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vergebenEU-weitDienstleistungen

Systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen

Kreis Düren · Düren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 33/2024veröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 8 Lose · in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen an Schulen im Kreis Düren ("MosIK-DN") startete im Jahr 2018/2019 zunächst mit zwei Schulen und wird seitdem stetig erweitert. Mit dem Projekt unterstützt der Kreis Düren Schulen bei ihrer Entwicklung hin zu einem Ort der Inklusion, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gemeinschaftsgrundschule Gey

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
2
Katholische Grundschule Ellen

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
3
Grundschule Burgblick

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
4
Primus Schule Titz

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
5
Sekundarschule Jülich

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
6
Sekundarschule Kreuzau - Nideggen

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
7
Gesamtschule Niederzier-Merzenich

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
8
Anne Frank Gesamtschule

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Preis 40% nähere Angaben in den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix)
Qualität
Qualität 60 % nähere Angaben in den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
Der Auftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.08.2026 schriftlich widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist … ganz lesen1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYVDL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
52351 Düren
Kontakt
vergabestelle@kreis-dueren.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b474a8b9-92fb-4072-b61f-d40d97a8473b.