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Strukturelle Schulassistenz und Trägerschaft Nachmittagsbetreuung OGS für 2 Förderschulen Kreis PB

Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30.31 - 25179veröffentlicht 01.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 556 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 39,2 %, Leistung und Qualität 60,8 %.

  • Qualitätskriterium29,4 %
  • Qualitätskriterium29,4 %
  • Qualitätskriterium2 %
  • Preiskriterium39,2 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−7,8 Punkte
50 % teurer−13,1 Punkte
100 % teurer−19,6 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen und die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab dem Schuljahr 2025/2026 an folgenden 2 Schulen: • Los 1: Astrid-Lindgren-Schule (ALS), Förderschule des Kreises Paderborn - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, 33154 Salzkotten • Los 2: Erich Kästner-Schule (EKS), Förderschule des Kreises Paderborn – Förderschwerpunkt Sprache, 33098 Paderborn. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der je Los aus einer Hand die Schulassistenzleistungen sowie die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an der jeweiligen Schule erbringt.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Astrid-Lindgren-Schule, Salzkotten

A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 1 Stundenaufteilung Schulassistenz ALS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Astrid-Lindgren-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

––
2
Los 2: Erich Kästner- Schule

A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 2 Stundenaufteilung Schulassistenz EKS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Erich Kästner-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Interview
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 2Betreuungsschlüssel
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des … ganz lesenbis zu 1-mal: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1AWO Kreisverband Paderborn e.V., Paderborn1
2AWO Kreisverband Paderborn e.V., Paderborn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Kontakt
submissionsstelle@kreis-paderborn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30423c2a-e1b5-4a75-8aeb-f286ad0f220f.