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Technische Universität Dresden - Vergabe Large Language Model (LLM)

Technische Universität Dresden · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 2024/2931veröffentlicht 07.11.2024DienstleistungenWettbewerblicher Dialog

Teilnahmefristseit 696 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01069, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit Referenzen einreichen und Kapazität für mehrere Dialogrunden einplanen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 140 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Umsetzungskonzept30 %
  • Leistungspunkte30 %
  • Entwicklung von zusätzlichen Funktionen10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 23 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Technische Universität Dresden (TU Dresden) strebt eine innovative Partnerschaft im Bereich Künstliche Intelligenz und insbesondere zur Nutzung von Large Language Models (LLM) an. Das Ziel der Partnerschaft ist es, den rechtlichen und technischen Rahmen sowie vor allem die Nutzung und Innovationspotenziale an der TU Dresden und im akademischen Kontext zu bestimmen, um die Anforderungen für eine langfristige Nutzung zu bewerten. Die Partnerschaft soll ein gemeinsames Leuchtturmprojekt für den Einsatz von künstlicher Intelligenz im akademischen Umfeld werden. Daher ist eine Kooperation mit der Industrie geplant. Als Grundlage für die Kooperation ist eine vertraglich geregelte Industrie-Partnerschaft beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt im Wettbewerblichen Dialog mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Ziel ist es, für den akademischen Bereich eine hochwertige, akzeptierte und wirtschaftliche Einführung von LLM-gestützten Verfahren der künstlichen Intelligenz zu erreichen. Neben der Gewährleistung der Qualität der einzusetzenden Technologie und deren Verfügbarkeit sind auch Beratungen zur Optimierung der Nutzung für den akademischen Betrieb sowie zu Szenarien für den datenschutzkonformen Einsatz erwünscht. Folgende Funktionalitäten werden zum Start der Partnerschaft an die Technologie vorausgesetzt: - Typische Funktionen zur Sprachgenerierung (Chat, Textgenerierung und Textrevision/Übersetzung) - Literatursuche / Ideenfindung / Entwicklung wissenschaftlicher Themen mit Angabe von Quellenangaben - Bearbeitung von mehrstufigen Fragen (Lösung textbasierter Probleme, mathematische oder wissenschaftliche Berechnungen oder Generierung von Code aus der Beschreibung eines Problems) - Programmierung / Codeverbesserung / Codeüberprüfung - Bildgenerierung - Nutzungsmöglichkeit über ein Application Programming Interface (API) für Funktionsaufrufe und Werkzeugnutzung um die Integration in Anwendungen der TU Dresden zu ermöglichen. - Barrierefreiheit: Idealerweise BITV 2.0 oder ähnlich - Anbindung and das Single Sign On der TU Dresden (Shibboleth) Im Rahmen der Partnerschaft sollen eine weitergehende Optimierung stattfinden. Hierfür sollen etwa - Die Erfassung von Feedback (Communities of Practice) - Erfassung von Nutzerstatistiken (durchschnittliche Nutzung, Anzahl der Eingaben pro Person, Veränderungen in der Nutzung über die Zeit, typische Nutzer/Zielgruppen) - Best Practices für Kommunikation, Etablierung und effiziente Nutzung eines KI-Tools bestimmen - Identifikationen von Anwendungsfällen für technisch fortgeschrittene Projekte identifizieren, die RAG oder eine API zum LLM-Dienst nutzen - Klärung datenschutzrechtlicher Auflagen und Bedenken im Rahmen der Beratung adressiert werden. Hierfür ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von vier Jahren vorgesehen. Der Höchstabruf für Leistungen aus dieser Partnerschaft beträgt 250.000 Euro netto. Ein Mindestabruf wird nicht zugesichert. Zusammengefasst soll der Auftrag soll in Bezug auf beide Phasen im Wesentlichen folgende Elemente umfassen: - Erstausstattung der TU Dresden mit KI/Large Language Model (LLM) - Soweit erforderlich: sukzessiver Austausch und/oder Ersatzbeschaffungen der erforderlichen Hardware innerhalb der Vertragslaufzeit; - Umsetzung erforderlicher Updates und Integration von innovativen Systemen ("Leuchtturmprojekte"); - Beratung und Implementierung von innovativen Technologien auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik - Umfassende kooperative Betreuung in enger Anbindung an die jeweiligen Kompetenz- und Fachbereiche inkl. Koordinierung und logistische Umsetzung vor Ort mit den dazugehörigen Unterstützungsleistungen (u.a. Monitoring, Dokumentation, Schulung).

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Die genannten Zuschlagskriterien werden im Laufe der Dialogphase konkretisiert.
Qualität
UmsetzungskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 30Die genannten Zuschlagskriterien werden im Laufe der Dialogphase konkretisiert.
Qualität
LeistungspunkteGewichtung (Punkte, genau) 30Die genannten Zuschlagskriterien werden im Laufe der Dialogphase konkretisiert.
Qualität
Entwicklung von zusätzlichen FunktionenGewichtung (Punkte, genau) 10Die genannten Zuschlagskriterien werden im Laufe der Dialogphase konkretisiert.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf … ganz lesen1. Hinweise: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Mindestdeckungssummen: -EUR 2,5 Mio. für Personenschäden, -EUR 2,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz)
Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium
Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Referenz A: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen in Form einer Campus-Lizenz oder vergleichbar für eine Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung in einem Mitgliedsl … ganz lesenDer Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Referenz A: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen in Form einer Campus-Lizenz oder vergleichbar für eine Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung in einem Mitgliedsland des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Wesentliche Bestandteile der Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein. - Referenz B: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über erbrachte vergleichbare Leistungen im Rahmen einer License Framework oder vergleichbar für eine Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung in einem Mitgliedsland des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Wesentliche Bestandteile der Leistungen müssen in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2019) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erbracht worden sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen Die Erklärungen über das Referenzprojekt müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags; - kurze Beschreibung des Leistungsumfangs; - Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner; - Zeitraum der Leistungserbringung; Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die ordnungsgemäße / zuverlässige Erbringung der erbrachten Leistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzprojekten je Mindestreferenz (insgesamt 6) ist nicht erwünscht.
Kriterium
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die t … ganz lesenDie Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme an der Dialogphase aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der eingereichten Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität (Integrationstiefe) als auch die Aktualität der Referenzen berücksichtigt. Es sollen mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog aufgefordert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5YRZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

80vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (86 Lose mit Angabe)
313.279 €Zuschlagswert im Median
251.944 € – 857.413 €mittlere Hälfte, 19 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7b68508f-55d1-4a90-b534-9936a4f9068d.