Sundern Gebäudereinigung
Stadt Sundern ( Sauerland) · Sundern, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 5425 432_G/SRveröffentlicht 29.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Gebäudereinigung - ZUE LohmarBezirksregierung Köln · KölnFrist 08.12.2026
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe · LeverkusenFrist 19.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigungsleistungen) für diverse Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen, VOEK 208-26Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · BonnFrist 21.12.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Bädern der NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH, NEW mobil und aktiv Viersen GmbH und NEW aktiv Grevenbroich GmbH.NEW AG für NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH, NEW mobil und aktiv Viersen GmbH und NEW aktiv Grevenbroich GmbH. · MönchengladbachFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (57 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 8 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Sundern59846, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 10 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 53 %, Leistung und Qualität 47 %.
- Preis53 %
- Flächenleistung Unterhaltsreinigung35 %
- Qualität12 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,8 Punkte |
| 25 % teurer | −10,6 Punkte |
| 50 % teurer | −17,7 Punkte |
| 100 % teurer | −26,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 57 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
Beschreibung
Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung und Rahmenreiniung in verschiedenen öffentlichen Objekten mit ca. 48.300 m² Reinigungsfläche und ca. 10.000 m² Glasfläche in 8 Losen
Lose8 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Unterhaltsreinigung in Verwaltungen und weiteren Objekten Beschreibung: Unterhaltsreinigung in diversen Objekten mit ca. 6.500 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen und weiteren Objekten Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 7.600 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | 1 € |
| 3 | Los 3 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen und weiteren Objekten Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 4.500 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | 1 € |
| 4 | Los 4 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen und weiteren Objekten Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 5.100 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | 1 € |
| 5 | Los 5 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen und weiteren Objekten Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 10.600 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | 1 € |
| 6 | Los 6 Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in Schulen und weiteren Objekten Unterhalts- und Grundreinigung in diversen Objekten mit ca. 20.000 m² Reinigungsfläche | 3 Jahre | 1 € |
| 7 | Los A Glas- und Rahmenreinigung Schulen Verwaltungen und weiteren Objekten Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 3.700 m² Fensterfläche | 3 Jahre | – |
| 8 | Los B Glas- und Rahmenreinigung Schulen Verwaltungen und weiteren Objekten Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 6.300 m² Fensterfläche | 3 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Flächenleistung UnterhaltsreinigungFür die Unterhaltsreinigung wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart dividiert. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Es werden innerhalb des Kriteriums qualitätssichernde Massnahmen und Faktoren gewertet: Kontrollen: Es werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt, zu 30 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden des Objektleiters zu 50 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Bereichseitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden der Bereichsleitung zu 15 % gewertet Krisenmanagement - Reaktionszeit: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung oder Eigentümer für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber zu 5 % gewertet. die geneuae Ausgestaltung hierzu ist den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- — - Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW. Vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag und der Auftragsverarbeitungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Hinweis
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Von den Bietern müssen mit dem Angebot ausschließlich Eigenerklärungen vorgelegt werden. Nachreichungen oder Aufklärungen und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur Besichtigung) nach Submission, sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, von den im zuschlagsfähigen Bereich liegenden Bietern, über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, wie zum Beispiel Referenzbestätigungen der Referenzgeber oder andere Erklärungen und Nachweise Dritter, vom Bieter nachzufordern. Der Bieter trägt das Risiko, dass alle im Verfahren geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (auch von Dritten geforderte Unterlagen), in der jeweils geforderten Form rechtzeitig zur Bewertung seines Angebots vorliegen. Der Bieter kann auch bereits mit dem Angebot alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen von Dritten einreichen, um zu verhindern, dass sein Angebot, aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Unterlagen, von der Wertung ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer …
Lose 2, 3, 4, 5, 6
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Flächenleistung UnterhaltsreinigungFür die Unterhaltsreinigung wird die Gesamtjahresreinigungsfläche der Unterhaltsreinigung einer Gebäudeart eines Loses durch die Gesamtproduktivjahresstundenzahl der Unterhaltsreinigung eines Loses (ohne Zusatzzeiten Müllentsorgung, soweit diese separat ausgewiesen wird) inklusive eventueller Schließzeiten (soweit separat ausgewiesen) für die jeweilige Gebäudeart dividiert. Es werden hierbei nicht die Flächenleistungswerte einzelner Räume oder Raumgruppen gewertet Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl für jede Gebäudeart und jedes Unterkriterium sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Flächenleistung GrundreinigungDie Gesamtjahresreinigungsfläche der Grundreinigung wird eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Grundreinigung des Loses dividiert. Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(O-U)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung). Maximale Punktzahl sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- Es werden qualitätssichernde Massnahmen und Faktoren gewertet. Innerhalb des Kriteriums werden die nachfolgenden Kriterien gewertet: Kontrollen: Es werden die vom Bieter angebotenen Qualitätskontrollen der Eigenkontrollen für die Unterhaltsreinigung je Objekt, zu 30 % gewertet. Aufsicht und Kontrolle Objektlteitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden des Objektleiters zu 50 % gewertet. Bereichseitungsstunden: Es werden die vom Bieter angebotenen Stunden der Bereichsleitung zu 15 % gewertet Krisenmanagement - Reaktionszeit: Es wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung oder Eigentümer für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber zu 5 % gewertet. die geneuae Ausgestaltung hierzu ist den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen. Näheres siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- — - Nutzung des digitalen Qualitätsmesssystems Ko-CLEAN digital der Kommunal Agentur NRW. Vor Zuschlagserteilung ist der Nutzungsvertrag und der Auftragsverarbeitungsvertrag unterzeichnet über die Vergabeplattform einzureichen. - Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
- Hinweis
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Von den Bietern müssen mit dem Angebot ausschließlich Eigenerklärungen vorgelegt werden. Nachreichungen oder Aufklärungen und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur Besichtigung) nach Submission, sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, von den im zuschlagsfähigen Bereich liegenden Bietern, über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, wie zum Beispiel Referenzbestätigungen der Referenzgeber oder andere Erklärungen und Nachweise Dritter, vom Bieter nachzufordern. Der Bieter trägt das Risiko, dass alle im Verfahren geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (auch von Dritten geforderte Unterlagen), in der jeweils geforderten Form rechtzeitig zur Bewertung seines Angebots vorliegen. Der Bieter kann auch bereits mit dem Angebot alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen von Dritten einreichen, um zu verhindern, dass sein Angebot, aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Unterlagen, von der Wertung ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer …
Lose 7, 8
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Die preisliche Auswertung erfolgt in Form des Vergleiches der Angebotsentgelte bezogen auf das Gesamtnettoentgelt für ein Jahr auf Basis der Blätter „Preisblatt“ (in Euro)“ hinsichtlich der Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte des Angebotes/Loses, inklusive aller für den Auftraggeber anfallenden Kosten (wie zum Beispiel auch eventueller Sozialprämien), zusammen. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis für alle Objekte eines Loses zusammen. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
- Qualität
- Flächenleistung GlasreinigungFür die Glasreinigung erfolgt die Auswertung für die die Gesamtjahresreinigungsfläche der Glasreinigung eines Loses durch die Gesamtreinigungsstunden der Glasreinigung des Loses (für die jeweilige Reinigungsart mit /ohne Rahmen) dividiert. Für eine bestimmte Flächenleistung (m²/h) gibt es die höchste Punktzahl (10 Punkte). Die Punktzahl sinkt mit zunehmender Flächenleistung (siehe Anlage Bewertungsschema Kriterium Flächenleistung). Hierzu werden die Punkte nach folgender Formel berechnet: Punktzahl = 10-[(K-U)*10/(OU)] (K= kalkulierte Flächenleistung, U = jeweils untere Flächenleistung, O = jeweils obere Flächenleistung. Maximale Punktzahl für sind 10 Punkte. Minimale Punktzahl sind 0 Punkte. Näheres siehe Vergabeunterlagen
- Qualität
- ReaktionszeitFür das Wertungskriterium der Reaktionszeit wird die vom Auftragnehmer im Angebot zugesicherte Reaktionszeit der Niederlassungsleitung oder, wenn kein Niederlassungsleitung vorhanden, vor Ort ist, der Geschäftsführung oder Firmeninhaber, für die persönliche Teilnahme an einem Krisengespräch vor Ort beim Auftraggeber gewertet. Hierbei wird die Zeit berücksichtigt, welche vom regelmäßigen Dienstsitz (Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit) zu den Räumen des Auftraggebers benötigt wird. Die Angaben des Bieters hierzu werden für eine Vergleichbarkeit der Angaben hinsichtlich der Umsetzbarkeit, im Rahmen der Angebotsprüfung, auf Plausibilität und Umsetzbarkeit über Google Maps unter normalen verkehrsüblichen Umständen während der normalen Geschäftszeiten außerhalb der Schulferien dienstags um 10:00 Uhr geprüft. Der Auftraggeber behält sich hierzu eine Aufklärung gemäß § 15 Abs. 5 VgV vor. Die Wertung hierzu erfolgt gemäß den Angaben im Bewertungsschema Näheres siehe Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung zweimalig um jeweils 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bezirksregierung Münster, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nic … ganz lesenkürzer
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlage … ganz lesenkürzer
Fragen/Einwändungen müssen bis 07.08.2026 beim Vergabeportal eingehen. Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nr. herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mailadresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf Ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum oben genannten Termin bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Von den Bietern müssen mit dem Angebot ausschließlich Eigenerklärungen vorgelegt werden. Nachreichungen oder Aufklärungen und sonstige Nachrichten (außer Anmeldung zur Besichtigung) nach Submission, sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu senden. Aufwändungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Angebotsprüfung vor, von den im zuschlagsfähigen Bereich liegenden Bietern, über Eigenerklärungen hinausgehende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, wie zum Beispiel Referenzbestätigungen der Referenzgeber oder andere Erklärungen und Nachweise Dritter, vom Bieter nachzufordern. Der Bieter trägt das Risiko, dass alle im Verfahren geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (auch von Dritten geforderte Unterlagen), in der jeweils geforderten Form rechtzeitig zur Bewertung seines Angebots vorliegen. Der Bieter kann auch bereits mit dem Angebot alle geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen von Dritten einreichen, um zu verhindern, dass sein Angebot, aufgrund nicht rechtzeitig vorliegender Unterlagen, von der Wertung ausgeschlossen wird. Der Auftraggeber behält sich vor die Referenzen zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist: Der Name und eine E-Mailadresse des Referenzgebers anzugeben. Der Auftraggeber wird im Rahmen einer Eigenaufklärung den Referenzgeber einmalig per E-Mail, zur Bestätigung der Referenz auffordern Der Bieter trägt das Risiko, dass der Referenzgeber die Referenz nicht innerhalb von 10 Tagen bestätigt und der Bieter aufgrund der fehlenden Referenzbestätigung ausgeschlossen wird. ODER: Es ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung der Referenzgeber mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das Formblatt für die Bestätigung der Referenz durch den Referenzgeber hierzu ist zu verwenden. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Einhaltung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 2 TVgG - Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des MiLoG zu berücksichtigen und einzuhalten. Hinsichtlich ihrer …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg | 10 |
| 2 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Dortmund | 10 |
| 3 | Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg | 10 |
| 4 | Spelters Gebäudereinigung GmbH, Heinsberg | 10 |
| 5 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Dortmund | 11 |
| 6 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Dortmund | 11 |
| 7 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Dortmund | 7 |
| 8 | Wischbob GmbH, Mühlheim | 7 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Sundern ( Sauerland)
- Anschrift
- 59846 Sundern
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Generalplanung - Stadt Sundern (Sauerland) Neubau der Realschule21.01.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (57 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG32 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78d8e71e-9c59-458c-8ad8-cd6b3dea9b7d.