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TBA Kraftisried - Pacht der Anlage und Pflichtenübertragung

Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried (Vertreten durch den Landkreis Ostallgäu) · Marktoberdorf, Bayern

Aktenzeichen LK_OAL-2026-0038veröffentlicht 30.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 158 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2027 – 31.12.2036
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Zulässigxvergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität30 %
  • Umwelt10 %
  • Sozial10 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2036
    in 54 Tagen

Beschreibung

Vergabeverfahren Leistungen der Tierkörperbeseitigung für den Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried

Beschreibung des Loses

'--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Leistungen umfassen die Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage sowie deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflichten gem. § 3 Abs. 1 TierNebG. Diese Pflichten sind abholen, sammeln, kennzeichnen, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten, verwenden oder beseitigen von Materialien nach TierNebG. - Die Vertragsunterlagen im Stand der Bekanntmachung (vor Eintritt in die Verhandlungen) sehen im Wesentlichen folgenden Leistungsinhalt vor: • Der Zweckverband als Konzessionsgeber verpachtet die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried zum Zweck des Betriebs der Anlage und zur umfassenden Erfüllung der Beseitigungspflichten nach § 3 Abs. 1 TierNebG. • Die Pflichten zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs.3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Gebiet des Konzessionsgebers werden übertragen. • Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind bedarfsgerecht zu sammeln und abzuholen. • Der Zweckverband als Konzessionsgeber wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vollständige Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und für die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen. - Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen. ---

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität30 %
Umwelt10 %
Sozial10 %
Preis50 %
Qualität
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt. • Preis mit 50 von 100 Punkten • Qualität mit 30 von 100 Punkten • Umwelt mit 10 von 100 Punkten • Sozial mit 10 von 100 Punk ---
Qualität
UmweltDie Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualität
SozialDie Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Preis
Die Zuschlagskriterien im Detail werden in den Vergabeunterlagen aufgeführt. • Preis mit 50 von 100 Punkten • Qualität mit 30 von 100 Punkten • Umwelt mit 10 von 100 Punkten • Sozial mit 10 von 100 Punk ---

Eignung9 von 9 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen. Zugelassen sind nur Referenzprojekte im Bereich der Pflichtenerfüllung gem. § 3 Abs. 3 TierNebG oder glw. aus den letzten 3 Jahren (ab Mai 2023 oder aktueller) und einem Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten (Stichtag: Ende der Fri … ganz lesenBenennung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen. Zugelassen sind nur Referenzprojekte im Bereich der Pflichtenerfüllung gem. § 3 Abs. 3 TierNebG oder glw. aus den letzten 3 Jahren (ab Mai 2023 oder aktueller) und einem Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten (Stichtag: Ende der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge und indikativen Erstangebote). Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen (siehe Formblatt Referenzen): Bezeichnung des Referenzprojekts, Beschreibung des Leistungsinhalts in Bezug auf die Pflichtenerfüllung gem.§ 3 Abs. 3 TierNebG oder glw mit Mengenangabe; Beschreibung des Leistungsinhalts in Bezug auf den Betrieb von Anlagen für Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten mit Mengenangabe; Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel.-Nr. Mindestanforderungen: Es werden nur die zugelassenen Referenzen gewertet. Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, das neben Leistungen im Bereich der Pflichtenerfüllung gem. § 3 Abs. 3 TierNebG oder glw. im selben Referenzprojekt auch den Betrieb von Anlagen für Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten mit einem Mengendurchsatz von mindestens 10.000 t pro Jahr umfasst.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Gilt für Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaften/im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer: Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung (einschließlich Haus- und Grundbesi … ganz lesenGilt für Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaften/im Falle einer Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer: Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflicht-Versicherung (einschließlich Haus- und Grundbesitzer-Risiko und Mietsachschäden) mit einer Deckungssumme von 10 Mio. € je Schadenfall 2-fach maximiert je Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers!) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei den vorgenannten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen.
Finanzkennzahlen
Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zu Gesamtumsätzen und Umsätzen aus der Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die Jahre 2023, 2024, 2025 netto in €. Mindestanforderungen: Der jährliche Umsatz aus der Behandlung, Verarbeitung, Verwendu … ganz lesenEigenerklärung zu Gesamtumsätzen und Umsätzen aus der Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die Jahre 2023, 2024, 2025 netto in €. Mindestanforderungen: Der jährliche Umsatz aus der Behandlung, Verarbeitung, Verwendung und Beseitigung von Tierischen Nebenprodukten im Durchschnitt der Jahre 2023, 2024, 2025 muss mindestens 3,0 Mio. EUR netto jährlich betragen.
Eintragung in das Handelsregister
Handelsregisterauszug, nicht älter als Januar 2026
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2036
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Sofern der Auftraggeber oder der Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf schriftlich widerspricht, verlängert sich die Laufzeit maximal dreimal um jeweils weitere 12 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
xvergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
--- Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragstell … ganz lesen--- Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). ---
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
--- Das indikative Erstangebot ist vollständig mit allen Angaben mittels XLSX-Datei "Angebot" und gemeinsam einzureichen. Die Tabellenblätter Angebot, Angebotspreise, Qualität, Umwelt und Sozial sind auszufüllen. Eintragungen sind in den gelb hinterlegten Feldern möglich. - Das indikative (unverbind … ganz lesen--- Das indikative Erstangebot ist vollständig mit allen Angaben mittels XLSX-Datei "Angebot" und gemeinsam einzureichen. Die Tabellenblätter Angebot, Angebotspreise, Qualität, Umwelt und Sozial sind auszufüllen. Eintragungen sind in den gelb hinterlegten Feldern möglich. - Das indikative (unverbindliche) Erstangebot hat den Leistungs- und Vertragsumfang der Vertragsunterlagen zum Stand der Bekanntmachung inkl. ggf. erfolgter Bieterinformationen zu enthalten. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Etwaiger Verhandlungsbedarf ist von den Bietern in die Verhandlungsbedarfsliste einzutragen. ---
Hinweis
--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Le … ganz lesen--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Leistungen umfassen die Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage sowie deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflichten gem. § 3 Abs. 1 TierNebG. Diese Pflichten sind abholen, sammeln, kennzeichnen, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten, verwenden oder beseitigen von Materialien nach TierNebG. - Die Vertragsunterlagen im Stand der Bekanntmachung (vor Eintritt in die Verhandlungen) sehen im Wesentlichen folgenden Leistungsinhalt vor: • Der Zweckverband als Konzessionsgeber verpachtet die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried zum Zweck des Betriebs der Anlage und zur umfassenden Erfüllung der Beseitigungspflichten nach § 3 Abs. 1 TierNebG. • Die Pflichten zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs.3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Gebiet des Konzessionsgebers werden übertragen. • Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind bedarfsgerecht zu sammeln und abzuholen. • Der Zweckverband als Konzessionsgeber wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vollständige Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und für die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen. - Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen. --- Verhandlungsgegenstand: Die Vertragsunterlagen bilden die Grundlage für das Vergabeverfahren und die Verhandlungen. Der Weiterbetrieb der Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried als Verarbeitungsstandort ist das gewünschte Zielbild des Konzessionsgebers. Die Vertragsunterlagen sehen dementsprechend den Vollbetrieb der Gesamtanlage vor. Ein unveränderter Vollbetrieb der Gesamtanlage wie bisher wird für die Verhandlungen nicht zwingend als einzig zulässiges Betriebsmodell festgeschrieben. Ein reduziertes Betriebsmodell ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Ein Anlagenbetrieb der Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried ggf. mit verändertem Umfang und die Pflichtenübertragung gemäß § 3 Abs. 3 TierNebG muss weiterhin sichergestellt sein. Als Ergebnis der Verhandlungen können Vertragsbedingungen und Leistungsinhalte angepasst werden. Die Verhandlungsgespräche betreffen insbesondere einzelne Regelungen der vorliegenden Vertragsunterlagen, wie beispielsweise Preisanpassungsklauseln, Abrechnungsmodalitäten, technische Anforderungen an Fahrzeuge und Behälteridentifikationssysteme, Vertragsdauer. - Das indikative (unverbindliche) Erstangebot hat den Leistungs- und Vertragsumfang der Vertragsunterlagen zum Stand der Bekanntmachung inkl. ggf. erfolgter Bieterinformationen zu enthalten. Die Bieter haben mit dem indikativen (unverbindlichen) Erstangebot eine Verhandlungsbedarfsliste einzureichen, in der sie diejenigen Punkte der Vertragsunterlagen benennen, zu denen sie Verhandlungsbedarf sehen. Auf Basis der Verhandlungsergebnisse legt der Konzessionsgeber (ggf. geänderte) Vertragsunterlagen als einheitliche Grundlage für das verbindliche (finale) Angebot fest. Im Falle eines Betreiberwechsels kann ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB vorliegen. Eine verbindliche Feststellung ist dem Konzessionsgeber nicht möglich. Bieter haben dies bei ihrer Kalkulation eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. - Entgegen der obigen Angabe (der Vorgaben der Plattform geschuldet) wird kein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Konzessionsgeber vergibt die Konzession im Wege eines frei a …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried (Vertreten durch den Landkreis Ostallgäu)
Anschrift
Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Kontakt
vergabe@lra-oal.bayern.de
Auskünfte
Landkreis Ostallgäuvergabe@lra-oal.bayern.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 852 (Dienstleistungen des Veterinärwesens) in Bayern gibt es in den letzten 24 Monaten nur 2 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da6b0054-16a4-4ff3-a63c-03cf5b37749e.