindestens eine geeignete, vergleichbare Referenz aus den letzten acht Jahren über die Lieferung und Bewirtschaftung der gelieferten Medizingeräte in einem der vorgenannten Leistungsbereiche auch unter Hinzunahme von Fremdprodukten (Produkte von Marktbegleitern) in mindestens einem der ausgeschriebenen Leistungsbereiche vor, sodass die Leistung vergleichbar einer der hier ausgeschriebene Technologiepartnerschaft ist oder über die Lieferung und Bewirtschaftung der gelieferten Medizingeräte auch unter Hinzunahme von Fremdprodukten (Produkte von Marktbegleitern) in einem anderen Gerätecluster [vergleichbar einer Technologiepartnerschaft]. Die Referenz muss aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Großbritannien stammen. 9. Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. 10. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), ist dies so nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). 11. Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. 12. Nachweis nach DIN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder vergleichbar durch Eigenerklärung des Bieters 13. Nachweis zu den in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV. Anzugeben sind: Mitarbeiter in den Bereichen - Entwicklung - Projektmanagement - Medizintechnik - Support Mindestens 50 Mitarbeiter 14. Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Der Bewerber weist einen Personalstamm nach, der die Durchführung der mit diesem Projekt verbundenen Aufgaben sicherstellt. Der Nachweis der erforderlichen Personalkapazität- und -fachlichkeit ist durch geeignete Nachweise zu erbringen. Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: 15. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 16 …- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-190da50fab3-24eddd084218390d
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 120 Monate
- Verlängerung
- Sind sofern vorliegend abschließend in den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung aufgeführt.
- Optionen
- Es besteht die Möglichkeit den Vertrag maximal um fünf Jahre zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. … ganz lesenkürzer
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elek … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform X-Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform X-Vergabe einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Frist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.- Hinweis
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mind … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle wertet die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt: Bewertungskriterien Punkte/Gewichtung Max. Punkte 1. Umsatz 10 x 1 10 2a. Anzahl der Referenzen 10 x 2 20 2b. Qualität der Referenzen 800 x 1 800 3. Mitarbeiterverhältnis 50 x 2 100 Max Gesamtpunkte 930 1. Auswahlkriterium 1: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen: Angabe des Umsatzes in Mio Euro Netto Wertung ≤ 5,0 = Ausschluss > 5 ≤ als 7,5 4 Punkte > 7,5 ≤ als 10 5 Punkte > 10 ≤ als 15 6 Punkte > 15 ≤ als 20 7 Punkte > 20 ≤ als 25 8 Punkte > 25 ≤ als 30 9 Punkte > 30 10 Punkte 2. Auswahlkriterium 2: Anzahl und Qualität der vergleichbaren Referenzen: a. Anzahl gem. Anlage 3: Weniger als 3 = Ausschluss ≥ 3 3 Punkte ≥ 4 4 Punkte ≥ 5 5 Punkte ≥ 6 6 Punkte ≥ 7 7 Punkte ≥ 8 8 Punkte ≥ 9 9 Punkte ≥ 10 10 Punkte b. Qualität Im Kriterium der Qualität können insgesamt 800 Punkte erreicht werden. Die Qualität der Referenz wird anhand des Musters aus Anlage 3 ermittelt. Das Klinikum addiert hierzu die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenzmuster aus der Anlage 3. Die Vergabestelle legt dazu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Die tatsächliche Gesamtpunktzahl im Auswahlkriterium errechnet sich aus der Multiplikation der theoretisch maximal erreichbaren Punktzahl mit dem Quotienten aus der individuellen Punktzahl und der theoretischen Höchstgesamtpunktzahl. Es gilt folgende Formel: P = (Pni ./. Pmin) * 800 P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P min = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium 3. Auswahlkriterium 3: Mitarbeiterverhältnis Bewertet wird in das Verhältnis der Mitarbeiteranzahlen aus den folgenden Bereichen (HealthCare) zueinander. Dazu stellt der Auftraggeber die Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement einerseits ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik Monitoring, Beatmung, Infusionstechnik und Support andererseits. Das beste Verhältnis erhält die volle Punktzahl, alle anderen dazu in Relation weniger. Das optimale Verhältnis bewertet die Vergabestelle im Verhältnis 40/60, d.h. 40% Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement zu 60% Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik Monitoring, Beatmung / Anästhesie, Infusionstechnik und Support. Mindestanforderung an die Gesamtmitarbeiterzahl aus beiden Bereichen sind 50 Mitarbeiter. 4. Gesamtauswahlentscheidung Es werden mindestens die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis mindestens drei Bewerber zugelassen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Gabriel-von-Seidl-Straße 61, 67550 Worms
- Kontakt
- vergabe@
ebnerstolz.de
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- Monitoring Worms05.11.2026 · 2 Angebote
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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 23.08.2024 auf 30.08.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.08.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 30.08.2024 auf 06.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 342cd09b-bf44-4456-b771-a92189bbe55e.