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Frist abgelaufenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Strategische Beratungsleistungen

AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen AOK SAN 2024 - 0020veröffentlicht 14.11.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 691 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Ort der Leistung
Magdeburg39106, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 239 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (36 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK Sachsen - Anhalt
    vor 23 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 19 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Beratungsleistungen. Auf Basis der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Projektunterstützung sowie Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert abgerufen bzw. nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufs unter Beteiligung der Parteien der Rahmenvereinbarung beauftragt werden.

Beschreibung des Loses

Die Beratungsleistungen sollen in nachfolgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie, Strategie von einzelnen Geschäftsbereichen, insbesondere Trend- und Umfeldbetrachtung - Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung sowie die Patienten-/Versichertensteuerung unter Wirtschaftlichkeits- und Digitalisierungsaspekten, - Kostenmanagement, insbesondere Untersuchung von Effizienzpotenzialen in definierten Geschäftsfeldern und Beurteilung von Wirtschaftlichkeit, - Innovation/Organisationsentwicklung, insbesondere Digitale Produkte und Services für Versicherte und Vernetzung mit Leitungserbringern und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrads, - Differenzierungsmöglichkeiten und die zukünftige Rolle der Krankenversicherung, - Ökosysteme und digitale Geschäftsmodellentwicklung, - Innovationsquellen, Innovationspfade und Innovationsbausteine in der GKV, auch außerhalb der Versorgung Die beispielhaft aufgeführten Themen sind nicht abschließend. Sie können untereinander vernetzt sein oder sich im Laufe der Vertragslaufzeit dynamisch weiterentwickeln.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
Das Kriterium "Qualität" fließt mit insgesamt 60 % in die Gesamtwertung ein. Über eine Bieterpräsentation können maximal 100 Punkte der Gesamtwertung erzielt werden. Hinsichtlich der Inhalte und die zugrundeliegenden Wertungsmaßstäbe wird auf die Bewertungsmatrix der Angebotsphase verwiesen.
Preis
Um eine Vergleichbarkeit der Angebote hinsichtlich der von den Bietern angebotenen Preise zu ermöglichen, hat die Auftraggeberin die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen in Tagessätze eingeteilt. Bezogen auf den jeweiligen Tagessatz erhält jeweils das bietende Unternehmen anhand der Angaben im Preisblatt mit dem besten Preis die maximale Punktzahl. Von der Punktzahl der nachfolgenden bietenden Unternehmen wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Preis über dem des günstigsten Tagessatzes liegt. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent erhält das bietende Unternehmen 0 Punkte; es werden keine Minuspunkte vergeben. Auf die Bewertungsmatrix der Angebotsphase wird verwiesen. Die über den Preis maximal zu erzielende Punktzahl beträgt 100 Punkte. Die erzielte konkrete Punktzahl geht mit 40% in die Gesamtwertung ein.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Es ist der spezifische Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich anzugeben. Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass jeweils der jährliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre über 2,00 Mio. EUR beträgt.
Kriterium
Bewertet wird die durchschnittliche Gesamtanzahl der Mitarbeitenden in den letzten 3 Kalenderjahren 2021 - 2023. Mindestanforderung: mind. 10 Beschäftigte durchschnittlich jeweils in den Jahren 2021-2023
Kriterium
Mindestanforderungen: 2 Referenzprojekte, die die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten) und Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 500.000 Geschäftskunden) in den auftragss … ganz lesenMindestanforderungen: 2 Referenzprojekte, die die Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten) und Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 500.000 Geschäftskunden) in den auftragsspezifischen Handlungsfeldern belegen. Das Beratungsende der Referenzprojekte darf nicht vor November 2021 liegen. Jede der Referenzen muss mindestens 50 Beratungstage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 50 Beratungstage erbracht worden sein. Mindestens eine der 2 Referenzen muss die Beratung einer gesetzlichen Krankenversicherung mit mehr als 500.000 Versicherten zum Gegenstand haben. Die weiteren Anforderungen an die Referenzen bleiben unberührt.
Kriterium
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils folgenden Deckungssummen: Sachschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; Personenschäden je Schadensereignis mindestens 1 Mio. EUR; daraus resultierende Vermögensschäden je Schadensereignis mindestens 2,5 Mio.EUR, inklusive bei Verletzung von Datenschutzbestimmungen
Kriterium
Die Anzahl der Beratertypen, welche die Anforderungen gemäß Vergabeunterlagen erfüllen, ist anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpfli … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über d … ganz lesenParagraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA5Y1V Bei einer höheren Anzahl als 8 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix Eignung und die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Au … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YRA5Y1V Bei einer höheren Anzahl als 8 formal geeigneten Bewerbern wird eine Abschmelzung vorgenommen. Dazu erfolgt unter Zugrundelegung der Angaben des jeweiligen Bewerbers eine Bewertung anhand der Bewertungsmatrix Eignung und die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl. Die Auftraggeberin wird eine Rangfolge unter den Bewerbern anhand der erzielten Gesamtpunktzahl bilden. Der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl führt die Rangfolge an. Zur Angebotsabgabe werden die 8 Bewerber aufgefordert, die die höchsten Gesamtpunktzahlen erzielt haben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18d6639c-fb3c-469c-95cf-9b515d8f02df.