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vergebenEU-weitDienstleistungen

Systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen

Kreis Düren · Düren, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 33/2024veröffentlicht 04.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 724 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.02.2025 – 31.01.2027
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Düren52351, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Kreis Düren
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:15 Uhr
    nur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:15 Uhr
    Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de.
    vor 24 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2027
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Das Modellprojekt zum systemischen Einsatz von Inklusionsassistenzen an Schulen im Kreis Düren ("MosIK-DN") startete im Jahr 2018/2019 zunächst mit zwei Schulen und wird seitdem stetig erweitert. Mit dem Projekt unterstützt der Kreis Düren Schulen bei ihrer Entwicklung hin zu einem Ort der Inklusion, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gemeinschaftsgrundschule Gey

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
2
Katholische Grundschule Ellen

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
3
Grundschule Burgblick

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
4
Primus Schule Titz

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
5
Sekundarschule Jülich

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
6
Sekundarschule Kreuzau - Nideggen

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
7
Gesamtschule Niederzier-Merzenich

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–
8
Anne Frank Gesamtschule

Die Inklusionsassistenzen unterstützen den Unterricht der Lehrenden in den Klassen, damit Schülerinnen und Schüler (SuS) mit und ohne besondere Förderbedarfe im Unterricht gleichermaßen gut lernen können. Da die Inklusionsassistenzen nicht einem Kind, sondern Schulklassen bzw. OGS-Gruppen zugeordnet werden, kann allen Kindern einer Schule nach ihren individuellen Bedürfnissen die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Eine Stigmatisierung bestimmter Schüler*innen durch den Einsatz von individuellen Integrationshilfen wird vermieden. Die Schule soll durch die systemischen Kräfte in ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag gestärkt werden, so dass eine motivierende Lernatmosphäre für alle Beteiligten - Schüler*innen, pädagogisches Personal und Lehrkräfte - entsteht. Es ist vorgesehen, modellhaft folgende acht Schulen, darunter drei Grundschulen und fünf weiterführende Schulen, ab dem 01.02.2025 bis Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2026/2027 (31.01.2027) bedarfsdeckend mit systemischen Inklusionsassistenzen auszustatten: Grundschulen: Grundschulverbund Stadt Nideggen Gemeinschaftsgrundschule Gey Katholische Grundschule "Unter dem Regenbogen", Niederzier Ellen Weiterführende Schulen: Sekundarschule Jülich PRIMUS-Schule Titz Gesamtschule Niederzier/Merzenich Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Anne-Frank-Gesamtschule Düren

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
Angabe der Eignungskriterien Es sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531, - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- Erklärung Bieter Eignungsleihe, Formular 534a und 534b und -- Erklärungh Unteraufträge, Formular 533a und 533b.
Kriterium
Zum Nachweis seiner beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren für die Durchführung der Leistungen benennen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
31.01.2027
Verlängerung
Der Auftrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht bis zum 01.08.2026 schriftlich widerspricht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
12.11.2024, 10:15 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-wirtschaftsregion-aachen.de.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Einhaltung des TVgG NRW 2. Beachtung des Datenschutzes
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist … ganz lesen1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB). 4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYP92 Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und disk … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYP92 Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das elektronische Vergabeportal zu stellen. Die Plattform wird zur alleinigen Kommunikation mit den Bewerbern und Bietern genutzt. Diese erfolgt gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und diskriminierungsfrei. Um diesen Vorgaben sowie der Gleichbehandlung aller Bewerber bzw. Bieter gerecht zu werden, sind die Bewerber bzw. Bieter gehalten, sich für das vorliegende Verfahren beim Vergabeportal zu registrieren. Die Registrierung sowie die Nutzung des Vergabeportals sind für die Bewerber bzw. Bieter kostenlos. Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht registrieren, haben keinen Anspruch darauf, über Antworten auf etwaige Bieterfragen oder Änderungen im laufenden Verfahren automatisch informiert zu werden. Es werden im Interesse der Gleichbehandlung sämtlicher Bewerber/Bieter grundsätzlich keine telefonischen oder persönlichen Auskünfte zum Inhalt und Ablauf des Verfahrens erteilt. Anträge und Angebote sind nach Vorgaben der Auftraggeberin, in der Regel elektronisch über den elektronischen Vergabemarktplatz einzureichen. Es ist unzulässig, Anträge oder Angebote per Mail oder über die Bieterkommunikation einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
52351 Düren
Kontakt
vergabestelle@kreis-dueren.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5da9cec3-150f-4e60-8121-6e7110f49cf0.