Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen
Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen (ZV)50-490/25veröffentlicht 19.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium Recklinghausen · RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Postdienstleistungen für die Dienststellen der Stadtverwaltung Marl einschließlich JobcenterStadt Marl - Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit - Zentrale Vergabestelle · MarlFrist 01.12.2026
- HPK Fahrdienst St. Antonius Haus gGmbHSt. Antonius-Haus gGmbH · HertenFrist 27.11.2026
- Glas-und Fensterreinigung in Immobilien der Stadt GladbeckStadt Gladbeck ZVST · GladbeckFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Recklinghausen45657, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen7 %
- Darlegung des Erfahrungswissens10,5 %
- Qualitätssicherung7 %
- Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.17,5 %
- Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen17,5 %
- Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.10,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan Kreis Recklinghausen, Der Landrat
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 9 MonatenRaum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen
- Bindefrist endetvor 7 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Jordan-Mai-Schule Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Haldenwangschule Auschgeschrieben wird die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der SchulassistenzenBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der Aufgaben der Schulassistenz hat.
- Qualität
- Darlegung des ErfahrungswissensBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan- bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz- werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu- weisen hat.
- Qualität
- QualitätssicherungUnter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche- rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni- scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver- tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können. Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.
- Qualität
- Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe- setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch- staben a-c eingegangen werden.
- Qualität
- Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen KompetenzenAn dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er- wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh- mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.
- Qualität
- Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan- bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften vollen Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun- gen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf- sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi- sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und die genannten Angebote vorgehalten werden.
Eignung2 von 2 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. B … ganz lesenkürzer
Neben den o.g. Nachweisen zur Eignungsprüfung ist je Los ein schriftliches Kurzkonzept mit Angebotsabgabe einzureichen. Es darf maximal 5 DIN A 4-Seiten umfassen (Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, einfacher Zeilenabstand) und muss Erläuterungen zu folgenden Themenschwerpunkten beinhalten: 1. Beschreibung zum Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstellungen und Aufgaben der Schulassistenzen 2. Darlegung des Erfahrungswissens im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netzwerkarbeit einschließlich des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen sowie bestehende personelle, sächliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung 3. Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche mit Schule und Schulleitung a. u.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbesetzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls 4. Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen 5. Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a. a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsanbieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement, Überprüfung erweiterte Führungszeugnisse d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechungen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
- Optionen
- Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 29.01.2026, 09:00 Uhr. Raum 1.4.06/1.4.07 Kreishaus Recklinghausen. Nur Vertreter des AG
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz … ganz lesenkürzer
Leistung: Grundvoraussetzungen für die Arbeit in pädagogischen Kontexten sind - ein eintragsloses erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 10 - ein Nachweis, aus dem sich ein ausreichender Impfschutz gegen Masern ergibt (§ 20 Absatz 8 Satz 2 i.V.m. Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder ein Nachweis, dass eine Masernimmunität oder Impfkontraindikation vorliegen (§ 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG), - sowie Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Hier müssen die Voraussetzungen der §§ 72a SGB VIII bzw. 124 Abs.2 SGB IX erfüllt sein. - die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf der Kompetenzstufe B2 (selbstständige Sprachanwendung). Die Schulassistenzen sind in das schuleigene Schutzkonzept im Rahmen der Kindeswohlgefährdung eingebunden.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder eine … ganz lesenkürzer
Der systemische Einsatz als Schulassistenz im o.g. Modellprojekt erfordert Mitarbeitende mit gefestigter Persönlichkeit, gutem Durchsetzungsvermögen, viel Geduld und pädagogischem Geschick im Umgang mit Schulkindern mit herausforderndem Verhalten. Die Assistenzen unterstützen alle Schulkinder einer Klasse. Betreuungen in den Pausen können je nach individuellem Hilfebedarf der Schulkinder erforderlich sein. Assistenzen helfen bei der Organi- sation von Arbeitsmaterialien bzw. bei der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht. Zudem tragen sie zur sozialen Stabilität bei, indem sie Streitsituationen frühzeitig entschärfen oder auftretende Konflikte mit den beteiligten Kindern besprechen. Sie stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften und geben ihre Beobachtungen zum Lern- sowie zum Sozialverhalten bzw. zum Befinden der Schulkinder an diese weiter. Die konkreten Aufgaben werden nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit Lehrpersonal und/oder Schulleitung erbracht. Die Assistenzen üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zur erfüllen sind. Die Schulassistenzen unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DUN3# Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen
- Website
- kreis-re.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kreis-re.de
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines neuen Telefonsystems auf Basis eines Cloud-Konzeptes für die gesamte Kreisverwaltung Recklinghausen23.10.2026
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- Arbeitsmarktdienstleistung - IBU - individuelle Betreuung und UnterstützungKreis Recklinghausen, Der Landrat · 00000 Oer-ErkenschwickFrist 01.12.2026
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- Kreishaus-Sanierung VE2.501 Tief- / GaLaBau BA 2Kreis Recklinghausen, Der Landrat · RecklinghausenFrist 24.11.2026
- Arbeitsmarktdienstleistung - Betreuung von BG´s VIIIKreis Recklinghausen, Der Landrat · 00000 DorstenFrist 12.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 980 (Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bbaa72a9-5d6d-4585-8fb4-3bd1ca016a09.