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vergebenEU-weitDienstleistungen

"Support 25" - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit

Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/05-2025veröffentlicht 04.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,68 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.05.2025 – 30.04.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Angebotspreis30 %
  • Konzeptionelle Bewertung70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen. Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen Beeinträchtigungen.

Beschreibung des Loses

Ziel der Begutachtung ist: 1. die Feststellung bzw. der Ausschluss ob eine vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt; 2. die genaue Beschreibung von Art und Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung; 3. die Einschätzung der therapeutischen Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien, Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems); 4. die Einschätzung der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit und sozialer Kompetenz. Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der Frage erwartet, - ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der Integrationsbemühungen (bzw. im Gutachtenauftrag konkret zu benennende berufliche Maßnahmen), evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen), - ob medizinische Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für voraussichtlich weniger als 6 Monate). Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten / Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt, sich anderen Personen gegenüber zu öffnen Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren durchgeführt werden müssen. Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu erbringenden Dienstleistung. Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen und Angebote: 1.) Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag zur regulären Teilnahme an Support25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine sofortige Hilfestellung gegeben ist. Die Krisengespräche sind auch für ehemalige Kunden anzubieten. 2.) Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot entscheiden können. 3.) Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen, Vermittlung von Testterminen, behilflich. 4.) In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z.B. um beim Umgang mit Krisen, organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen. 5.) Die Mitarbeitenden von Support25 und Mitarbeitenden des JC Essen können Fallbesprechungen/Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeitenden des JC bei der Hilfeplanung für Kunden zu unterstützen. Somit sind die Psychologen auch Ansprechpartner in akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kunden und Mitarbeiter. 6.) Support25 kann eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen. 7.) Die Mitarbeitenden können ein Präventionsangebot für Kunden anbieten. Dies ist in Rücksprache mit den zuständigen Fachkräften des JC u25 Bereichs abzustimmen. Es kann erforderlich sein, wenn mehrere Kunden und Kundinnen das gleiche Thema zur Prävention haben und dies sinnvoll erscheint. 8.) Die Mitarbeitenden können Schulungen / Workshops für die Integrationsfachkräfte zum Umgang mit Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Borderline - Persönlichkeitsstörung, ADHS) anbieten. 9.) Eine Teilnahme am Tag der offenen Tür des JC U25 Bereichs sowie am Gesundheitstag des JC sollte den Mitarbeitenden von Support25 ermöglicht werden, um Angebote näher zu bringen. Bei diesen Inhalten muss nicht unbedingt ein Gutachtenauftrag für Support25 entstehen. Bei den verschiedenen Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden / Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Beauftragung eine Rückmeldung über die erfolgte oder nichterfolgte Einmündung. Bei nichterfolgter Einmündung müssen die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Bei "Support 25" handelt es sich bei der geplanten Ausschreibung nicht um ein reines arbeitsmarktliches Instrument, sondern um ein eignungsdiagnostisches Instrument gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III zur Feststellung der Eignung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis30 %
Konzeptionelle Bewertung70 %
Preis
Angebotspreis
Qualität
Konzeptionelle Bewertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT5RMZNJJ Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YH6YT5RMZNJJ Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

75Bekanntmachungen
36Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (125 Lose mit Angabe)
507.633 €Zuschlagswert im Median
243.284 € – 1,32 Mio. €mittlere Hälfte, 22 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86169708-69dc-4e4c-854e-f1eea62728b4.