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Technische Ausrüstung - AGR 1-3,8 - „Neubau Artur-Becker-Oberschule einschließlich Dreifelderhalle“

Große Kreisstadt Delitzsch · Delitzsch, Sachsen

Aktenzeichen E37537487veröffentlicht 15.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 966 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Delitzsch04509, Landkreis Nordsachsen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In der Großen Kreisstadt Delitzsch soll eine 4,5-zügigen Oberschule mit Sporthalle neu errichtet werden. In einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2022 wurde die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus für die Artur-Becker-Oberschule festgestellt. Die Gründe dafür sind der steigende Bedarf an Schulplätzen in Delitzsch unter Beachtung der Funktion als Mittelzentrum, der hohe Sanierungsbedarf der Bestandsschule sowie das gemessen an den aktuellen baulichen Anforderungen und der geplanten Belegung unzureichende Raumangebot. Der Neubau soll eine moderne und zukunftsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verkörpern. Darüber hinaus sollte ein Ganztagesbetrieb der Schule konzeptionell berücksichtigt werden. Es wird eine moderne digitale Lernumgebung angestrebt, Anforderungen an die digitale Ausstattung der Schule sind in der Planungsphase unter Berücksichtigung der Budgetvorgaben gemeinsam mit dem Auftraggeber aufzustellen. Schulgebäude sollten als Inspirationsquelle für zukünftige Generationen dienen. Daher ist eine nachhaltige, ressourcenschonende und klimagerechte bauliche Umsetzung seitens der Stadt Delitzsch gefordert. Es ist explizit keine Holzkonstruktion für die Tragstruktur und Außenhülle gewünscht. Das Schulgebäude soll weiterhin nachhaltig in Bezug auf eventuelle spätere bauliche Erweiterungen, Trennungen oder den Teilrückbau konzipiert werden. Eine flexible Umnutzung sollte mit minimalem Aufwand ermöglicht werden. Das Projekt umfasst zusätzlich den Abriss der bestehenden 3-zügigen Artur-Becker-Oberschule und der vorhandenen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken, die jeweils bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben sollen. Die Abbruchmaßnahmen sind Teil des Projekts sowie Leistungsbestandteil der zu vergebenden Planungsleistung. Der Neubau der 4,5-zügigen Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle soll auf demselben Grundstück realisiert werden. Der Planungsentwurf des Neubaus soll die Erhaltung des Bestandes in der Bauphase berücksichtigen. Die neue Schule soll den aktuellen und künftigen Anforderungen an die Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern gerecht werden und einen attraktiven Lern- und Aufenthaltsort bieten. Dabei ist ein Gebäude für 27 Klassen mit jeweils 28 Schülern je Klasse, in Summe 756 Schüler/innen und 58 Lehrern mit ca. 9.400 m² BGF zu konzipieren. Das beigefügte Raumprogramm ist bei der zu beauftragenden Planung umzusetzen. Dabei sollen aber auch Optimierungsmöglichkeiten für das vorgegebene Raumprogramm gesucht, aufgezeigt und bewertet werden, die ohne Qualitätsverlust zu einer Reduktion der BGF und mithin der Kosten führen. Zusätzlich soll eine 3-Feld Sporthalle nach DIN 18032 mit Sportfreiflächen realisiert werden. Die Sporthalle wird nach Schulschluss als Vereinsporthalle und am Wochenende für Wettkämpfe im Volleyball und Handball bis hin zu Liga-Spielen in der Bundesliga genutzt. Letzteres erfordert unter anderem die Integration einer Zuschauertribüne mit etwa 400 Plätzen. Die Außenanlagen der Schule sollen sowohl Lern- als auch Erholungsfläche für die Schüler/innen schaffen. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzverordnung der Stadt Delitzsch, wobei im Fall der Sporthalle angesichts der geplanten Nutzungszeiten eine Doppelbelegung zugelassen wird, die vorhandene Stellplatzanzahl für Wohnbebauung an Oststraße aber zu erhalten ist. Die Anzahl der Fahrradstellplätze orientiert sich an der Schüler- und Personalanzahl. Ausdrücklich wird auf die Nachbarschaft zum städtischen Friedhof und auf die unmittelbar an das Schulgelände grenzende Wohnbebauung hingewiesen. Den daraus resultierenden, besonderen Lärmschutzanforderungen ist mit der Entwurfslösung Rechnung zu tragen. Die Nutzungsaufnahme der neuen Schule soll vorzugsweise zum Schuljahr 2028/2029 jedoch spätestens bis zum Schuljahr 2029/2030 abgesichert werden. Die Inbetriebnahme der neuen 3-Feld-Sporthalle ist angesichts der Substanzschwächen im Bestand bereits zum Schuljahr 2027/2028 und damit vorzeitig vorzusehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für das Projekt wurden im Sommer 2023 die Projektgrundlagen geschaffen. Dabei wurden die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie die pädagogischen und funktionalen Anforderungen an die neue Schule berücksichtigt. Im Fortgang des Planungsprozesses von der Grundlagenermittlung bis zur Finalisierung der Entwurfsplanung im I./II. Quartal 2025 soll das Vorhaben detailliert ausgearbeitet und eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Projektfortgang erarbeitet werden. Im Anschluss wird der Projektfortgang für die Sporthalle ab LP4 organisiert. Der Projektfortgang der Schule ist mit Abschluss LP3 zu prüfen. Mit Vertragsabschluss werden zuerst die Leistungsphasen 1-3 abgerufen. Das Projekt soll durch Fördermittel unterstützt werden, von denen derzeit nur jene für die Abbrüche und die neue 3-Feld-Sporthalle gesichert erscheinen. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln für den Schulneubau ist derzeit noch offen, soll aber nach Vorliegen der LP3 geprüft werden. Die Gesamtkosten des Projekts werden nach aktuellem Stand auf ca. 55 Millionen Euro brutto geschätzt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Bieterpräsentation
Preis
Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI)

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung); 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (St … ganz lesen1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung); 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern &Abgaben); 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 (Insolvenz); 4. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 124 GWB; 5. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; 6. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt gemäß § 75 Abs. 2 VgV; 7. Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist, soweit die Gesellschaftsform dies erfordert.
Kriterium
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit den folgenden Deckungssummen: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, … ganz lesen1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) mit den folgenden Deckungssummen: Personenschäden mind. 5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 5 Mio. EUR. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber-/Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt; 2. Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
Kriterium
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen 3. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher a … ganz lesen1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen 3. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste 4. Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu. 3. - Vergleichbarkeit der Referenz: Neubau Schul-/Verwaltungsbau (z.B. BWZNr. 4100) oder Objekt vergleichbarer Schwierigkeit (mind. HZ II); - Planung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht; - Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 erbracht; - Projektfertigstellung seit 01.01.2014 (bauordnungsrechtliche Abnahme erfolgt); - Projektbeschreibung in Wort und Bild. zu 4. - Vergleichbarkeit der Referenz: Neubau Sporthalle (BWZ-Nr. 5100) oder Objekt vergleichbarer Schwierigkeit (mind. HZ II); - Planung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht; - Planung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 erbracht; - Projektfertigstellung seit 01.01.2014 (bauordnungsrechtliche Abnahme erfolgt); - Projektbeschreibung in Wort und Bild.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: I. technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 20 % 1. Beschäftigtenzahl: 10 % 2. Fachkräfte: 10 % II. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 % 1. durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz: 10 % III. Fachliche Eignu … ganz lesenObjektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: I. technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 20 % 1. Beschäftigtenzahl: 10 % 2. Fachkräfte: 10 % II. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 10 % 1. durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz: 10 % III. Fachliche Eignung Referenzen: 70 %; Weitere Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen dargestellt; Klarstellung insbesondere zu Ziffer 5.1.10: Aufgrund technischer Gegebenheiten der Vergabeplattform wird hier von „Mindestpunktzahl“ gesprochen. Eine Mindestpunktzahl gibt es nicht. Es handelt sich hierbei um die prozentuale Gewichtung. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Bewerbungsformular, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - di … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Bewerbungsformular, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.03.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26f4fcfa-e7db-4dab-a066-a075fae6e7d7.