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Technische Ausrüstung - E-Technik - Ersatzneubau für eine Mehrzweckhalle in Ruhland

Amt Ruhland · Ruhland, Brandenburg

Aktenzeichen 74/24, Los 105veröffentlicht 02.04.2024erstmals 02.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 919 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Amt Ruhland
    vor 30 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Ruhland plant den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle für sportliche und kulturelle Zwecke. Die hiesige Ausschreibung hat die Beschaffung von Planungsleistungen zum Gegenstand. Im Speziellen wird in diesem Los die Planung der technischen Ausrüstung Energie ausgeschrieben.

Beschreibung des Loses

Bei dem Projekt handelt es sich um eine Halle mit drei Hallenteilen. Die Abmessung der Hallenfläche soll mindestens 22 m x 45 m betragen und so die Größe eines Handballfeldes (20 m x 40 m) umsetzbar machen. Die Größe der Halle orientiert sich an den Raumempfehlungen für allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg. Es sollen mindestens Flächen berücksichtigt werden, die den Musterflächenempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg entsprechen, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen. Darüber hinaus gilt es im Rahmen einer Bedarfsermittlung weiter Bedarfe zu ermitteln und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entsprechend ihrer Bedeutung umzusetzen.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
HonorarFür die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird. Das Preisblatt wird in der zweiten Verfahrensstufe bekannt gegeben. Der niedrigste Wertungspreis (Minimalpreis) wird mit 40 Prozentpunkten bewertet. Wertungspreise, die dem 1,5-fachen des Minimalpreises oder mehr entsprechen, werden mit 0 Prozentpunkten bewertet. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischen liegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel: P = 120 - (80 x [X/N])
Qualität
Qualifikation der beteiligten MitarbeiterDer Bieter hat die Qualifikationen der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personals in einem Konzept aufzuzeigen. Dabei hat der Bieter zu erläutern, warum die jeweiligen Qualifikationen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung besonders geeignet sind. Insbesondere kann der Bieter dabei beispielsweise auf Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen eingehen. Das Konzept sollte nicht länger als 5 DIN A4-Seiten sein. a) Studien- oder Ausbildungsabschlüsse: Der Bieter erläutert die einschlägigen Studien- und/oder Ausbildungsabschlüsse der im Projekt vorgesehenen Mitarbeiter. b) Laufende Fortbildung: Der Bieter erläutert, dass und wie sich die im Projekt vorgesehenen Mitarbeiter laufend fortbilden. Regelmäßige Lehrtätigkeit zählt als laufende Fortbildung.
Qualität
Erfahrung des für die Ausführung vorgesehenen PersonalsDie Erfahrungen des Personals sollen vor allem anhand von Mitarbeiter-Referenzprojekten in einem Konzept illustriert werden. Die Rollen der jeweils für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter in den Mitarbeiter-Referenzprojekten sollen im Einzelnen erläutert werden. Insbesondere soll dargelegt werden, welcher Art die Tätigkeit war, welchen Umfang sie hatte, welche besonderen Schwierigkeiten zu bewältigen waren, und wie das Mitarbeiter-Referenzprojekt insgesamt verlaufen ist. Das Konzept soll nicht länger als 10 DIN A4 Seiten sein. Vergleichbare Mitarbeiterreferenzprojekte: Die Vergleichbarkeit der Mitarbeiterreferenzprojekte mit den hiesigen Vorgaben wird im Wege einer Gesamtschau ermittelt. Dabei werden Aufgabenstellung, Nutzungsart, Schwierigkeitsgrad, Größenordnung und erbrachte Leistungen insgesamt einbezogen.
Qualität
Organisation des für die Auftragsausführung vorgesehenen PersonalsDer Bieter soll darlegen, wie er sicherstellt, dass die im Vergabeverfahren benannten Mitarbeiter den Auftrag auch tatsächlich ausführen werden. Er soll in einem Konzept sowohl darlegen, wie er auf außerhalb seines Einflussbereichs stehende Umstände reagieren wird (z. B. Kündigung, Schwangerschaft, Krankheit), die die Personalverfügbarkeit beeinträchtigen, als auch seine Personaleinsatzplanung plausibilisieren. Der Auftraggeber geht von einer Jahresarbeitszeit von allenfalls 1.800 Stunden pro Vollzeitäquivalent aus, sodass der Bieter im Einzelnen darlegen soll, mit welcher Auslastung er bei den für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeitern auch unter Berücksichtigung anderer Aufträge sowie typischer Urlaubs- und Krankheitszeiten rechnet und wie er eine Überlastung und zugleich anforderungsgerechte Erledigung sicherstellt. Das Konzept sollte nicht länger als 10 DIN A4-Seiten für alle vorgesehenen Mitarbeiter sein. a) Umgang mit unbeherrschbaren Verfügbarkeitsrisiken: Der Bieter erläutert, wie er mit für ihn unbeherrschbaren Verfügbarkeitsrisiken umgehen wird (z. B. Krankheit, Schwangerschaft). b) Personaleinsatzplanung: Der Bieter erläutert seine Personaleinsatzplanung möglichst unter Angabe der Stunden, die für die vorgesehenen Mitarbeiter im hiesigen Projekt reserviert. c) Kostenmanagement: Der Bieter legt dar, wie er Kosten schätzt und ermittelt, wie er Kosten verfolgt und wie er die Einhaltung der Kosten sicherstellt.
Qualität
HerangehensweiseEs ist in einem Konzept zu erläutern, wie der Bieter an die Bewältigung des Vorhabens herangehen wird. Das Konzept sollte nicht länger als 10 DIN A4-Seiten sein. a) Terminmanagement: Der Bieter legt dar, wie er welche Zeitpläne erstellt und wie er deren Beachtung sicherstellt. b) Bauüberwachung vor Ort: Der Bieter legt dar, dass, in welchem Umfang und wie er die Präsenz vor Ort in der Ausführungsphase sicherstellt.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchfü … ganz lesenAls Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Liste der jeweils zuständigen Ingenieurskammer bzw. in die Liste Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Kriterium
Maßgeblich ist der im Bereich Fachplanung: technische Anlagen erzielte Nettoumsatz (d. i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten fünf Geschäftsjahre (d. i. durchschnittlicher Nettoumsatz). Folgende Punkte werden vergeben: Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ü … ganz lesenMaßgeblich ist der im Bereich Fachplanung: technische Anlagen erzielte Nettoumsatz (d. i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten fünf Geschäftsjahre (d. i. durchschnittlicher Nettoumsatz). Folgende Punkte werden vergeben: Durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz über 50.000 EUR = 10 Punkte zwischen 40.000 EUR und 50.000 EUR = 9 Punkte zwischen 30.000 EUR und 40.000 EUR = 8 Punkte zwischen 20.000 EUR und 30.000 EUR = 7 Punkte zwischen 10.000 EUR und 20.000 EUR = 6 Punkte zwischen 8.000 EUR und 10.000 EUR = 5 Punkte zwischen 6.000 EUR und 8.000 EUR = 4 Punkte zwischen 4.000 EUR und 6.000 EUR = 3 Punkte zwischen 2.000 EUR und 4.000 EUR = 2 Punkte zwischen 1.000 EUR und 2.000 EUR = 1 Punkte zwischen 1.000 EUR und 0 EUR = 0 Punkte
Kriterium
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und - mindestens 0,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögenssc … ganz lesenNachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und - mindestens 0,5 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, erfolgt über eine Eigenerklärung in Anlage B.7_Vordruck Teilnahmeantrag.
Kriterium
Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags: Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereich … ganz lesenMindestanforderung an die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags: Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss die nachstehenden Anforderungen a) und b) erfüllen. Es dürfen bis zu drei Referenzen eingereicht werden. Erfüllt nicht mindestens eine der eingereichten Referenzen die nachstehenden Anforderungen a) und b), wird der Teilnahmeantrag insgesamt ausgeschlossen. Zur Beurteilung der Anforderung b) können mehrere Referenzen zusammenbetrachtet werden, soweit jede von ihnen auch bei isolierter Betrachtung die Anforderung a) erfüllt. Die Anforderungen a) und b) lauten: a) Erbringungszeitraum der Leistung: Die Leistung muss eine Fachplanungsleistung für technische Anlagen i. S. d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI gewesen sein und die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2020 begonnen und spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. b) Bestandteile der Leistungserbringung: Die Leistung muss eine Fachplanungsleistung für technische Anlagen i. S. d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI gewesen sein, die sich auf eine Sport- oder Kultureinrichtung in Form einer Mehrzweckhalle bezogen haben, und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-7 umfasst haben.
Kriterium
Jeder Bewerber muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 wertbare Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewert … ganz lesenJeder Bewerber muss mindestens 1 Referenz und darf bis zu 3 wertbare Referenzen einreichen. Die erzielten Punkte aus der Bewertung der (bis zu 3) eingereichten Referenzen werden addiert. Reicht ein Bewerber mehr als drei Unternehmensreferenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche drei Referenzen gewertet werden sollen. Mindestanforderung an die Wertungsfähigkeit jeder Referenz: Als Referenzleistungen werden nur anerkannt Fachplanungsleistungen für technische Anlagen i. S. d. § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 Nummer 15.1. zur HOAI, die sich auf eine Sport- oder Kultureinrichtung in Form einer Mehrzweckhalle bezogen haben. Die Planungsleistung betraf einen Neubau oder war eine Modernisierung mit den Schwerpunkten thermische Sanierung bzw. wärmetechnische Ertüchtigung des Objektes. Neubau = 20 Punkte Modernisierung = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Das Bauvorhaben war zu wesentlichen Teilen (mehr als 30 % der Bruttobaukosten der KG 200 bis 700) zuwendungsgefördert. Ja = 5 Punkte Nein = 0 Punkte Das neu gebaute respektive das zu modernisierende bzw. zu sanierende Gebäude war ein Objekt mit einer umfangreichen technischen oder maschinellen Einrichtung. Dazu zählt insbesondere die Planung eines Gebäudes mit MSR-Technik, Klimatisierung, Photovoltaik, alternativer Wärmeversorgung (keine Fernwärme) o. ä. Ja = 10 Punkte Nein = 0 Punkte Es wurden die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis LPH 8 erbracht. Für jede Leistungsphase werden 2 Punkte vergeben. Maximal können 16 Punkte erzielt werden. Die Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 betragen: 3 Mio. EUR netto oder weniger = 0 Punkte 8 Mio. EUR netto oder mehr = 15 Punkte Zwischenwerte werden linear interpoliert. Bewertungspunkte werden auf 1 Nachkommastelle gerundet. gesamt 71 Punkte pro Referenz, bei drei Referenzen 213 Punkte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vertragsentwurf wird in der zweiten Stufe bereitgestellt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich - Mann - Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhal … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBS63T7

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Brandenburg (26 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.05.2024
  3. BekanntmachungFrist 02.05.2024
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 16.05.2024
  5. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.05.2024 auf 16.05.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb5f1a77-c8f7-4383-9c3c-bad51bfbe340.