Stromlieferung für die Stadt Neu-Ulm ab 01.01.2027
Stadt Neu-Ulm · Neu-Ulm, Bayern
Aktenzeichen 26-VgV002veröffentlicht 01.11.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 30.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neu-Ulm89231, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 2 Tagen
- Heute
- Fragen bis 10:00 Uhrin 20 Tagen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 27 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 27 Tagen
- Bindefrist endetin 48 Tagen21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 30.12.2028
Beschreibung
Europaweite Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Neu-Ulm für einen Zeitraum von zwei Jahren vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 mit einer einjähriger Verlängerungsoption zum 31.12.2029.
Die jährliche Ausschreibungsmenge der Stadt Neu-Ulm beträgt ca. 6,6 GWh und umfasst insgesamt 449 Lieferstellen. Die Stromlieferanten sollen sowohl konventionell erzeugten Strom als auch 100 % Grünstrom anbieten. Bei einer Lieferung von Grünstrom muss der gelieferte Strom während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Darüber hinaus muss die Grünstromlieferung zu mindestens 30 % aus Neuanlagen erfolgen.
Die Belieferung der Stadt Neu-Ulm mit 100 % Grünstrom wird vergeben, sofern der Wertungspreis (reiner Energiepreis) des betreffenden Angebots nicht mehr als 5% über dem Wertungspreis des günstigsten Angebots für eine Lieferung von Graustrom liegt. Überschreitet die Differenz der Wertungspreise die Schwelle von 5% wird der Zuschlag auf das günstigste Angebot für eine Lieferung von Graustrom erteilt
Gegenstand nach CPV
- 09300000Elektrizität, Heizung, Sonnen- und KernenergieHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Gewichtung (Punkte, genau) 100Angebotspreis 100 % Im Vergleich zu dem Graustrom und Grünstrom
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Es ist eine Eigenerklärung zur Eintragung Registergericht abzugeben. Zu nennen sind die Rechtsform, das Registergericht und die Registernummer. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000 EUR (Mindestanforderung/ Ausschlusskriterium). Ein Formblatt ("Anhang 4") ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Jahresstromabgabe an Letztverbraucher in Deutschland betrug in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 4.600.000 kWh. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten Ein Formblatt ("Anhang 5") ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Angabe von mindestens drei Referenzen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 30.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Option um eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr möglich. Jahr 2029
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 21 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.11.2026, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Neu-Ulm
- Art
- Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm
- Website
- nu.neu-ulm.de
- Kontakt
- vergabestelle@
neu-ulm.de
Bei uns erfasst
- Winterdienstleistungen im Gebiet der Stadt Neu-Ulm 2026-202702.10.2026
- Innenausstattung Stadtbücherei Neu-Ulm10.02.2026
- Umrüstung Digitalfunk Lichtsignalanlage19.01.2026
- Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 3, 5, 6, 7, 14, 16, 17, 18, N6, N7 und N8 (neue Linienbezeichnungen gem. Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm / Zielnetz 2027) an einen internen Betreiber gem. § 108 GWB28.11.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 474827ff-0fc9-4bfc-a077-825ae8c9b1ee.