Systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen
Kreis Düren · Düren, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 33/2024veröffentlicht 04.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.
- Dynamisches Beschaffungssystem Headhunter - DienstleistungenJEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH · JülichFrist 31.12.2030
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 24 Monatenan Kreis Düren
- Angebotsfrist 10:15 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Öffnung der Angebote 10:15 Uhrvor 24 MonatenDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de.
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.01.2027
- Heute
Beschreibung
Das Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen an Schulen im Kreis Düren ("MosIK-DN") startete im Jahr 2018/2019 zunächst mit zwei Schulen und wird seitdem stetig erweitert. Mit dem Projekt unterstützt der Kreis Düren Schulen bei ihrer Entwicklung hin zu einem Ort der Inklusion, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.
Gegenstand nach CPV
- 80000000Allgemeine und berufliche BildungHauptgegenstand
- 85311200Behindertenfürsorgeleistungen
- 85310000Dienstleistungen des Sozialwesens
- 85300000Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
- 85311300Kinder- und Jugendfürsorgeleistungen
- 85312310Orientierungsdienste
- 80410000Verschiedene Unterrichts- und Ausbildungsdienste
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gemeinschaftsgrundschule Gey Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 2 | Katholische Grundschule Ellen Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 3 | Grundschule Burgblick Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 4 | Primus Schule Titz Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 5 | Sekundarschule Jülich Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 6 | Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 7 | Gesamtschule Niederzier-Merzenich Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
| 8 | Anne Frank Gesamtschule Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
- Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Eignungsleihe, Formular 534a und 534b und -- Erklärungh Unteraufträge, Formular 533a und 533b.
- Kriterium
- Zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren für die Durchführung der Leistungen benennen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- Der Auftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.08.2026 schriftlich widerspricht.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 12.11.2024, 10:15 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist … ganz lesenkürzer
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYP92 Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und disk … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYP92 Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabeportal zu registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabeportals sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die Bieterkommunikation einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Kreis Düren
- Anschrift
- 52351 Düren
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-dueren.de
Bei uns erfasst
- BKS-Technische_Ausrüstung, Vergabe19.10.2026 · 3 Angebote
- BKS-Objektplanung19.10.2026 · 3 Angebote
- Lieferung von Möbeln Kaufmännische Schulen des Kreises Düren02.02.2026
- Ersatzbeschaffung der Leitstellentechnik05.12.2025 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- RSL Berufsbildung GmbH11 Zuschläge
- Grone Bildungszentren NRW Rheinland gGmbH6 Zuschläge
- HAZ Arbeit + Zukunft e.V.6 Zuschläge
- TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- TÜV Rheinland Akademie GmbH5 Zuschläge
- bfw - Unternehmen für Bildung. Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (bfw5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5da9cec3-150f-4e60-8121-6e7110f49cf0.