Studie "Befragung Glücksspielteilnahme und den Anteil potentieller Glücksspielstörung in der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland"
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R. · Halle, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen B-110-2026veröffentlicht 30.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,5 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle06108, Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 38 Tagen
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 6 Tagennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 00:00 Uhrvor 5 Tagen
- Heute
Beschreibung
Leistungsbeschreibung Befragung Glücksspielteilnahme und potentielle Glücksspielsucht
1. Forschungsgegenstand
Eines der fünf gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrages ist, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen (§ 1 GlüStV 2021). Durch die Maßnahmen des Staatsvertrages soll ein Anstieg verhindert und langfristig die Zahl der problematischen und pathologischen Glücksspieler weiter reduziert werden. Um die Zielerreichung der Vorgaben des Glücksspiel-staatsvertrages fortlaufend messen zu können, ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen Erhebungen zur Glücksspielteilnahme und potentiellen Glücksspielsucht durchzuführen. Re-präsentative Befragungen sollen Aufschluss über die Prävalenz der Glücksspielteilnahme so-wie das Ausmaß potentieller Glücksspielstörungen in der erwachsenen Bevölkerung geben.
2. Forschungszweck
In der Vergangenheit wurden verschiedene Befragungen zur Glücksspielteilnahme und poten-tiellen Glücksspielsucht durchgeführt. An diese Arbeiten soll die Studie anbieterneutral und auf Basis einheitlicher, aktueller wissenschaftlicher Standards anknüpfen. Darüber hinaus soll sich die Befragung mit dem möglichen Zusammenhang von Impulsivität mit Glücksspielstörung beschäftigen. Das Ziel dieser Untersuchung ist es, die Möglichkeit vertiefter, bisherige Stu-dienergebnisse ergänzender, evidenzbasierter Einschätzungen zur Wirksamkeit der verhältnis- und verhaltenspräventiven Maßnahmen des GlüStV 2021 zu schaffen. Des Weiteren gilt es, in einem eigenen Modul Minderjährige verstärkt in den Blick zu nehmen, da die bisherige Stu-dienlage nahelegt, dass zunehmend Jugendliche an Glücksspielen teilnehmen. Erwartet wird, dass die Ergebnisse der Studie zu einer evidenzbasierten Diskussion über Anpassungsbedar-fe bei der Schwerpunktsetzung in der weiteren Ausgestaltung der Regulierung von (Online-)Glücksspiel in Deutschland beitragen.
3. Forschungsmethoden
Das Studiendesign des Forschungsprojekts hat die folgenden Leistungen zu enthalten: • Befragung o Befragung von mindestens 6.000 Personen zwischen 18 und 85 Jahren zu folgen-den Fragestellungen: soziodemographische Angaben, insbesondere Geschlecht, Alter, Familien-stand, Schulbildung, Beschäftigungsstatus, Migrationshintergrund Teilnahme an Glücksspielen in den letzten 12 Monaten (12-Monatsprävalenz) Screening auf potentielle Glücksspielstörung auf Basis der aktuellen Krite-rien des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen (DSM-5, The Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, Fifth Edition) Screening auf potentielle Impulsspielstörung gemäß Kurzskala zur Messung von Impulsivität nach dem UPPS-Ansatz (Urgency Premeditation Perse-verance and Sensation Seeking Impulsive Behavior Scale von Whitesi-de/Lynam [2001]; Skala Impulsives-Verhalten-8 (I-8) von Kovaleva et al. [2012]) o Auswahl der zu befragenden Personen durch eine bevölkerungsrepräsentative Stichprobenziehung auf Basis von Einwohnermelderegistern mit der Option von Mixed-Methods-Ansätzen o Erstellen eines standardisierten Fragebogens o Datenauswertung und -aufbereitung o Wiederholung der Befragung im Zweijahresrhythmus (zwei Befragungen zwischen 2027 und 2031) • Jugendmodul (Systematischer Review) o Literatur- und Realanalyse vorhandener Daten o darauf aufbauende Bewertung vorhandener Jugendschutzmaßnahmen
Es wird in diesem Zusammenhang eine ausführliche und nachvollziehbare methodische Be-gründung des Studiendesigns erwartet.
4. Forschungsfragen der Studie
Die forschungsleitenden Fragen des Forschungsprojekts lauten: • Wie hoch ist der Anteil der Personen an der erwachsenen Bevölkerung zwischen 18 und 85 Jahren in Deutschland, die in den letzten zwölf Monaten an Glücksspielen teil-genommen haben (12-Monatsprävalenz)? • Wie hoch ist der Anteil der Personen an der erwachsenen Bevölkerung zwischen 18 und 85 Jahren in Deutschland, bei denen eine potentielle Glücksspielstörung gemäß den Kriterien des DSM-5 erkennbar ist? • Wie hoch ist der Anteil der Personen an der erwachsenen Bevölkerung zwischen 18 und 85 Jahren in Deutschland, bei denen eine potentielle Glücksspielstörung gemäß den Kriterien des DSM-5 i.V.m. Impulsivität gemäß Kurzskala zur Messung von Impul-sivität nach dem UPPS-Ansatz erkennbar ist? • Die Befragung ist sowohl für alle Glücksspiele als auch für jedes einzelne Glücksspiel, das in Deutschland spielbar ist, durchzuführen. Dazu zählen: o Glücksspielautomaten in Spielbanken, o Tischspiele in Spielbanken, o Staatliche Lotterien des Deutschen Lotto-Toto-Blocks, o Staatliche Klassenlotterien der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, o Soziallotterien, o Sparlotterien, o Sportwetten im Internet, o Sportwetten in Wettvermittlungsstellen, o Virtuelle Automatenspiele, o Online-Poker, o Online-Casinospiele, o Pferdewetten im Internet, o Pferdewetten in Örtlichkeiten des Rennwett- und Lotteriegesetzes und o Geldspielgeräte in Örtlichkeiten der Spielverordnung. • Ab welchem Lebensalter, an welchen Glücksspielen und über welche Medien haben Minderjährige den ersten Kontakt zu Glücksspielen?
Gegenstand nach CPV
- 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, AnalyseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2.027 Jahre
- Angebotsöffnung
- 02.11.2026, 00:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2 06112 Halle (Saale), 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabeka … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Ka-lendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend ge-machten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftragge-ber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschrif-ten, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ab-lauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Ver-stöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder A.ö.R.
- Anschrift
- Hansering 15, 06108 Halle
- Kontakt
- beschaffungen@
gluecksspiel-behoerde.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- iproplan Planungsgesellschaft mbH6 Zuschläge
- A.R.T. GmbH5 Zuschläge
- IPROconsult GmbH4 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH3 Zuschläge
- Eßmann I Gärtner I Nieper Architekten GbR3 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a0cea6-1250-483f-8d70-8b819c0b0fc8.