Systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen
Kreis Düren · Düren, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 33/2024veröffentlicht 16.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.
- Dynamisches Beschaffungssystem Headhunter - DienstleistungenJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH · JülichFrist 31.12.2030
- Arbeitnehmerüberlassung - 1 Mitarbeiter für Gefahrstoffmanagement (m/w/d)JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH · JülichFrist 23.11.2026
- Ausschreibung über die Rahmenvereinbarung von Steuerberatungsdienstleistungen für die ZRR GmbHZukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH · JülichFrist 13.11.2026
- Facility ManagementJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH · JülichFrist 17.12.2029
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Qualität60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.01.2027
- Heute
Beschreibung
Das Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen an Schulen im Kreis Düren ("MosIK-DN") startete im Jahr 2018/2019 zunächst mit zwei Schulen und wird seitdem stetig erweitert. Mit dem Projekt unterstützt der Kreis Düren Schulen bei ihrer Entwicklung hin zu einem Ort der Inklusion, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
- 85311200Behindertenfürsorgeleistungen
- 85310000Dienstleistungen des Sozialwesens
- 85300000Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- 85311300Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
- 85312310Orientierungsdienste
- 80410000Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gemeinschaftsgrundschule Gey Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 2 | Katholische Grundschule Ellen Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 3 | Grundschule Burgblick Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 4 | Primus Schule Titz Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 5 | Sekundarschule Jülich Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 6 | Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 7 | Gesamtschule Niederzier-Merzenich Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 8 | Anne Frank Gesamtschule Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis 40% nähere Angaben in den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix)
- Qualität
- Qualität 60 % nähere Angaben in den Vergabeunterlagen (Bewertungsmatrix)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- Der Auftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.08.2026 schriftlich widerspricht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist … ganz lesenkürzer
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYVDL
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | lebe!zeit Düren GmbH & Co. KG, Düren | 8 |
| 2 | lebe!zeit Düren GmbH & Co. KG, Düren | 10 |
| 3 | Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Düren, Düren | 7 |
| 4 | DRK-Kreisverband Jülich e.V., Jülich | 9 |
| 5 | DRK-Kreisverband Jülich e.V., Jülich | 8 |
| 6 | lebe!zeit Düren GmbH & Co. KG, Düren | 7 |
| 7 | ASB RV Rhein- Erft/ Düren e.V., Erftstadt | 5 |
| 8 | lebe!zeit Düren GmbH & Co. KG, Düren | 11 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Kreis Düren
- Anschrift
- 52351 Düren
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-dueren.de
Bei uns erfasst
- BKS-Technische_Ausrüstung, Vergabe19.10.2026 · 3 Angebote
- BKS-Objektplanung19.10.2026 · 3 Angebote
- Lieferung von Möbeln Kaufmännische Schulen des Kreises Düren02.02.2026
- Ersatzbeschaffung der Leitstellentechnik05.12.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- ZAW - Fachinformatiker/in FR Systemintegration - UlmBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 16.12.2026
- ZAW - Kraftfahrzeugmechatroniker/-in - SengwardenBAPersBw I 1.5.2.3 Team Beschaffung BFD/ZAWFrist 09.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b474a8b9-92fb-4072-b61f-d40d97a8473b.