Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Studien DSA-Umsetzung (Z25a-2023-0004)

Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle · Mainz

Aktenzeichen Z25a-2023-0004veröffentlicht 19.07.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1177 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Mainz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (55 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (113 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 39 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Studie zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der relevanten Akteure Am 16.11.2022 ist die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - der Digital Services Act (DSA) - in Kraft getreten. Der DSA ist eine wesentliche Säule der Digitalstrategie der EU-Kommission und gilt in den Mitgliedstaaten ab dem 17. Februar 2024. Die nationale Umsetzung wird im Digitale Dienste Gesetz geregelt, welches sich derzeit im nationalen Abstimmungsprozess befindet. Nach aktuellem Kenntnissstand soll die BNetzA die Aufgabe des sog. nationalen Koordinators für Digitale Dienste (DSC) übernehmen und würde damit für die Durchsetzung der neuen Regeln maßgeblich mitverantwortlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung des DSA eine kontinuierliche Überwachung einer Vielzahl relevanter Adressaten sowie die Bearbeitung zahlreicher Individualbeschwerden mit sich bringen wird. Daher ist es für die Tätigkeit des Koordinators für digitale Dienste von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig einen umfassenden Überblick hinsichtlich der relevanten Akteure und der angebotenen Geschäftsmodelle zu besitzen. Die Studie soll der BNetzA die entsprechenden Erkenntnisse liefern, die maßgeblich zu einer effektiven und effizienten Regulierung beitragen werden. Darüber hinaus sollen die Forschungsergebnisse auch für den internationalen Erfahrungsaustasuch mit andrene zuständigen Behörden genutzt werden.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6b07e70-39ba-4815-b3e8-abe447f4badd.