Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit
50Hertz Transmission GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen WS1805523162 - Los 1veröffentlicht 01.08.2026erstmals 06.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 216,04 Mio. €
- Laufzeit
- 14 Jahre
- 01.07.2027 – 30.06.2041
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Versorgungsunternehmen
- CPV 65000000
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 216,04 Mio. €
- Laufzeit
- 14 Jahre01.07.2027 – 30.06.2041
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Berlin10557, Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichelia.be
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 00:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 8 MonatenLaufzeit bis 30.06.2041
Beschreibung
Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet.
Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen.
Gegenstand nach CPV
- 65000000VersorgungsunternehmenHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - 50Hertz Beschaffungsregion Nord West Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Nord-West teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen. | 14 Jahre | 87.112.500 € |
| 2 | Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 3 bezeichnet, da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 3 - 50Hertz Beschaffungsregion Mitte, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen. | 14 Jahre | 109.142.000 € |
| 3 | Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West Die 50Hertz‑Beschaffungsregion Mitte wird intern als Los 4 bezeichnet. Da Los 2 bereits ausgeschrieben und bezuschlagt wurde, kommt diese Nummerierung in der Bekanntmachung zu Stande; bitte beziehen Sie sich in der weiteren Kommunikation daher auf Los 4 - 50Hertz Beschaffungsregion Süd-West, wobei die Nummerierung abweichend von der EU‑Bekanntmachung auf der ARIBA‑Plattform einheitlich dargestellt wird. Gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 der Kommission vom 24. November 2017 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes hält der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden: ÜNB) Netzwiederaufbaupläne vor, um den Netzwiederaufbau unabhängig mittels einer Bottom-Up-Strategie durchführen zu können. Um im Falle eines Not- oder Blackout-Zustands einen effizienten und raschen Netzwiederaufbau zu ermöglichen, werden entsprechende Anlagen benötigt, die Teile des Übertragungsnetzes ohne externe Spannungsversorgung eigenständig unter Spannung setzen und für den Netzwiederaufbau erforderliche Leistung abgeben können. Diese Anlagen werden als Schwarzstartanlagen bezeichnet. Gemäß § 12h EnWG und der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-21-023 vom 13.01.2023 ist die nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Hiermit fordert der ÜNB interessierte Anlagenbetreiber (im Folgenden: Anbieter) auf, an dem Verfahren zur Beschaffung der nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ in der Beschaffungsregion Mitte teilzunehmen. Weitere Informationen zu den Losinhalten finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen. | 8 Jahre | 19.784.250 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18 … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Vertraglichen Modalitäten nach BK6-18-249 vom 20.05.2020 Als Teilnahmevoraussetzung für alle Angebote gelten die technischen, organisatorischen und personellen Anforderungen aus den "Vertraglichen Modalitäten für die Anbieter von Systemdienstleistungen zum Netzwiederaufbau" (Az. BK6-18-249 vom 20.05.2020). Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestätigen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und i … ganz lesenkürzer
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Teilnahme am P2P Verfahren / Ariba Es kommt ein P2P-(Purchase-to-Pay)-Verfahren zur Anwendung. Der Auftragnehmer hat das Leistungsdatenblatt elektronisch über das Portal und in Übereinstimmung mit dem bestätigten Aufmaß/ Abnahme-protokoll/ Stundenzettel auszufüllen. Die Erbringung der Leistungen ist in geeigneter Form zu belegen. Beim P2P- Verfahren werden die vom Auftraggeber nach dem Vertrag geschuldeten Zahlungen nach der ordnungsgemäßen Online-Erfassung der Leistungen fällig. _________ b)Einreichung Handelsregisterauszug Bitte reichen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein. _____ c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn Sie uns die Bedingung im Vergabetool mit der Auswahl "Ja" bestäti-gen. _____ d) Eigenerklärung Russlandsanktionen Bitte reichen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung Russlandsanktionen ein. Nutzen Sie dafür bitte das bereitgestellte Dokument Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: a) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe/Nachunternehmen - siehe "2.1.4 c) (4) Setzen Sie Eignungsleihe/Nachunternehmen gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (4) ein? b) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung - siehe 2.1.4 c) (3) Nehmen Sie als Bewerbergemeinschaft gemäß "Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags" c) (3) teil? c) Verhaltenskodex für Lieferanten Akzeptieren Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten? Sie finden ihn unter https://www.50hertz.com/de/Vertragspartner/Lieferanten/Downloads "Andere Beschaffungskategorien & weitere Dokumente" - "12 VERHAL-TENSKODEX FÜR LIEFERANTEN"- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Netzanschluss _________ a) Der Netzanschluss der Einspeisung der Schwarzstartanlage muss in der Höchstspannung (HöS) oder Hochspannung (HS) oder per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS liegen, wobei der beschaffende ÜNB die per Direktanschluss an der unterspannungsseitigen Umspannwerksammelschiene HS/MS angeschlossenen Anlagen in begründeten Einzelfällen von einer Teilnahme ausschließen darf. _________ b) Die Schwarzstartanlage darf nur an einem geeigneten Netzknoten angeschlossen sein. Geeignete Netzknoten in der Beschaffungsregion sind alle Netzknoten gemäß Dokument 2. Darüber hinaus gehören alle Netzknoten, die sich horizontal (benachbarte ÜNB) oder vertikal (unterlagerte VNB) in der ersten Masche zu den Höchstspannungsnetzknoten der Beschaffungsregion befinden und über mindestens zwei Stromkreise angebunden sind, zu den geeigneten Netzknoten. Netzknoten der Umspannebene HS/MS müssen dabei direkt an Netzknoten der HS-Ebene angeschlossen sein, die den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen. Im begründeten Einzelfall kann von dieser Definition abgewichen werden. _________ c) Die Aggregation mehrerer Einheiten ist gemäß § 11 MASN nur möglich, wenn diese an einem Netzanschlusspunkt einspeisen und in ihrer Gesamtheit die hier genannten technischen Anforderungen erfüllen. Eine Aggregation von mehreren Einheiten zu einer Schwarzstartanlage ist darüberhinausgehend nur möglich, wenn die Einheiten über eine gemeinsame Leitstelle verfügen. _________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage n … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Technische Anforderungen _________ a) Die Schwarzstartanlage muss über eine mindestens erforderliche Wirkleistung „Perf“ (150MW) gemäß Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 1.2 (Netto-Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt) verfügen. ________ b) Sofern es sich bei der Schwarzstartanlage nicht um eine Bestandsanlage i.S.d. VDE-AR-N 4120 und VDE-AR-N 4130 handelt, muss die Schwarzstartanlage über die Fähigkeit zur Durchführung einer Spannungsfahrt gemäß Abschnitt 10.2.1.5 der VDE-AR-N 4120 sowie VDE-AR-N 4130 verfügen (vergleiche Mustervertrag, Anhang 1, Ziffer 2.1.1). ________ c) Die Schwarzstartanlage muss nahe P=0 mindestens über einen Blindleistungsstellbereich im Bereich von 100 Mvar induktiv (Qübererregt,min) bis 100 Mvar kapazitiv (Quntererregt,min) verfügen. ________ d) Die Schwarzstartanlage muss mindestens über einen Frequenzsollwertbereich von 49,0 bis 51,0 Hz verfügen. ________ e) Im Bezug auf die Stoßfestigkeit gilt, dass der Schwarzstartanlage im Inselnetz Wirklasten in Höhe von mindestens 15 MW (10 % von Perf) und einem cos (phi) =0,8 (induktiv als auch kapazitiv) zugeschaltet werden können, dabei darf die Inselnetzfrequenz ausgehend von 50 Hz nicht unter 49 Hz absinken (Δfmax ≤ 1 Hz). Für die erste Wirklastaufschaltung auf ein leerlaufendes Netz ist ein ∆fmax in Höhe von bis zu 1,25 Hz zulässig. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"- Versorgungssicherheit
Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für N … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Mindestverfügbarkeit, Primärenergieversorgung bzw. - vorhaltung und Herstellung der Einsatzbereitschaft _________ a) Mindestverfügbarkeit: Die von der Schwarzstartanlage während des Erbringungszeitraums einzuhaltende Mindestverfügbarkeit pro Kalenderjahr in Prozent beträgt 75 %. Für Nichtverfügbarkeiten (vgl. Mustervertrag § 6) gelten hinsichtlich Vergütungskürzungen die Regelungen gemäß Mustervertrag § 12 sowie hinsichtlich Vertragsstrafen die Regelungen gemäß Mustervertrag in § 13. ________ b) Die Dauer zur Bereitschaft zur Zuschaltung der Schwarzstartanlage auf das Netz („Herstellung der Einsatzbereitschaft“) nach Anforderung durch den ÜNB darf nicht mehr als zwei Stunden betragen. ________ c) Nach Herstellung der Einsatzbereitschaft muss der Anbieter während einer Zeitdauer von mindestens 16 Stunden (Tmin) in der Lage sein, mit der Schwarzstartanlage die in den technischen Anschlussrichtlinien sowie in dem Vertrag definierten Betriebsvorgänge durchzuführen. ________ d) Primärenergieversorgung/-vorhaltung: i) Für Schwarzstartanlagen, die Primärenergie oder Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten gilt, dass für die Leistungsbereitstellung der Schwarzstartanlage die Bevorratung einer Mindestmenge an Primärenergie mit dem im Mustervertrag § 4, Abs. (8) definierten Umfang von WMin (300MWh) sicherzustellen ist (weitere Regelungen siehe Mustervertrag § 4, Abs. (8) bis (11)). Für den Fall, dass es sich bei der Schwarzstartanlage um eine oder mehrere Batterie(n) handelt, ist mit dem Begriff „Primärenergie“ in der bzw. in den Batterie(n) gespeicherte elektrische Energie gemeint. Vergleichbares gilt für andere Speichertechnologien in Bezug auf die jeweils verwendeten Speichermedien. ii) Für Schwarzstartanlagen mit leitungsgebundener Primärenergieversorgung, die weder Primärenergie noch Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel samt entsprechender Primärenergie am Standort der Schwarzstartanlage vorhalten, und für Laufwasserkraftwerke gelten die Anforderungen gemäß Mustervertrag § 4, Abs. (12). (1) Im Fall, dass für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine Primärenergieversorgung aus dem Gasnetz erforderlich ist, hat der Anbieter – ergänzend zu den im Mustervertrag § 4, Abs. (12) aufgeführten vertraglichen Pflichten – eine Bescheinigung der/des das Gaskraftwerk mit Primärenergie versorgenden Gasnetzbetreiber(s) über die Schwarzfallfestigkeit der Gasversorgung beizubringen. Hierzu stellt der ÜNB eine Bescheinigung im Format des Dokuments 6 zur Verfügung, welches der Arbeitserleichterung für den Anbieter, den/die betroffenen Gasnetzbetreiber und den ÜNB dient und die Rahmenbedingungen der Bescheinigung definiert. Es können durch den Anbieter auch andere (mindestens gleichwertige) Bescheinigungen der/des betroffenen Gasnetzbetreiber(s) beigebracht werden. (2) Ist für den Betrieb der Schwarzstartanlage eine andere leitungsgebundene Primärenergieversorgung als aus dem Gasnetz erforderlich, oder handelt es sich um ein Laufwasserkraftwerk, so kann der Anbieter die Brennstoff bzw. Primärenergieversorgung auf zu (1) vergleichbare Weise sicherstellen und sein entsprechendes Konzept ggü. dem ÜNB darlegen, welcher dieses Konzept prüfen und bei erfolgreicher Prüfung bestätigen wird. ________ Zur Erfüllung dieses Kriteriums ist folgendes Dokument vollständig auszufüllen und einzureichen: "Formular für die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen"- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 ge … ganz lesenkürzer
Bezeichnung: Netzwirtschaftliche Anforderungen _________ a) Das Angebot muss ohne Einschränkungen auswahlfähig sein; insbesondere sind Bedingungen unzulässig. _______ b) Der Anbieter hat einen Nachweis beizubringen, dass er im Fall einer Bezuschlagung die gemäß Mustervertrag § 14 und Anhang 8 geforderte Bürgschaft wird beibringen können. Der Anbieter kann die Bürgschaft (Anhang 8 des Mustervertrages) schon bei der Gebotsabgabe vorlegen. _______ c) Sofern die Schwarzstartanlage nicht unmittelbar am Netz des beschaffenden ÜNB angeschlossen ist, hat der Anbieter bei Abgabe seines Angebotes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Anschlussnetzbetreibers der Schwarzstartanlage (Dokument 7) vorzulegen. ________ Für den Teilnahmeantrag ist die Einreichung der Dokumente noch nicht nötig. Bitte bestätigen Sie über das Ariba Tool, dass Sie den oben genannten Punkten zustimmen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2027
- Vertragsende
- 30.06.2041
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- elia.be
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, sowe … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen /// Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: /// Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. /// "Der Antrag ist unzulässig, soweit /// (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, /// (2) Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, /// (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. /// Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren *- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (pro Los). a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH Ausschreibung Phase: (1. Präqualifikation, 2. Angebotsphase) Für die Teilnahme an … ganz lesenkürzer
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (pro Los). a) Zwingende Vorgabe zur Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebote Auftraggeber: 50Hertz Transmission GmbH Ausschreibung Phase: (1. Präqualifikation, 2. Angebotsphase) Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Zugang zur Ariba Sourcing Plattform notwendig. Beantragen Sie bitte den Zugang zur Ariba Sourcing Plattform bei Tim Geisler TimJustus.Geisler@50hertz.com. Folgende Angaben sind mitzuteilen: - Firmenname, - Adresse, - Telefonnummer (Firma), - USt-ID, VAT Number, -Kontaktperson (Name, Email, Telefonnummer). Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 72 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zur Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. b) Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist via ARIBA-Plattform mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form über die Nachrichtenfunktion der ARIBA- Plattform zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags sowie Angebotes zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags: c. 1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. c. 2) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. c. 3) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Los 1-4 Auswahlkriterium "Eignung zur Berufsausübung" sowie Auswahlkriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Auswahlkriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. c. 4) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - sofern möglich - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführ …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- 50Hertz Transmission GmbH
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Heidestraße 2, 10557 Berlin
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.08.2026 auf 15.08.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb79d551-3d92-4ba6-8037-95a20ffc7327.