Taximanagement am Flughafen BER (Konzession)
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg
Aktenzeichen EA-2024-0056veröffentlicht 01.08.2024erstmals 01.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Berlin12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Aufgabe 1 - Prozessuale Umsetzung des Taximanagement10 %
- Aufgabe 2 - Anforderungen Passagiere und Taxifahrer5 %
- Aufgabe 3 - Umgang mit Störfällen im Betriebsablauf10 %
- Aufgabe 4 - Personeller Einsatz zum Taximanagement5 %
- Aufgabe 5 - Betriebsübergang und erster Betriebstag10 %
- Angebotspreis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 27 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 27 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist Organisation und der Betrieb der Taxiinfrastruktur am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) an einen Konzessionär bzw. Betreiber Taxiinfrastruktur (BTI).
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Vergabe ist Organisation und der Betrieb der Taxiinfrastruktur am Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) an einen Konzessionär bzw. Betreiber Taxiinfrastruktur (BTI). Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, mit einer Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Betreiber Taxinfrastruktur (BTI) verpflichtet sich, als Betreiber für die ausgeschriebene Konzession am Flughafen BER ein komplettes, betriebsfertiges und betriebssicheres Gesamtsystem zu erstellen und im Auftrag des Auftraggebers zu betreiben. Die Leistung des Betreibers Taxiinfrastruktur (BTI) erstreckt sich auf die Konzeption, Einführung und den Betrieb eines Taxenmanagementsystems, in dem die Prozessabläufe sowie die eingesetzte Technik (z.B. Schrankenanlagen, Transponder, etc.) optimal verknüpft werden. Auch in dieser Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich beschriebene Leistungen, die jedoch notwendig sind, um ein komplettes, betriebsfertiges und betriebssicheres System zum Betrieb der Taxiinfrastruktur zu erstellen und zu betreiben, sind in der Leistungspflicht des Konzessionärs inkludiert, ohne dass sich dabei noch zusätzliche Ansprüche des Konzessionärs ergeben. Der Betrieb der Taxiinfrastruktur wird von rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Zulassungsordnung der Taxen (Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr des Landkreises Dahme-Spreewald) für den Landkreis Dahme Spreewald beeinflusst. Insbesondere der Umgang mit der Zulassung von Taxen mit Betriebssitz im Land Berlin, welche am Flughafen BER Fahrgäste aufnehmen dürfen, im gleichen Verhältnis zu Taxen des zuständigen Landkreises, ist dringend bei der Aussteuerung der Taxiinfrastruktur zu beachten. Die Infrastruktur des Taximanagements am Flughafen BER besteht aus einem Taxispeicher (Aufstellen, Wartebereiche und Abruf der Taxis) sowie zwei Einstiegsbereichen direkt am Terminal. Dem BT1 steht es frei, die vorhandenen Systeme sowie Technik vom aktuellen Konzessionär auf eigene Kosten zu übernehmen und in das eigene TaxisystemZ-infrastruktur zu implementieren. Der Auftraggeber agiert hierbei nur als Mittler und übernimmt keine Verantwortung/Kosten oder Haftung für die Funktion, Garantie, Lizenzgebühren, Implementierungskosten, Schulungen oder Supportgebühren der übernommenen Systeme. Der BTI ist im Rahmen seiner Leistungserbringung verpflichtet, am Taxihauptspeicher verschiedene Einrichtungen für die Nutzer der Taxiinfrastruktur zu errichten und zu betreiben - dazu gehören: • Taxileitstand • Toilettenanlage • Aufenthaltsraum / Gebetsraum • Kiosk Als Abschätzung der zu erwartenden Taxizufahrten dient ein Rückblick auf die vergangenen Jahre und die Prognose für das Jahr 2024. Es wird erwartet, dass die Fluggastzahlen sukzessive über den Vertragszeitraum steigen und somit auch die Zufahrten sich erhöhen können. Eine Gewähr hierfür wird seitens des Auftraggebers nicht übernommen, die Anzahl der tatsächlichen Zufahrten kann sich daher erhöhen oder senken. Jahr 2022 (Zufahrten p.a. 722.000); 2023 (Zufahrten p.a. 757.000); 2024 (Zufahrten p.a. 812.000). Das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Taxiinfrastruktur wird beim Einfahren erhoben und beläuft sich auf 2,06 € netto per Taxi/Zufahrt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Aufgabe 1 - Prozessuale Umsetzung des Taximanagement
- Qualität
- Aufgabe 2 - Anforderungen Passagiere und Taxifahrer
- Qualität
- Aufgabe 3 - Umgang mit Störfällen im Betriebsablauf
- Qualität
- Aufgabe 4 - Personeller Einsatz zum Taximanagement
- Qualität
- Aufgabe 5 - Betriebsübergang und erster Betriebstag
- Kosten
- Angebotspreis
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/ Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/ Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt "Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" zur Verfügung. Im Falle einer BewGe/BieGe ist das Formblatt für jedes Mitglied gesondert abzugeben. Im Falle der Eignungsleihe gilt die Vorlagepflicht zusätzlich für jedes eignungsverleihende Unternehmen. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen …- Kriterium
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so s … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Nachweis des Gesamtjahresumsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2022-2023) bezogen auf vergleichbare Leistungen (als vergleichbar gelten: - Planung und Betrieb eines Taxi- bzw. vergleichbaren Verkehrsmanagement - Planung und Betrieb eines Parkraummanagement; - Planung und Betrieb eines Verkehrsmanagementsystem für Großveranstaltungen, Messen, landseitige Hafenerschließung (PKW, Busse oder Verkehrsleitzentralen)). Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (€ netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2022-2023) bezogen auf vergleichbare Leistungen (als vergleichbar gelten: - Planung und Betrieb eines Taxi- bzw. vergleichbaren Verkehrsmanagement - Planung und Betrieb eines Parkraummanagement; - Planung und Betrieb eines Verkehrsmanagementsystem für Großveranstaltungen, Messen, landseitige Hafenerschließung (PKW, Busse oder Verkehrsleitzentralen) in Höhe von mindestens 2.300.000,00 € netto pro Jahr. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind di … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. a) Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis und Beschreibung mind. einer Referenz zum Nachweis von vergleichbaren Leistungen (als vergleichbar gilt: Erfahrungen bei der Planung und dem Betrieb eines Taxi- bzw. vergleichbaren Verkehrsmanagement; Erfahrungen bei der Planung und dem Betrieb eines Parkraummanagement; Erfahrungen bei der Planung und dem Betrieb eines Verkehrsmanagementsystem für Großveranstaltungen, Messen, landseitige Hafenerschließung (PKW, Busse oder Verkehrsleitzentralen) a. Die Leistungserbringung der beigebrachten Referenz hat eine Dauer von mindestens 6 zusammenhängenden Monaten. b. Die beigebrachte Referenz verfügt in dem Zeitraum von mindestens 6 Monaten über Fahrzeugbewegungen von mind. 180.000 PKW. c. Die Leistungserbringung der beigebrachten Referenz liegt innerhalb der letzten drei Jahre ab Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Ausschreibung.. Die Punkte a) - c) sind kumuliert in einer Referenz nachzuweisen. Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
Option 1: Verlängerung des Vertrages um 1 mal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung in Textform nach §126b BGB des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor dem ursprünglichen … ganz lesenkürzer
Option 1: Verlängerung des Vertrages um 1 mal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung in Textform nach §126b BGB des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 6 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende in Textform nach §126b BGB erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: a) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die Deutsche Sprache beherrschen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesenkürzer
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2024-0056 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 09.09.2024 eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
- Website
- ber.berlin-airport.de
- Kontakt
- einkauf@
berlin-airport.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Fahrservice S. Kortschlag GmbH8 Zuschläge
- DRK-KV MOL-Ost.e.V5 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.5 Zuschläge
- Taxibetrieb Matthias Neumann5 Zuschläge
- Überlandverkehr Thomas Präkelt5 Zuschläge
- Busreisen Heinz Palm GbR3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 04.09.2024 auf 16.09.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 04.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung efc6be1f-73fb-4af6-8c92-5cfc0ee662d1.