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Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)50-490/25veröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 282 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen7 %
  • Darlegung des Erfahrungswissens10,5 %
  • Qualitätssicherung7 %
  • Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.17,5 %
  • Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen17,5 %
  • Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.10,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Recklinghausen, Der Landrat
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
    vor 9 Monaten
  5. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Jordan-Mai-Schule

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

2 Jahre–
2
Haldenwangschule

Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis30 %
Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen7 %
Darlegung des Erfahrungswissens10,5 %
Qualitätssicherung7 %
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.17,5 %
Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen17,5 %
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.10,5 %
Qualität
Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der SchulassistenzenBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der Aufgaben der Schulassistenz hat.
Qualität
Darlegung des ErfahrungswissensBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan- bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz- werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu- weisen hat.
Qualität
QualitätssicherungUnter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche- rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni- scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver- tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können. Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.
Qualität
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe- setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch- staben a-c eingegangen werden.
Qualität
Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen KompetenzenAn dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er- wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh- mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.
Qualität
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan- bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften vollen Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun- gen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf- sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi- sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und die genannten Angebote vorgehalten werden.

Eignung2 von 2 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. B … ganz lesenNeben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen 2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung 3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls 4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen 5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a. a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
Optionen
Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
29.01.2026, 09:00 Uhr. Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen. Nur Vertreter des AG
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz … ganz lesenLeistung: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG), - sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein. - die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung). Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder eine … ganz lesenDer systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi- sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind. Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 980 (Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbaa72a9-5d6d-4585-8fb4-3bd1ca016a09.