Technische Ausrüstung GUW Friedenspark Ludwigshafen
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 337-24-E15veröffentlicht 25.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Monate
- 14.07.2025 – 01.09.2025
- Lose
- 10
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mannheim.
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 10 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate14.07.2025 – 01.09.2025
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Mannheim68165, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 01.09.2025
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 10 Losen ausgeschrieben.
Gegenstand nach CPV
- 31153000GleichrichterHauptgegenstand
- 31200000Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
- 31230000Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
- 31682300Mittelspannungsanlagen
- 45311200Elektroinstallationsarbeiten
- 45314300Kabelinfrastruktur
- 45314310Verlegen von Kabeln
- 45315700Installation von Schaltanlagen
- 45317000Sonstige Elektroinstallationsarbeiten
- 45317300Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
- 51112000Installation von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
- 51112200Installation von Elektrizitätsschalteinrichtungen
- 45311000Installation von Elektroanlagen
- 31151000Stromrichter
- 31210000Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
- 31682000Bedarf für die Stromversorgung
- 31158100Batterieladegeräte
- 31440000Batterien
- 31162000Teile von Transformatoren, Induktionsspulen und Stromrichtern
- 31170000Transformatoren
- 45311100Installation von elektrischen Kabeln
- 45316000Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen
- 45316200Installation von Signalanlagen
Lose10 Lose
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Niederspannungshauptverteilung Für das Gleichrichterunterwerk ist eine 400 V AC / 60 V DC Niederspannungshauptverteilung (NSHV) und Einspeiseumschaltanlage zu liefern. | 2 Monate | – |
| 2 | Montagearbeiten Installation, Verlegung, Beschriftung von Kabel/Leitungen und Durchführung von Messungen einschließlich der Dokumentation (in deutscher Sprache) für die betriebstüchtige Funktion des gesamten Unterwerks. | 2 Monate | – |
| 3 | Gleichstromschaltanlage Lieferung von 3-feldriger Gleichstromanlage bestehend aus einer Plusverteilung, Gleichrichterbedienfeld mit 1 Streckenabgangsfeld | 2 Monate | – |
| 4 | Gleichrichter Gleichrichter mit 3000A Nennstrom, in selbstbelüfteter Drehstrom Brückenschaltung mit Silizium-Scheibendioden, ist nach VDE 0555, Belastungsklasse VI auszulegen. Es ist der Nachweis über die Einhaltung der Belastungsklasse vorzulegen. | 2 Monate | – |
| 5 | Batterieanlage mit Ladegleichrichter Für ein Gleichrichterwerk (GUW) in Mannheim ist eine Batterieanlagen mit Ladegleichrichter frei Baustelle zu liefern. | 2 Monate | – |
| 6 | Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23 anzubieten und frei Baustelle zu liefern. Das Angebot beinhaltet die Lieferung der Transformatoren auf die Baustelle. | 2 Monate | – |
| 7 | Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW MA Teile für einen Fernwirksteuerschrank und Fertigung des Fernwirksteuerschranks | 2 Monate | – |
| 8 | Montage Fernwirk-Steuerschrank für FW-Anbindung GUW Vo31 Fernwirkschrank und Kabel innerhalb des Stationsgebäudes montieren | 2 Monate | – |
| 9 | Engineering für FW-Anbindung GUW MA Koordination, Test und Inbetriebnahme einer Fernwirkstation | 2 Monate | – |
| 10 | Standardmontageplatte für V2 für FW-Anbindung GUW MA Fertigung und Montage einer Standardmontageplatte für die Fernwirkanbindung eines Gleichrichterunterwerkes | 2 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 14.07.2025
- Vertragsende
- 01.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstr. 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Int … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | EAI GmbH, Mannheim | 1 |
| 2 | EAI GmbH, Mannheim | 1 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 4 | GVA Leistungselektronik GmbH, Mannheim | 1 |
| 5 | Steurer GmbH, Karlsruhe | 1 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 7 | EAI GmbH, Mannheim | 1 |
| 8 | EAI GmbH, Mannheim | 1 |
| 9 | MVV Netze GmbH, Mannheim | 1 |
| 10 | SPA-GmbH, Dannstadt | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
- Website
- rnv-online.de
- Kontakt
- vergabe@
rnv-online.de - Auskünfte
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbHvergabe@
rnv-online.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 311 (Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Baden-Württemberg (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- EAI GmbH6 Zuschläge
- SPA-GmbH5 Zuschläge
- Steurer GmbH5 Zuschläge
- Werner Braun Beratung Planung von el. Anlagen GmbH5 Zuschläge
- EGA-Elektrotechnik GmbH4 Zuschläge
- GVA Leistungselektronik4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 03.01.2025 auf 17.01.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 03.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3907b1a-4dec-4875-aa00-6537623d6375.