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Strukturelle Schulassistenz und Trägerschaft Nachmittagsbetreuung OGS für 2 Förderschulen Kreis PB

Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30.31 - 25179veröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 556 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 39,2 %, Leistung und Qualität 60,8 %.

  • Qualitätskriterium29,4 %
  • Qualitätskriterium29,4 %
  • Qualitätskriterium2 %
  • Preiskriterium39,2 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−7,8 Punkte
50 % teurer−13,1 Punkte
100 % teurer−19,6 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:30 Uhr
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen und die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab dem Schuljahr 2025/2026 an folgenden 2 Schulen: • Los 1: Astrid-Lindgren-Schule (ALS), Förderschule des Kreises Paderborn - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, 33154 Salzkotten • Los 2: Erich Kästner-Schule (EKS), Förderschule des Kreises Paderborn – Förderschwerpunkt Sprache, 33098 Paderborn. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der je Los aus einer Hand die Schulassistenzleistungen sowie die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an der jeweiligen Schule erbringt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Astrid-Lindgren-Schule, Salzkotten

A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 1 Stundenaufteilung Schulassistenz ALS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Astrid-Lindgren-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

48 Monate–
2
Los 2: Erich Kästner- Schule

A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 2 Stundenaufteilung Schulassistenz EKS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Erich Kästner-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Konzept
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Interview
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 2Betreuungsschlüssel
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
(1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinig … ganz lesen(1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. (2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein. Hierzu ist die Eigenerklärung "Träger der freien Jugendhilfe" (Vordruck 09 der c (T)-Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ist der Bewerber bei Abgabe des Teilnahemantrages bereits als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist ein entsprechender Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für den Fall, dass der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, muss die Anerkennung sowie der entsprechende Nachweis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist für das Erstangebot vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Eignungskriterium nicht erfüllt.
Kriterium
Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam … ganz lesenAngaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (2) Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich Beschäftigten. MINDESTANFORDERUNG: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. (3) Erklärung, dass für den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. (4) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: - Erklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bewerber zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Beweber jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (5) Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (6) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers.
Kriterium
(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren (a) kontinuierlich Leistungen in der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmit … ganz lesen(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren (a) kontinuierlich Leistungen in der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Offenen Ganztagsschulen erbracht haben und zudem (b) über Erfahrungen in der Schulbegleitung (§ 35 a SGB VIII, §§ 75, 112 SGB IX) verfügen. Zum Nachweis hat der Bewerber eine oder mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den c (T) -Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung. (2) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers … ganz lesenDem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt und - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auft … ganz lesenLeistung: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VII anerkannt und - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließt. Als Schulassistenzkraft und Betreuungskraft der Nachmittagsbetreuung OGS eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Die eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie Betreuungskräfte der Nachmittagsbetreuung OGS müssen den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Weitere Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Kooperationsverträge.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
(1) Lose Jeder Bieter darf Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. (2) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett … ganz lesen(1) Lose Jeder Bieter darf Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe aller Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. (2) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. In der ersten Stufe- dem Teilnahmewettbewerb- sind die interessierten Unternehmen aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die als geeignet festgestellten Bewerber werden in der zweiten Stufe- der Angebotsphase- vom Auftraggeber aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Welche Unterlagen in der ersten und der zweiten Stufe einzureichen sind, wird in den Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen sowie der Checkliste (a-Unterlagen) näher erläutert. Die Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen enthalten zudem weitere Angaben zum Verfahrensablauf. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag schon auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlung einzutreten. (3) Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende weitere Nachweise/Erklärungen gefordert: (a) Angabe zu Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mittels der "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" (siehe dazu Vordruck 03 der c (T) Vergabeunterlagen) (b) Angabe, ob eine Eignungsleihe beabsichtigt ist und wenn ja, Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Vordruck 04 der c (T)-Vergabeunterlagen). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber zudem folgende Unterlagen einzureichen: > vom Eignungsgeber unterschriebene Verpflichtungserklärung (siehe dazu Vordruck 05 der c (T)-Vergabeunterlagen) und > vom Eignungsgeber unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Vordruck 06 der c (T)-Vergabeunterlagen) (c) Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (c. Vordruck 07 der c (T)-Vergabeunterlagen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Kontakt
submissionsstelle@kreis-paderborn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05f0767e-4a49-4e85-be0d-cae99dfff122.