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Technische Ausrüstung - AGR 4-6 „Neubau Artur-Becker-Oberschule einschließlich Dreifelderhalle“

Große Kreisstadt Delitzsch · Delitzsch, Sachsen

Aktenzeichen E22952313veröffentlicht 17.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 960 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate16.07.2024 – 30.06.2025
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Delitzsch04509, Landkreis Nordsachsen, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2025
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In der Großen Kreisstadt Delitzsch soll eine 4,5-zügigen Oberschule mit Sporthalle neu errichtet werden. In einem Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2022 wurde die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus für die Artur-Becker-Oberschule festgestellt. Die Gründe dafür sind der steigende Bedarf an Schulplätzen in Delitzsch unter Beachtung der Funktion als Mittelzentrum, der hohe Sanierungsbedarf der Bestandsschule sowie das gemessen an den aktuellen baulichen Anforderungen und der geplanten Belegung unzureichende Raumangebot. Der Neubau soll eine moderne und zukunftsfähige Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verkörpern. Darüber hinaus sollte ein Ganztagesbetrieb der Schule konzeptionell berücksichtigt werden. Es wird eine moderne digitale Lernumgebung angestrebt, Anforderungen an die digitale Ausstattung der Schule sind in der Planungsphase unter Berücksichtigung der Budgetvorgaben gemeinsam mit dem Auftraggeber aufzustellen. Schulgebäude sollten als Inspirationsquelle für zukünftige Generationen dienen. Daher ist eine nachhaltige, ressourcenschonende und klimagerechte bauliche Umsetzung seitens der Stadt Delitzsch gefordert. Es ist explizit keine Holzkonstruktion für die Tragstruktur und Außenhülle gewünscht. Das Schulgebäude soll weiterhin nachhaltig in Bezug auf eventuelle spätere bauliche Erweiterungen, Trennungen oder den Teilrückbau konzipiert werden. Eine flexible Umnutzung sollte mit minimalem Aufwand ermöglicht werden. Das Projekt umfasst zusätzlich den Abriss der bestehenden 3-zügigen Artur-Becker-Oberschule und der vorhandenen Sporthalle mit Lehrschwimmbecken, die jeweils bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben sollen. Die Abbruchmaßnahmen sind Teil des Projekts sowie Leistungsbestandteil der zu vergebenden Planungsleistung. Der Neubau der 4,5-zügigen Oberschule mit 3-Feld-Sporthalle soll auf demselben Grundstück realisiert werden. Der Planungsentwurf des Neubaus soll die Erhaltung des Bestandes in der Bauphase berücksichtigen. Die neue Schule soll den aktuellen und künftigen Anforderungen an die Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern gerecht werden und einen attraktiven Lern- und Aufenthaltsort bieten. Dabei ist ein Gebäude für 27 Klassen mit jeweils 28 Schülern je Klasse, in Summe 756 Schüler/innen und 58 Lehrern mit ca. 9.400 m² BGF zu konzipieren. Das beigefügte Raumprogramm ist bei der zu beauftragenden Planung umzusetzen. Dabei sollen aber auch Optimierungsmöglichkeiten für das vorgegebene Raumprogramm gesucht, aufgezeigt und bewertet werden, die ohne Qualitätsverlust zu einer Reduktion der BGF und mithin der Kosten führen. Zusätzlich soll eine 3-Feld Sporthalle nach DIN 18032 mit Sportfreiflächen realisiert werden. Die Sporthalle wird nach Schulschluss als Vereinsporthalle und am Wochenende für Wettkämpfe im Volleyball und Handball bis hin zu Liga-Spielen in der Bundesliga genutzt. Letzteres erfordert unter anderem die Integration einer Zuschauertribüne mit etwa 400 Plätzen. Die Außenanlagen der Schule sollen sowohl Lern- als auch Erholungsfläche für die Schüler/innen schaffen. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich nach der Stellplatzverordnung der Stadt Delitzsch, wobei im Fall der Sporthalle angesichts der geplanten Nutzungszeiten eine Doppelbelegung zugelassen wird, die vorhandene Stellplatzanzahl für Wohnbebauung an Oststraße aber zu erhalten ist. Die Anzahl der Fahrradstellplätze orientiert sich an der Schüler- und Personalanzahl. Ausdrücklich wird auf die Nachbarschaft zum städtischen Friedhof und auf die unmittelbar an das Schulgelände grenzende Wohnbebauung hingewiesen. Den daraus resultierenden, besonderen Lärmschutzanforderungen ist mit der Entwurfslösung Rechnung zu tragen. Die Nutzungsaufnahme der neuen Schule soll vorzugsweise zum Schuljahr 2028/2029 jedoch spätestens bis zum Schuljahr 2029/2030 abgesichert werden. Die Inbetriebnahme der neuen 3-Feld-Sporthalle ist angesichts der Substanzschwächen im Bestand bereits zum Schuljahr 2027/2028 und damit vorzeitig vorzusehen. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für das Projekt wurden im Sommer 2023 die Projektgrundlagen geschaffen. Dabei wurden die städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie die pädagogischen und funktionalen Anforderungen an die neue Schule berücksichtigt. Im Fortgang des Planungsprozesses von der Grundlagenermittlung bis zur Finalisierung der Entwurfsplanung im I./II. Quartal 2025 soll das Vorhaben detailliert ausgearbeitet und eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Projektfortgang erarbeitet werden. Im Anschluss wird der Projektfortgang für die Sporthalle ab LP4 organisiert. Der Projektfortgang der Schule ist mit Abschluss LP3 zu prüfen. Mit Vertragsabschluss werden zuerst die Leistungsphasen 1-3 abgerufen. Das Projekt soll durch Fördermittel unterstützt werden, von denen derzeit nur jene für die Abbrüche und die neue 3-Feld-Sporthalle gesichert erscheinen. Die Verfügbarkeit von Fördermitteln für den Schulneubau ist derzeit noch offen, soll aber nach Vorliegen der LP3 geprüft werden. Die Gesamtkosten des Projekts werden nach aktuellem Stand auf ca. 55 Millionen Euro brutto geschätzt.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Bieterpräsentation
Preis
Honorar auf Grundlage des Vertragsentwurfs (nach HOAI)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
16.07.2024
Vertragsende
30.06.2025
Dauer
11 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
nicht vorgesehen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54316b03-6284-4b5e-bc4b-d376f9c9e910.