Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn

Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30.31 - 25044veröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 561 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualitätskriterium60 %
  • Preiskriterium40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen an der Hermann-Schmidt-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 in 2 Losen. Die Hermann-Schmidt-Schule ist eine Förderschule im Kreis Paderborn für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schulassistenzleistungen sind an der Schule pro Los wie folgt zu erbringen: • durch eine pädagogische Fachkraft (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) und • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte

Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.

––
2
Los 2: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte

Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Konzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des … ganz lesenbis zu 1-mal: Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
Kontakt
submissionsstelle@kreis-paderborn.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

152vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (274 Lose mit Angabe)
1,9 Mio. €Zuschlagswert im Median
611.032 € – 3,58 Mio. €mittlere Hälfte, 51 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e3b47c2c-99e9-4e0b-9a9e-3e130a2097ba.