Strukturelle Schulassistenz an der Herrmann-Schmidt-Schule (Förderschule) im Kreis Paderborn
Kreis Paderborn · Paderborn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 30.31 - 25044veröffentlicht 08.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Paderborn33102, Kreis Paderborn, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (23 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualitätskriterium60 %
- Preiskriterium40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen an der Hermann-Schmidt-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 in 2 Losen. Die Hermann-Schmidt-Schule ist eine Förderschule im Kreis Paderborn für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Schulassistenzleistungen sind an der Schule pro Los wie folgt zu erbringen: • durch eine pädagogische Fachkraft (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge) und • durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden).
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | – |
| 2 | Los 2: 18 (+6 optional) Schulassistenzkräfte Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch eine pädagogische Fachkraft als Teamleitung (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge). Die Stelle ist nicht teilbar. Die Fachkraft hat folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Fachkraft folgende Zeiten: > Teamleitungszeit für die Fachkraft vor Unterrichtsbeginn > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach dem Unterricht > Pauschale Teamzeiten für die Fachkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. 2) durch 17 (+ 6 optional) angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Die Nichtfachkräfte haben folgende Betreuungszeiten abzudecken: > die Unterrichtszeit gem. Stundenplan (inklusive Pausen) Hinzu kommen für Nichtfachkräfte folgende Zeiten: > Zeiten für Taxibegleitung vor und nach Unterricht > Pauschale Teamzeiten für jede Assistenzkraft je Unterrichtswoche. Damit sind alle Zeiten für die Teilnahme an Besprechungen, Gesprächen mit der Klassenleitung, Vorbereitungen, Teamsitzungen, Schulkonferenzen, Elternabenden, Infoabenden u. ä. abgegolten. Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung. Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft ist dafür verantwortlich, dass in der Schule geeignete Fachkräfte und Nichtfachkräfte eingesetzt werden und entscheidet in Abstimmung mit der Schule über den Einsatz der einzelnen Fachkräfte und Nichtfachkräfte. Bei Wechsel der Koordinierungskraft ist eine Ersatzkraft mit gleicher Qualifikation bereitzustellen und der Kreis Paderborn sowie die Schule darüber zu informieren. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Mehr- / Minderleistung Die Entwicklung der Anzahl der Schulassistenzkräfte sowie die Verteilung der Stunden in den folgenden Schuljahren (ab 26/27) hängt von der Anzahl der Schüler an der Schule und dem Betreuungsbedarf dieser Schüler ab und kann daher bei Abschluss des jeweiligen Kooperationsvertrages noch nicht konkret angegeben werden. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich während der Vertragslaufzeit – auch innerhalb eines Schuljahres- der Bedarf an Schulassistenzleistungen an der Schule verändert und dadurch bedingt die Stundenkontingente und/oder Anzahl an Schulassistenzkräften erhöht oder reduziert werden müssen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber in jedem Los berechtigt, diesen Mehrbedarf beim Auftragnehmer gem. Kooperationsvertrag abzurufen bzw. die Leistung um den Minderbedarf zu reduzieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erhöhung bzw. Reduzierung der Leistung zu den im Kooperationsvertrag vereinbarten Konditionen umzusetzen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. Mit Hilfe der Schulassistenz soll • vorrangig Kindern mit Teilhabebeeinträchtigen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen der Schulbesuch in einer geeigneten Schulform ermöglicht und erleichtert, • behinderungsbedingte Beeinträchtigungen reduziert, • Lern- und Arbeitsverhalten, Aufmerksamkeit und Konzentration gefördert, • Schulabbrüche vermieden, • die Entwicklung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit gefördert, • stigmatisierende Einzelfallhilfe vermieden werden. Die Schulassistenz ist nicht für die sonderpädagogische Förderung im Unterricht und die Umsetzung des Lehrplanes verantwortlich. Schulassistenzkräfte übernehmen keine Tätigkeiten, die dem Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule zuzuordnen sind. Dazu gehören insbesondere die Lehrtätigkeit und die Aufsichtspflicht. Der Auftragnehmer hält die für die Aufgabenerfüllung erforderliche geeignete Personal- und Sachausstattung vor. Die vertragliche Umsetzung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sowie die arbeitsrechtliche Verantwortung über die im Schulassistenzmodell eingesetzten Kräfte liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Kooperationsvereinbarung. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Konzept
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
(1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinig … ganz lesenkürzer
(1) Angabe, ob der Bewerber zur Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister /Handwerksrolle etc.) verpflichtet ist (gem. Eigenerklärung zur Eignung, Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen). Falls der Teilnhameantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage der entsprechenden Bescheinigung zur Bestätigung der Angaben. (2) Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII : Der Bewerber muss als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt sein. Hierzu ist die Eigenerklärung "Träger der freien Jugendhilfe" (Vordruck 09 der c (T)-Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ist der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages bereits als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt, ist ein entsprechender Nachweis dem Teilnahmeantrag beizufügen. Für den Fall, dass der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, muss die Anerkennung sowie der entsprechenden Nachweis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist für das Erstangebot vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist das Eignungskriterium nicht erfüllt.- Kriterium
A) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeins … ganz lesenkürzer
A) Angaben lt. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 02 der c (T) -Vergabeunterlagen): (1) Angabe des Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (2) Angaben zu Arbeitskräften Erklärung, dass dem Bewerber die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen bzw. spätestens zu Vertragsbeginn zur Verfügung stehen werden. Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren (2022-2024) jahresdurchschnittlich Beschäftigten. MINDESTANFORDERUNG: 20 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Jahresdurchschnitt. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen. (3) Erklärung, dass für den Bewerber ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet. (4) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt: - Erklärung, dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, - Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder - Angabe, welcher Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt - Erklärung, dass für den Bewerber zwar ein Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt, der Beweber jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (5) Erklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (6) Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber zuständigen Versicherungsträgers.- Kriterium
(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren kontinuierlich Leistungen der Schulbegleitung (§ 35 a SGB VIII, §§ 75, 112 SGB … ganz lesenkürzer
(1) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Für den Auftraggeber verfügen nur solche Bewerber über die notwendige Fachkunde und Leistungsfähigkeit, die in den letzten drei (3) Jahren kontinuierlich Leistungen der Schulbegleitung (§ 35 a SGB VIII, §§ 75, 112 SGB IX) erbracht haben. Zum Nachweis hat der Bewerber eine oder mehrere entsprechende Referenz(en) aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu bennenen: Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der durchgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Angabe des Auftraggebers inklusive Benennung einer Ansprechperson bei diesem Auftraggeber mit Kontaktdaten. Zur Einreichung der Referenz(en) stellt der Auftraggeber mit den c (T) -Vergabeunterlagen den Vordruck 08 zur Verfügung. (2) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers … ganz lesenkürzer
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, den Vertrag für das Los 1 insgesamt zweimal um je ein weiteres Schuljahr – maximal also für zwei weitere Schuljahre (längstens bis Ende Schuljahr 30/31) - zu verlängern. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers bis spätestens vier Monate vor Beendigung des Schuljahres 28/29 bzw. 29/30. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption bleiben alle übrigen Konditionen des jeweiligen Vertrages unverändert.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 66 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des A … ganz lesenkürzer
Leistung: Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass - der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. - der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber die „Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages für Minderjährige nach § 8a SGB VIII“ nach Vorgabe des Auftraggebers abschließt. Als Schulassistenzkraft eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Die eingesetzten Schulassistenzkräfte müssen den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Weitere Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Kooperationsvertrag.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
(1) Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV Jeder Bieter darf Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf ein (1) Los/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein … ganz lesenkürzer
(1) Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV Jeder Bieter darf Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Der Auftraggeber beschränkt jedoch die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann auf ein (1) Los/Bieter. Diese Zuschlagslimitierung führt dazu, dass ein Bieter ggfs. nicht den Zuschlag für ein Los erhält, obwohl er nach Maßgabe der Zuschlagskriterien für dieses Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Mit dieser Limitierung verfolgt der Auftraggeber das Ziel, die Schulassistenz-Leistungen an der Hermann-Schmidt-Schule auf mehrere Verantwortliche zu verteilen, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Näheres s. Pkt. E der Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen (a- Vergabeunterlagen). (2) Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durch. In der ersten Stufe- dem Teilnahmewettbewerb- sind die interessierten Unternehmen aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die als geeignet festgestellten Bewerber werden in der zweiten Stufe- der Angebotsphase- vom Auftraggeber aufgefordert, ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Welche Unterlagen in der ersten und der zweiten Stufe einzureichen sind, wird in den Bewerbungs-und Verfahrensbedingungen sowie der Checkliste (a-Unterlagen) näher erläutert. (3) Neben den Belegen zur Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende weitere Nachweise/Erklärungen gefordert: (a) Angabe zu Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft mittels der "Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft" (siehe dazu Vordruck 03 der c (T) Vergabeunterlagen) (b) Angabe, ob eine Eignungsleihe beabsichtigt ist und wenn ja, Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Vordruck 04 der c (T)-Vergabeunterlagen). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber zudem folgende Unterlagen einzureichen: > vom Eignungsgeber unterschriebene Verpflichtungserklärung (siehe dazu Vordruck 05 der c (T)-Vergabeunterlagen) und > vom Eignungsgeber unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Vordruck 06 der c (T)-Vergabeunterlagen) (c) Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (c. Vordruck 07 der c (T)-Vergabeunterlagen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Kreis Paderborn
- Anschrift
- Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- submissionsstelle@
kreis-paderborn.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- European Homecare GmbH6 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e.V. (CJD)4 Zuschläge
- DRK Betreuungsdienste Westfalen-Lippe gGmbH4 Zuschläge
- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für MännerJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
- Arbeiten in Deutschland - Orientierung und (Neu-) Start für FrauenJobcenter Schwalm-EderFrist 01.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fd90eac-07f8-4706-ba84-67298fe008e3.