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vergebenEU-weitDienstleistungen

Strategische Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 04513-5/4(2025)veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In Umsetzung des Handlungsfeldes „Wissens- und Praxistransfer voranbringen: Innovationslabor Sicherheitsforschung“ des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft strebt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine „Strategische Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung“ an. Für die „Strategische Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung“ sollen in einem zyklisch verlaufenden Prozess auf perspektivischen Krisenszenarien basierend potentielle Herausforderungen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die zukünftigen Aufgaben von Anwendern (z. B. Feuerwehren, Polizeien, Technisches Hilfswerk, sonstige Hilfs- und Rettungsorganisationen, Gebietskörperschaften wie Kommunen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der Sicherheitswirtschaft) identifiziert werden. Dazu sollen im Weiteren die zu deren Bewältigung erforderlichen Fähigkeiten analysiert, Fähigkeitslücken offengelegt und Lösungen für deren Schließung durch technologische, soziale sowie regulatorische Innovationen identifiziert werden. Der gesamte Prozess soll in interaktiven, partizipativen Ansätzen gemeinsam mit den Anwendern und sonstigen relevanten Akteuren der Sicherheitsforschung erfolgen. Der beschriebene Zyklus der „Strategischen Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung“ soll im Rahmen dieses Auftrages zweimal umgesetzt werden (erster und zweiter Zyklus).

Beschreibung des Loses

In Umsetzung des Handlungsfeldes „Wissens- und Praxistransfer voranbringen: Innovationslabor Sicherheitsforschung“ des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft strebt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine „Strategische Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung“ an. Für die „Strategische Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicherheitsforschung“ sollen in einem zyklisch verlaufenden Prozess auf perspektivischen Krisenszenarien basierend potentielle Herausforderungen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die zukünftigen Aufgaben von Anwendern (z. B. Feuerwehren, Polizeien, Technisches Hilfswerk, sonstige Hilfs- und Rettungsorganisationen, Gebietskörperschaften wie Kommunen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der Sicherheitswirtschaft) identifiziert werden. Dazu sollen im Weiteren die zu deren Bewältigung erforderlichen Fähigkeiten analysiert, Fähigkeitslücken offengelegt und Lösungen für deren Schließung durch technologische, soziale sowie regulatorische Innovationen identifiziert werden. Der gesamte Prozess soll in interaktiven, partizipativen Ansätzen gemeinsam mit den Anwendern und sonstigen relevanten Akteuren der Sicherheitsforschung erfolgen. Der beschriebene Zyklus der „Strategischen Bedarfs- und Fähigkeitsanalyse Sicher-heitsforschung“ soll im Rahmen dieses Auftrages zweimal umgesetzt werden (erster und zweiter Zyklus).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualitätskriterium (50%)K1: Konzept Krisenszenarien: Darstellung des methodischen Vorgehens hinsichtlich der Gewinnung und Priori-sierung von Krisenszenarien einschließlich zeitlicher Planung (30%): K2: Konzept Fähigkeitslückenanalyse: Darstellung des methodischen Vorgehens hinsichtlich der Entwick-lung der Einsatzszenarien, der perspektivischen Aufgabenbeschreibung der Anwender sowie der Fähigkeitslückenanalyse einschließlich zeitlicher Planung (35%); K3: Konzept Lösungsidentifikation: Darstellung des methodischen Vorgehens hinsichtlich der Identifikation möglicher Lösungen unter Einbezug der Akteure, der Marktanalyse sowie der Analyse des aktuellen Standes von Forschung und Technik einschließlich zeitlicher Planung (35%)
Preis
Preiskriterium (50%)Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 732 (Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

30vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
2,31 Mio. €Zuschlagswert im Median
302.920 € – 31,37 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0158cf56-62b7-458d-9379-5b92948fb69d.