Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Systemische Schulassistenz im Kreis Recklinghausen

Kreis Recklinghausen, Der Landrat · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen (ZV)50-490/25veröffentlicht 18.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 282 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Recklinghausen.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (80 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen7 %
  • Darlegung des Erfahrungswissens10,5 %
  • Qualitätssicherung7 %
  • Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.17,5 %
  • Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen17,5 %
  • Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.10,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 3 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auschgeschrieben wurde die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Jordan-Mai-Schule

Auschgeschrieben wurde die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Die Schulassistenzen - ermöglichen den Schulkindern die Teilnahme am Unterricht bzw. am schulischen Leben durch konstante und lernbegleitende Unterstützung in den Klassen. - werden für alle pädagogischen Hilfsaufgaben zur Unterstützung des täglichen Schulbetriebes sowie der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht eingesetzt. Hierbei sollen die Schulkinder notwendige Unterstützung erfahren, um den Erwerb einer angemessenen Schulbildung erfolgreich und möglichst ohne Barrieren erreichen zu können. Dabei werden die Aufgaben nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und der Schulleitung erbracht. - unterstützen bei der Verbesserung der Lernbedingungen sowie des sozialen Klimas innerhalb der Klasse, z.B. durch Unterstützung in offenen Spiel- und Pausensituationen, bei der Emotionsregulation, der Anbahnung sozialer Kontakte und der Prävention bzw. der Klärung von Konflikten. - stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften sowie dem sonstigen (pädagogischen) Personal an den Schulen. - nehmen an den von der Schule festgelegten Teambesprechungen teil, sowie bei Bedarf an Konferenzen, Fortbildungen des Schulteams, schulischen Veranstaltungen und Klassenfahrten. - unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alle schulischen Ereignisse und vor allem auf alle der Schule zugehörigen Personen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus. - Lernen die konzeptionellen Rahmenbedingungen der Schule sowie auch des Schutzkonzept kennen und machen sich damit vertraut. Die Schulassistenzen sind eine zusätzliche Unterstützung im Schulleben, sie üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zu erfüllen sind. Die tatsächliche Schwerpunktsetzung und Aufgabenstellung richten sich nach dem Bedarf der Schulkinder, ggf. sind daher in Absprache zwischen Schulleitung und Leistungsanbieter im Einzelfall weitere Aufgaben zu erledigen.

2 Jahre–
2
Haldenwangschule

Auschgeschrieben wurde die systemische Schullassistenz im Kreis Recklinghausen an den Schulen: Haldenwangschule Städtische Förderschule - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Im Harsewinkel 55 46284 Dorsten (Sekundarstufe in den Räumen Marler Str. 50) Jordan-Mai-Schule Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in der Trägerschaft des Bistums Essen Söllerstr. 10 45966 Gladbeck Die Schulassistenzen - ermöglichen den Schulkindern die Teilnahme am Unterricht bzw. am schulischen Leben durch konstante und lernbegleitende Unterstützung in den Klassen. - werden für alle pädagogischen Hilfsaufgaben zur Unterstützung des täglichen Schulbetriebes sowie der Einhaltung alltäglicher Abläufe, wie z.B. Pflege, Essenreichen, Begleitung beim Schwimmunterricht eingesetzt. Hierbei sollen die Schulkinder notwendige Unterstützung erfahren, um den Erwerb einer angemessenen Schulbildung erfolgreich und möglichst ohne Barrieren erreichen zu können. Dabei werden die Aufgaben nach Weisung und in enger Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und der Schulleitung erbracht. - unterstützen bei der Verbesserung der Lernbedingungen sowie des sozialen Klimas innerhalb der Klasse, z.B. durch Unterstützung in offenen Spiel- und Pausensituationen, bei der Emotionsregulation, der Anbahnung sozialer Kontakte und der Prävention bzw. der Klärung von Konflikten. - stehen in engem Austausch mit den Lehrkräften sowie dem sonstigen (pädagogischen) Personal an den Schulen. - nehmen an den von der Schule festgelegten Teambesprechungen teil, sowie bei Bedarf an Konferenzen, Fortbildungen des Schulteams, schulischen Veranstaltungen und Klassenfahrten. - unterliegen der Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit bezieht sich auf alle schulischen Ereignisse und vor allem auf alle der Schule zugehörigen Personen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch über ein Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus. - Lernen die konzeptionellen Rahmenbedingungen der Schule sowie auch des Schutzkonzept kennen und machen sich damit vertraut. Die Schulassistenzen sind eine zusätzliche Unterstützung im Schulleben, sie üben keine lehrenden Tätigkeiten und Aufsichtspflichten aus, die durch Lehrkräfte zu erfüllen sind. Die tatsächliche Schwerpunktsetzung und Aufgabenstellung richten sich nach dem Bedarf der Schulkinder, ggf. sind daher in Absprache zwischen Schulleitung und Leistungsanbieter im Einzelfall weitere Aufgaben zu erledigen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis30 %
Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der Schulassistenzen7 %
Darlegung des Erfahrungswissens10,5 %
Qualitätssicherung7 %
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.17,5 %
Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen17,5 %
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.10,5 %
Qualität
Grundverständnis der Teilhabe an Bildung sowie der Zielvorstel- lungen und Aufgaben der SchulassistenzenBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter ein Grundverständnis zur Teilhabe an Bildung sowie Vorstellungen der Aufgaben der Schulassistenz hat.
Qualität
Darlegung des ErfahrungswissensBewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsan- bieter Erfahrungswissen im Bereich der sozialräumlichen sowie trägerübergreifenden und interdisziplinären Netz- werkarbeit einschl. des Erfahrungswissens im Bereich von Integrationshilfen, Klassen- oder Schulassistenzen nachzu- weisen hat.
Qualität
QualitätssicherungUnter diesem Punkt sollte der Leistungsanbieter die aus seiner Sicht wichtigsten Instrumente zur Qualitätssiche- rung (Qualitätsmanagement hinsichtlich sachlicher, techni- scher und räumlicher Ausstattung; Urlaubs-/Krankheitsver- tretung) nennen und darstellen, wie Mängel etc. während der Durchführung der Maßnahme behoben bzw. verhindert werden können. Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter personelle, sachliche und fachliche Qualitätsstandards in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung nachweisen kann.
Qualität
Darlegung der Zusammenarbeit und Austausche des Leistungs- anbieters mit Schule und Schulleitung u.a.a. Beteiligung der Schulleitung nach Auftragsvergabe an zukünftiger Personalauswahl im Rahmen der Nachbe- setzung von Schulassistenzen an ihrer Schule b. Beschreibung des Qualitätsdialoges im Rahmen der Evaluation c. Schutzkonzept zur Sicherung des Kindeswohls Bewertet wird, ob und in welchem Maß der Leistungsanbieter mit Schule und Schulleitung zusammenarbeiten und sich austauschen wird. Dabei soll im Konzept mindestens auf die genannten Buch- staben a-c eingegangen werden.
Qualität
Durchführung der Maßnahme und Ausgestaltung der Rolle der Schulassistenzen und Darlegung der für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlichen KompetenzenAn dieser Stelle wird zunächst eine Beschreibung der im Rahmen der Leistung geplanten vorgeschriebenen und weiteren Inhalte er- wartet. Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter die Rolle der Schulassistenzen ausgestalten wird und die für die Wahrneh- mung der Aufgabe erforderlichen Kompetenzen darlegt.
Qualität
Darlegung der Dienst- und Fachaufsicht des Leistungsanbieters im Schulalltag sowie der Organisations- und Leitungsstruktur u.a.a. Vorhalten eines Vertretungspools durch den Leistungsan- bieter und eines Einsatzes der Vertretung spätestens nach dem fünften vollen Schultag des Ausfalls b. Benennung konkreter Ansprechpersonen vor Ort c. Dokumentation, Beschwerdemanagement d. Angebot von Mitarbeitendenberatungen und -besprechun- gen e. System- und beeinträchtigungsrelevante Fortbildungen durch den Leistungsanbieter Bewertet wird, ob und wie der Leistungsanbieter seine Fachauf- sicht im Schulalltag wahrnimmt, sowie ob und wie er seine Organi- sations- und Leitungsstruktur einbringt. Dabei muss im Konzept mindestens auf die genannten Buchstaben a-e eingegangen und die genannten Angebote vorgehalten werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
Optionen
Der Auftrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erteilt. Nach Ablauf der zwei Schuljahre verlängert sich der Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr (2028/2029), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.09.2027 schriftlich widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn: - der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat, - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DGEX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Caritasverband Gladbeck e.V., Gladbeck6
2AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Herten8

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Kreis Recklinghausen, Der Landrat

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Kreis Recklinghausen, Der Landrat, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 980 (Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (16 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9fb18d4-1288-4969-9b4d-707eb328e96e.