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Systemadministration im WNA Aschaffenburg

Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg · Aschaffenburg, Bayern

Aktenzeichen 2025/835/011veröffentlicht 21.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 254 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aschaffenburg63743, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 8 Monaten
  3. Bindefrist endet
    47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ist die vollständige Administration und Betreuung des IT-Systems sowohl im Dienstgebäude als auch in den temporären Baubüros und an den Tele-Arbeitsplätzen der Mitarbeitenden sicherzustellen. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Betreuungsleistung ist vor Ort durch mind. 1,5 Personen an fünf Arbeitstagen in der Woche und im Bedarfsfall auch durch mehrere Personen und/oder an Wochenenden bzw. Feiertagen (z.B. bei Wartungsarbeiten an der Infrastruktur oder bei Implementierung von Sicherheitsupdates) zu erbringen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Ei … ganz lesenZu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen ( Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Mindeststandard: Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 350.000 €
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. D … ganz lesenZu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen ( Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Mindeststandard: Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 500.000 EUR für Personenschäden und mind. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 (3) 1 VgV: mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das F … ganz lesenZu § 46 (3) 1 VgV: mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen ( Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Mindeststandards: Eine Referenz wird anerkannt, wenn die Leistungsmerkmale in Qualität und Quantität insbesondere folgendes erfüllen: - Die Anzahl der Clients muss mindestens 80 betragen - Die IT- und Softwareumgebung muss der ausgeschriebenen Leistung entsprechen - Der tatsächlich bereits erbrachte Leistungszeitraum muss mindestens 2 Jahre betragen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zu § 46 (3) 3 VgV: Zertifizierung nach ISO/IEC 20000-1 und ISO 27001. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblat … ganz lesenZu § 46 (3) 3 VgV: Zertifizierung nach ISO/IEC 20000-1 und ISO 27001. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen ( Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zu § 46 (3) 8 VgV: jährliches Mittel der Beschäftigten. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklär … ganz lesenZu § 46 (3) 8 VgV: jährliches Mittel der Beschäftigten. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen ( Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Mindeststandards: Die Mindestanzahl der Beschäftigten, die Dienstleistungen für Dritte im Bereich der Systemadministration erbringen, muss mindestens 15 betragen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zu § 44 (1) VgV: Eintragung in das Berufsregister. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung E … ganz lesenZu § 44 (1) VgV: Eintragung in das Berufsregister. Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Verlängerung des Dienstleistungsvertrags maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
47 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist nur zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten VErstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerüg … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist nur zulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten VErstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerüft worden sind, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

336vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (248 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a9b9c72-944b-48d0-bfc5-3b4cff17d0ad.