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TA-Prüfsachverständigen- sowie Beratungsleistungen Los 4 PG8 Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung für den Neubau der Baustufe 1 der Universitätsmedizin Göttingen

Baugesellschaft UMG mbH · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 24E71240BS1023veröffentlicht 03.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 913 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 03.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
64 Monate11.06.2024 – 26.10.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Baugesellschaft UMG mbH
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    Hamburg/Göttingen
    vor 30 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.10.2029
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Prüf- und Sachverständigen sowie Beratungsleistungen für den Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Die Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung_ANG_Anlage_3_Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Im Zuge der Planung und Herstellung der Baustufe 1 auf dem Gelände der Universitätsmedizin Göttingen sind die Prüfsachverständigenleistungen der folgende Prüfgebiete nach Niedersächsischer Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) erforderlich. Prüfgebiet 8: Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung o 3 Energiezentralen (im 2. Untergeschoss, im 3. Obergeschoss und im 7. Obergeschoss) o 12 Gießharztransformatoren 1000 kVA 20 KV und 1 Gießharztransformator 630 kVA 20 KV o Netzersatzanlage bestehend aus: 3 Stück Netzersatzanlage 2000kVA, 3 Mittelspannungs- Transformator 0,4/20kV - 2000kVA o Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit ca. 18 Notlichtunterstationen o IT-Netz mit ca. 280 Standverteiler IT System AV/SV o 21 OP-Lichtanlagen Aufgrund der Komplexität des Projekts und der Erwartung einer reibungslosen Endprüfung der Baumaßnahme, wurde festgelegt, dass die Prüfsachverständigen ab der Entwurfsplanung beratend in den Planungsprozess eingebunden werden. Leistungsbeschreibung Planungsbegleitende Beratungsleistungen Planungsbegleitende Beratung und abschließende Überprüfung der Vorentwurfsplanung, der Entwurfsplanung und der Werk- und Montageplanung in Bezug auf die Plausibilität der aufgestellten Unterlagen nebst Ergebnisbericht, einschließlich schriftlichem Verweis auf Planungsfehler und Empfehlung entsprechender Maßnahmen für die unter Punkt 1.2 dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anlagengruppen. Die Ergebnisse der Überprüfung und Empfehlungen zur Korrektur werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt und im PKMS eingestellt. Die Übergabe des abschließenden Prüfberichtes erfolgt spätestens 14 Tage nach Übergabe der Planungsunterlagen. Baubegleitende Sachverständigenprüfungen Es erfolgen je nach Baufortschritt die Überprüfungen der Montage- und Installationsarbeiten mit dem Ziel, wesentliche Abweichungen von den Planvorgaben festzustellen, systematische Fehler rechtzeitig zu erkennen, bei der Montage auftretende Probleme zu klären und mangelnde Gebrauchstauglichkeit der Anlagen festzustellen. Dies betrifft insbesondere auch die Bereiche, die nach Abschluss der Installationsarbeiten nicht mehr zugänglich sind (z.B. geschlossene Kabelkanäle, Schächte, geschlossene Zwischen- Deckenbereiche etc.). Die Ergebnisse der baubegleitende Sachverständigenprüfungen und Empfehlungen zur Korrektur werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt und im PKMS eingestellt. Abnahmeprüfungen durch Prüfsachverständige Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie z.B. die Abnahme der Sicherheitsstromversorgung, der Sicherheitsbeleuchtung, des IT-Netztes, des Blitzschutzes werden entsprechend nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO), der Baugenehmigung und den Auflagen aus dem noch zu erstellenden Brandschutzkonzept durchgeführt. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfungen durch den Sachverständigen werden der AG als schriftlicher Prüfbericht in einfacher Ausfertigung digital im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Weitere Details vgl. in den Vergabeunterlagen, insbes. in der Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis laut Honorarblatt100 %
Preis
Preis laut HonorarblattDer Preis ist das einzige Zuschlagskriterium

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
-Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keineRückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, ein … ganz lesen-Gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern ordnungsgemäß erfüllen und keineRückstände beim Finanzamt bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der der ordnungsgemäßen Steuerzahlungen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts) zu fordern. -Gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge an die Krankenkassen Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Krankenkassenbeiträge ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei einer Krankenkasse bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Krankenkassenbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen) zu fordern. - Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall?Versicherung Der Bewerber/Bietrer hat zu erklären, dass er die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/ gesetzliche Unfall-Versicherung ordnungsgemäß erfüllt und keine Rückstände bei der Berufsgenossenschaft/ gesetzlichen Unfall-Versicherung bestehen. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfall-Versicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft) zu fordern. -Insolvenz Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet ist, keine Eröffnung beantragt und kein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. -Liquidation Der Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. -Sonstige AusschlussgründeDer Bewerber/Bieter hat zu erklären, dass keine sonstigen Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB bestehen.
Kriterium
Der Bewerber/Bieter (ggf. Eignungsverleiher und NU) erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber/Bieter als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenen … ganz lesenDer Bewerber/Bieter (ggf. Eignungsverleiher und NU) erklärt, dass im Falle der Auftragsvergabe an sich auch nachfolgende besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Bewerber/Bieter als Auftragnehmer und dem Auftraggeber als vereinbart gelten: 6.1 Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte, § 4 NTVergG Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags im Inland 6.1.1 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 6.1.2 seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) - AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. 6.2 Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette, § 13 NTVergG 6.2.1 Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach Nummer 6.1 (siehe § 4 Abs. 1 NTVergG) abzuverlangen und diese Erklärungen und Nachweise dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Der Auftragnehmer, der einen Auftrag an ein Nachunternehmen vergibt, hat vertraglich sicherzustellen, dass das Nachunternehmen die ihm nach Satz 1 aufzuerlegenden Verpflichtungen übernimmt und die Verpflichtungen, auf die sich die in Satz 1 genannten Erklärungen und Nachweise beziehen, einhält. Für Nachunternehmen gilt § 8 Abs. 1 entsprechend. Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, so gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend. 6.2.2 Der Auftragnehmer hat bei Abgabe seines Angebots ein Verzeichnis der Leistungen, die durch Nachunternehmen erbracht werden sollen, vorzulegen. Der öffentliche Auftraggeber legt in den Vergabeunterlagen fest, ob die Nachunternehmen, die der Auftragnehmer für diese Leistungen einsetzen will, vor Zuschlagserteilung benannt werden müssen. Nach Zuschlagserteilung bedarf die Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmens der Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers. Für die Einschaltung und den Wechsel eines Verleihunternehmens gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 6.2.3 Auf die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen kann der öffentliche Auftraggeber verzichten, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, weniger als 3 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. 6.2 Kontrollen und Sanktionen gemäß Niedersächsischem Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) 6.2.1 Kontrollen, § 14 NTVergG 6.2.1.1 Der Auftraggeber ist gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 NTVergG gehalten, Kontrollen durchzuführen, um zu überprüfen, ob der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf dieses Gesetz übernommenen vergaberechtlichen Verpflichtungen einhalten. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunternehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. 6.2.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren, aus denen Umfang, …
Kriterium
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Ä … ganz lesenEigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS?Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten gemäß Artikel 5k Absatz 1 VO (EU) 833/2014, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die VO gilt unmittelbar (d.h. ohne nationalen Umsetzungsakt) und ab sofort (die VO ist bereits am 09.04.2022 in Kraft getreten).
Kriterium
Soweit einschlägig haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Verleihunternehmen und ggf. Nachunternehmer Handelsregisterauszüge vorzulegen und Angaben zum Berufstand (Architekten/Ingenieure) zu machen.
Kriterium
Der mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung [v … ganz lesenDer mittlere Jahresumsatz, den der Bewerber/Bieter/Bietergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen (Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung [vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und Beratungsleistungen]) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021-2023) mindestens 50.000 Euro p. a. netto betragen.
Kriterium
Die Bieter/Bietergemeinschaft haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach ma … ganz lesenDie Bieter/Bietergemeinschaft haben nachzuweisen, dass sie im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert und für sonstige Schäden (insbes. primäre Vermögensschäden und Sachschäden) in Höhe von 2 Mio. Euro, 2-fach maximiert abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist als Anlage beizufügen. (Hinweis: Unabhängig von dieser Mindestanforderung strebt die Auftraggeberin den Abschluss einer Projektversicherung an, an deren Kosten sich der spätere Auftragnehmer mit einem seinem Risiko angemessenen Anteil beteiligen wird, sofern die ihm entstehenden Risiken mitversichert werden.)
Kriterium
Die Bieter/Bietergemeinschaft haben mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) betreffend die Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicher … ganz lesenDie Bieter/Bietergemeinschaft haben mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte (Unternehmensbezogen) betreffend die Überprüfung der Planung, baubegleitenden Sachverständigenprüfungen und der Abnahmeprüfung durch den Prüfsachverständigen für das PG 8, Sicherheitsstromversorgungsanlagen und Sicherheitsbeleuchtung (vgl. Anlage 03, Leistungsbeschreibung; Prüf- Sachverständigen- und Beratungsleistungen)im Krankenhausbau (bzw. hinsichtlich eines vergleichbar komplexen Objekts - Sonderbauten mit vergleichbaren Anforderungen, mindestens Honorarzone III) in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Ende der Teilnahmefrist) mit einer Bausumme i. H. v. mindestens 50 Mio. Euro netto (KG 200-600 gemäß DIN 276). Für die Darstellung der Referenzen ist das ANG_FB_02 zu nutzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.06.2024
Vertragsende
26.10.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 DAYS
Angebotsöffnung
08.05.2024, 12:01 Uhr. Hamburg/Göttingen. Baugesellschaft UMG mbH und Leinemann & Partner mbB
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auf die bereits dargelegten Vorgaben des Landes Niedersachsen (Anlage 2.1.6 zum Vertrag, auf welchen ebenfalls verwiesen wird) wird insbesondere verwiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 … ganz lesenErgeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zuinformieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Faxversendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2WHFBB

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.05.2024 auf 15.05.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08f60549-e403-4018-ba9b-fe9c4fc8d574.