Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen Vergabe Nr.: 44-Z861/26, IntraPlan Nr.: 230293veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 25 Monate
- 03.12.2026 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 25 Monate03.12.2026 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (33 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung25 %
- Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung10 %
- Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung10 %
- Berücksichtigung regionaler Charakteristika15 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 59 Tagenüber evergabe.sachsen.de
- Heute
- Bindefrist endetin 25 Tagen84 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 26 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
Beschreibung
Ziel der Studie zur Verbesserung der Wassergüte der Lausitzer Neiße ist es, mit Hilfe des Planungsinstrumentes "Vorhabens- und Sanierungsplan" unter Betrachtung aller in den OWK Lausitzer Neiße LN-3 bis LN-10 ermittelten relevanten Belastungsfaktoren (Punktquellen, diffuse Quellen, Wasserentnahmen, Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen, andere anthropogene Auswirkungen) kosteneffiziente Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen abzuleiten, deren Umsetzung nach derzeitigem Kenntnisstand zur Erreichung der Ziele "guter ökologischer Zustand" bzw. "gutes ökologisches Potenzial" und "guter chemischer Zustand" innerhalb der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Frist führt. Dabei sind die Wechselwirkungen der einzelnen OWK untereinander (Oberlieger-OWK/Unterlieger-OWK) (z. B. stoffliche Verfrachtung, Fischdurchgängigkeit) sowie mit Grundwasserkörpern (GWK) (z. B. stoffliche Belastungen aus dem Grundwasser) mit zu betrachten. Der Schwerpunkt der vorliegenden Leistungsbeschreibung liegt auf der Ermittlung und Planung der erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der nachgewiesenen Belastungstypen "Punktquellen", "diffuse Quellen", "Wasserentnahmen" und "andere anthropogene Auswirkungen". Der Belastungstyp "Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen" ist nur in den Bearbeitungsschritten 1 bis 3 (siehe Kapitel 6.3) und hier lediglich in dem Umfang zu betrachten, der erforderlich ist, um mögliche Auswirkungen des hydromorphologischen Ist-Zustandes auf die Wassergüte beurteilen zu können.
Bei der Ableitung der Maßnahmen zur Zielerreichung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes zu beachten. Daher muss die Wirksamkeit der Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen nachvollziehbar, schlüssig und fachlich untersetzt begründet werden. Für die zur Zielerreichung als erforderlich und geeignet festgestellten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind Kostenannahmen vorzunehmen und nachvollziehbar darzustellen. Die abschließend festgelegten Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen sind in nachvollziehbarer Art und Weise hinsichtlich ihrer Umsetzung räumlich und zeitlich zu priorisieren.
Sofern die Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass aufgrund der Belastungen oder der natürlichen Gegebenheiten die Zielerreichung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, sind Vorschläge für Ausnahmen (Fristverlängerung, weniger strenge Bewirtschaftungsziele gemäß § 30 WHG oder Transparenzansatz) zu erarbeiten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Struktur und Vorgehensweise zur Erfüllung der Leistung
- Qualität
- Einsatz angemessener und zweckmäßiger Methoden zur Erfüllung der Leistung
- Qualität
- Nachvollziehbarkeit der fachlichen Lösungsvorschläge entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Qualität
- Berücksichtigung regionaler Charakteristika
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.12.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- - zusätzliche Termine - Mehrfertigungen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 84 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS), Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden
- Website
- lfulg.sachsen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
lfulg.sachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d8fb282-9cdf-4a4a-9ceb-f0e0eb16d4da.