StrB Pfungstadt - TNW
Stadt Pfungstadt · Pfungstadt, Hessen
Aktenzeichen 118-26veröffentlicht 10.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,98 Mio. €
- Laufzeit
- 13 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Pfungstadt64319, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Gesamtangebotspreis60 %
- Qualitätskriterien40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 24 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Tagenan Stadt Pfungstadt
- Heute
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 7 Tagen
Beschreibung
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Pfungstadt (ca. 2.100 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Stadt Pfungstadt während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Gegenstand nach CPV
- 50232100Wartung von StraßenbeleuchtungenHauptgegenstand
- 34928500Straßenbeleuchtungseinrichtungen
- 34928510Straßenbeleuchtungsmasten
- 34928520Laternenpfähle
- 34928530Straßenlaternen
- 34993000Straßenbeleuchtung
- 45316110Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
- 50232110Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- GesamtangebotspreisDie Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
- Qualität
- QualitätskriterienDie Festlegungen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem B02_Beantworteten Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate). Jedes Mitglied der Bietergemeinsch … ganz lesenkürzer
Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate). Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss einen eigenen Handelsregisterauszug bzw. entspr. Bescheinigung beifügen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Erklärung gemäß §§ 123,124 GWB Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss eine eigene Erklärung beifügen. Hierzu ist das Formular im Teilnahmeantrag zu verwenden.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit). Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen muss ein eigenes Unternehmensprofil beifügen.
- Spezifischer Jahresumsatz
Angabe des Nettoumsatzes des bewerbenden Unternehmens im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) in den Jahren 2023, 2024 und 2025, und sofern hiervon abweichend, Nettoumsatz der Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird. Der Jahresumsatz 2025 des Unte … ganz lesenkürzer
Angabe des Nettoumsatzes des bewerbenden Unternehmens im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) in den Jahren 2023, 2024 und 2025, und sofern hiervon abweichend, Nettoumsatz der Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird. Der Jahresumsatz 2025 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Straßenbeleuchtung) mindestens 400.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung. Bei Bietergemeinschaften muss die Aufstellung den Nettoumsatz jedes Mitglieds einzeln aufführen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.- Finanzkennzahlen
- Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer. Bei Bietergmeinschaften ist die Auskunft für jedes Mitglied gesondert beizufügen. Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. Euro pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, maximal 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nennung und Beschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekten gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden … ganz lesenkürzer
Nennung und Beschreibung von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt aus den den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren. Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekten gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden. Mindestanforderungen: 1) Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf die öffentliche Straßenbeleuchtung für einen öffentlichen Auftraggeber beziehen. 2) Das Ende eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist in diesem Verfahren zurückliegen. 3) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 36 Monaten oder mehr aufweisen. 4) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss 1.000 oder mehr Lichtpunkte zum Gegenstand haben. 5) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss die Wartung und Instandhaltung öffentlicher Straßenbeleuchtungs-anlagen zum Gegenstand haben. 6) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Erneuerung, Änderung und Rückbau sowie Neubau von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben. 7) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss Leistungen zur Steuerung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben. 8) Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine energetische Sanierung öffentlicher Straßenbeleuchtungsanlagen zum Gegenstand haben. Sofern mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen. Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte lautet wie folgt: - Projektlaufzeit 120 Monate oder mehr - 5 Punkte; - Projektlaufzeit 104 - 119 Monate - 4 Punkte; - Projektlaufzeit 88- 103 Monate - 3 Punkte; - Projektlaufzeit 72 - 87 Monate - 2 Punkte; - Projektlaufzeit 56 - 71 Monate - 1 Punkt; - Projektlaufzeit 36 (Mindestanforderung) - 55 Monate - 0 Punkte. Dieses Auswahlkriterium wird mit 40 % gewichtet. - Zahl der betreuten Lichtpunkte 2.000 oder mehr - 5 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.800 und 1.999- 4 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.600 und 1.799- 3 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.400 und 1.599- 2 Punkte; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.200 und 1.399 Lichtpunkte - 1 Punkt; - Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 1.000 (Mindestanforderung) und 1.199 Lichtpunkte - 0 Punkte. Dieses Auswahlkriterium wird mit 20 % gewichtet. - 8 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 5 Punkte - 7 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 4 Punkte - 6 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 3 Punkte - 5 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 2 Punkte - 4 Mindestanforderungen in einem einzigen Projekt eingehalten - 1 Punkt - 3 Mindestanforderung in einem einzigen Projekt eingehalten - 0 Punkte Dieses Auswahlkriterium wird mit 40 % gewichtet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 13 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag kann höchstens zweimal durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Optionen
- Der abzuschließende Beleuchtungsvertrag stellt gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung dar, aus der die Stadt bedarfsweise Leistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen abrufen kann. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaften nach Maßgabe der Vergabeunterlagen - Verbot der Einbeziehung russischer Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Hessen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabe … ganz lesenkürzer
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Hessen kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Hessen finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMQK5# 1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung können nur im Verhandlungsverfahren zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestalt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WMQK5# 1) Die Vielzahl der in Betracht kommenden Konzepte zur öffentlichen Beleuchtung können nur im Verhandlungsverfahren zu einem interessengerechten Ergebnis gelangen. Daher ist das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet. 2) Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die ausgewählten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt. 3) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt. 4) Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch muss das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen. 5) Interessenten können bis zum Ablauf dergesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Später eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten per E-Mail den Link und Hinweise auf das Journal. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind. 6) Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, zur Angebotsaufforderung und zur Aufforderung zur Abgabe des abschließenden Angebots vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge bzw. Angebote haben den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten. 7)Soweit Teile der Vergabeunterlagen Rechten Dritter unterliegen, vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben. 8) Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. 9) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2028 angesetzt. 10) Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten (§ 17 Abs. 11 VgV). 11) Der in dieser Bekanntmachung angegebene, geschätzte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Stadt Pfungstadt
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt
- Website
- pfungstadt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schiffswerft von Cölln GmbH & Co.4 Zuschläge
- Schiffswerft Horn GmbH3 Zuschläge
- Gebr. Friedrich GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Schiffswerft Barth GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Fugensanierung und Scheibenwechsel bei StraßenbahnenDresdner Verkehrsbetriebe AGFrist 11.12.2026
- planmäßige Instandsetzung SVK-Boot Klasse 745 KalkgrundMarinearsenal DO WHVFrist 09.11.2026
- Rahmenvertrag über Instandsetzungen CFK/GFK, Lack, Fugen, Verglasungen an RegioTramKasseler Verkehrs-Gesellschaft AG, das Vergabeverfahren wird durchgeführt von, Städtische Werke Netz + Service GmbH, Eisenacher Straße 12, 34123 KasselFrist 01.12.2026
- Installation (Umbau) Antennen am PolizeihubschrauberPräsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-WürttembergFrist 19.11.2026
- Betriebsführungsvertrag StraßenbeleuchtungGemeindeverwaltung PfinztalFrist 09.11.2026
- Instandsetzung Motorschiff BussardWasserstraßen- und Schifffahrtsamt ElbeFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6dd99c72-6faf-49bb-84dc-dbf859d83cd9.