Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren und ernergiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/2029
RVK | Regionalverkehr Köln GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E27299925veröffentlicht 13.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 37 Monate
- 01.12.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 37 Monate01.12.2026 – 31.12.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50668, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 24 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
Beschreibung
Die Regionalverkehr Köln GmbH plant die Errichtung von jeweils einem Elektrolyseur mit ca. 2 MW Leistung an zwei Standorten. In den zu errichtenden Anlagen soll Wasserstoff insbesondere zur Versorgung der Busflotte im öffentlichen Personennahverkehr der Auftraggeberin produziert werden. Der in den geplanten Anlagen erzeugte Wasserstoff soll grundsätzlich den RFNBO-Kriterien (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II und den Delegated Acts (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 sowie der 37. BImSchV entsprechen. Dadurch wird sichergestellt, dass der produzierte Wasserstoff als erneuerbarer, nachhaltiger Kraftstoff anerkannt und bilanziell anrechenbar ist. Zur Erfüllung dieser Anforderungen ist eine nachweislich erneuerbare Stromversorgung der Elektrolyseure erforderlich. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher den Abschluss von Stromlieferverträgen als Power Purchase Agreements (PPA) mit Betreibern von Erneuerbaren Energien Anlagen (EE-Anlagen). Diese Verträge sollen die unmittelbare, langfristige Bereitstellung von Strom aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen zur Bedarfsdeckung gewährleisten. Die technische, marktkonforme und ökonomische Bewirtschaftung der zukünftigen Stromlieferverträge (PPA) und kontinuierliche Letztverbraucherbelieferung der Elektrolyseure als Vollstromlieferung mit den dafür erforderlichen Energiemengen und zugrundeliegenden notwendigen energiewirtschaftlichen Prozessen ist Bestandteil separater Ausschreibung. Die Auftraggeberin schreibt hiermit die Belieferung mit Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen von zwei Power Purchase Agreements (PPA) aus, aufgegliedert in zwei Teillose, um die unterschiedlichen Erzeugungscharakteristika von Photovoltaik- und Windenergieanlagen optimal zu nutzen und ein ausgewogenes Erzeugungsportfolio zu schaffen. Das Gesamtvorhaben soll in drei Losen beauftragt werden. Die folgenden Lose sind vorgesehen: Los 1 – Strombeschaffung und -belieferung der Elektrolyseure sowie Direktvermarktung und energiewirtschaftliche Dienstleistungen (gesondertes Vergabeverfahren) Los 2.1 – Stromlieferung über einen PPA aus Photovoltaik-Erzeugung Los 2.2 – Stromlieferung über einen PPA aus Windkraft-Erzeugung Der Zuschlag in den vorstehenden Losen wird von der RVK erteilt werden. Die RVK behält sich jedoch vor, die Errichtung und den Betrieb der Elektrolyseure in einer eigenständigen Gesellschaft zu organisieren. In diesem Fall können auf Wunsch der RVK die Stromlieferverträge und der Dienstleistungsvertrag auf eine mittelbar oder unmittelbar im vollständigen Eigentum der RVK stehende Projektgesellschaft übertragen werden. Die RVK führt die Vergabeverfahren insofern auch stellvertretend für diese noch zu gründende Projektgesellschaft.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 2.1 – Stromlieferung über einen PPA aus Photovoltaik-Erzeugung Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Photovoltaik-Anlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Photovoltaik-Erzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Photovoltaikanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II). | 37 Monate | – |
| 2 | Los 2.2 – Stromlieferung über einen PPA aus Windkraft-Erzeugung Der Auftrag umfasst den Bezug von elektrischer Energie zum Betrieb der Elektrolyseure im Rahmen eines Corporate Power Purchase Agreements (cPPA) aus einer oder mehreren Windkraftanlagen. Die Lieferung erfolgt dabei als physische Stromlieferung mit gleichzeitiger Übertragung der zugehörigen Herkunftsnachweise. Der cPPA soll zwischen der Auftraggeberin und dem Anlagenbetreiber geschlossen werden. Die Auftraggeberin tritt gegenüber den Anlagenbetreibern im Rahmen der abzuschließenden Verträge formell als Direktvermarkter auf. Die operative Abwicklung der Direktvermarktung, einschließlich der Erstellung und Übermittlung von Fahrplänen, der Kommunikation mit dem Netzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sowie der Integration der Erzeugungsmengen in den Bilanzkreis wird durch einen im Rahmen einer separaten Ausschreibung von Los 1 zu bestimmenden Dritten im Auftrag der Auftraggeberin abgewickelt. Der Auftragnehmer ist Anlagenbetreiber von einer oder mehreren Windkrafterzeugungsanlagen und betreibt somit (mindestens) eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Belieferung erfolgt aus einer oder mehreren Anlagen des Vertragspartners. Der Auftragnehmer liefert den in seiner Anlage entweder gesamt oder anteilig erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom an die Auftraggeberin. Im Rahmen der hier und im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Regelungen bestehen keine Mengenbegrenzungen in der Abnahme oder Abnahmeverweigerungen, sofern eine normale Netzanbindung gewährleistet ist. Die Lieferung erfolgt erzeugungsgetreu und orientiert sich am natürlichen Erzeugungsprofil der Windkraftanlage, ohne dass eine zeitliche Strukturierung, Glättung oder sonstige Anpassung vorgenommen wird („pay as produced"). Die Auftraggeberin erhält den Strom somit exakt in der Form, wie er aus der Anlage in das Netz eingespeist wird. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Technische Bieterinformation (Anlage II). | 37 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 65 % Angebotswert (Gesamtkosten)
- Qualität
- 35 % Deckungsgrad der Monatsstruktur
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2026
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 3 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. § 160 ff. GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform. Es können nur solche Fragen zu den Vergabeunterlagen beantwortet werden, die bis spätestens zum 11.06.2026 über die Vergabeplattform übermittelt wurden. Fragen die telefonisch oder per E-Mail den Auftraggeber erreichen, werden nicht beantwortet.
- Hinweis
1) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt w … ganz lesenkürzer
1) Sofern sich Bietergemeinschaften bewerben, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; 2) Sofern sich der Bieter auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bieter für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bieter kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln
- Website
- rvk.de
- Kontakt
- vergabestelle@
rvk.de
Bei uns erfasst
- TFT-Innenanzeigen13.08.2026 · 5 Angebote
- Strombeschaffung und -belieferung von Elektrolyseuren sowie Direktvermarktung und energiewirtschaftliche Dienstleistungen im RFNBO-Kontext für den Zeitraum 12/2026 – 12/202913.08.2026 · 0 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 311 (Elektrische Motoren, Generatoren und Transformatoren) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DH Mobility Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Rhehag Warenhandel GmbH4 Zuschläge
- DH Mobility BV3 Zuschläge
- ENDRESS Elektrogerätebau GmbH3 Zuschläge
- Metallwarenfabrik Gemmingen GmbH3 Zuschläge
- AVS Aggregatebau GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 18.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7fd0b527-49a2-4f55-a030-c5eb4dfbfd62.