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Straßenzustandsmanagementsystem (ZuSy)

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Zentrales IT-Vergabe- und Einkaufsmanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z43-2023-0019veröffentlicht 04.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1025 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
754 Tsd. €
Laufzeit
96 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %
  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Baureferat zur Verwaltung der Zustände der Straßen, sowie zur Darstellung des Flächennetzes, welches den Zustand des Verkehrnetzes beschreibt,.

Beschreibung des Loses

Der Auftragsgegenstand umfasst: 1.) Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form einer Stadtlizenz. Die Stadtlizenz steht einer unbegrenzten Nutzerzahl innerhalb der Stadtverwaltung München zur Verfügung. Sie umfasst die Lizenzen für alle erforderlichen Komponenten und Lizenztypen (Voll-, Auskunfts- und mobile Lizenz) ihres Produkts bzw. ihrer Produkte für das Straßenzustandsmanagement. Hinweis: ESRI ArcGIS Lizenzen und AutoDesk AutoCAD Lizenzen sind bei der LHM vorhanden. Diese sind nicht durch den Auftragnehmer (AN) anzubieten. --- 2.) die ggf. nötigen Anpassungen an die Anforderungen der LHM gemäß den Anforderungen, einschließlich der Schnittstellen --- 3.) die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, insbesondere: a. die Installation und Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf allen benötigten Umgebungen b. die Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig in die Infrastruktur des Baureferats c. Erstbefüllung des Systems mit Daten (z.B. Daten der Benutzerverwaltung) d. die Inbetriebnahme der Schnittstellen (intern und extern) e. Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations- und Systemtests inkl. Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetest f. Durchführung von Performance- und Lasttests g. Begleitung der Einführung (Early-Life-Support) --- 4.) Durchführung der Datenmigrationen. Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig: a. Erstellung eines Migrationskonzepts b. Automatisierte Migration der Daten c. Test- und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration --- 5.) Dokumentation Der AN (Auftragnehmer) stellt dem AG (Auftraggeber) folgende Dokumente zur Verfügung: Betriebshandbuch, Administratorhandbuch und Anwenderhandbuch 6.) Konzeption, Erstellung der Schulungsunterlagen und Durchführung der Schulungen --- 7.) Service und Wartung. Die Serviceleistungen und Wartung für das IT-Fachverfahren, welche durch den AN gesondert vergütet werden, beginnen an dem Tag nach der Produktivsetzung einschließlich Echt-Datenmigration nach Freigabe des Auftraggebers. Die Serviceleistungen und Wartung laufen vier Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um einmalig weitere vier Jahre. Die Verlängerungsoption kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Der Service und die Wartung umfassen alle lizenzierten Systemkomponenten einschließlich der beschriebenen Schnittstellen. Hinweis: Eine Fernwartung ist während des Betriebs der Fachanwendung (Ebene Server) seitens der LHM möglich. --- 8.) Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Projektmanagement bis zur vollständigen Abnahme des Systems, insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung der LHM. --- 9.) Unterstützungsleistungen für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme: Optimierungen und Erweiterungen der Geschäftsprozesse und Anforderungen im System. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit, inklusive optionaler Verlängerung anzubieten. Hinweis: Nicht Bestandteil der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Hardware.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %
Qualität
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kosten
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18c0f747e52-74dd03b97a515d61
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
96 Monate
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit von 96 Monaten beinhaltet die Möglichkeit der Vertragsverlängerung von einmalig 48 Monaten, welche Wartung und Betrieb der Software / Third-Level-Support für die Anwendung, einschließlich notwendiger Anpassungen aus geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene beinhaltet.
Optionen
- Schulungen für die Dauer von maximal 96 Monaten. - Unterstützungsleistungen für die Dauer von maximal 96 Monaten. Die Einzelheiten zu den zusätzlichen Käufen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplatt … ganz lesenDer unter 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung generierte Link der Auftragsbekanntmachung ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um ein technisches Problem auf der Bekanntmachungsplattform der EU, welches durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Als Lösung bietet der Auftraggeber zwei Möglichkeiten an, wie die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig abgerufen werden können: 1. Diese stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld VGSt3-Z43-2023-0019 ein. 2. Die Vergabeunterlagen stehen darüber hinaus direkt unter folgender URL zur Verfügung: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c0f747e52-74dd03b97a515d61 --- Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. --- Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 20.12.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/ Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. --- Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde im vorliegenden Verfahren abgesehen, da eine am Markt verfügbare Standardsoftware beschafft werden soll und die weiteren Leistungen (u.a. Customizing /Anpassung auf Quellcodeebene, Inbetriebnahme von Schnittstellen, Service und Wartung, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft inkl. Datenmigration, Schulungen und Unterstützungsleistungen) daher nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgeführt werden können, welches auch die Standardsoftware anbietet. Weiterhin bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten (insb. Quellcoderechte) rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung von vorgenannten Leistungen durch Dritte objektiv unmöglich machen. Eine Bildung von Fach- oder Mengenlosen ist daher nicht möglich. --- Abweichung von der Regelvergabe: Der AG hat grundsätzlich die Verfahrensarten des offenen und des nicht-offenen Verfahrens anzuwenden (Regelverfahren). Gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV können Leistungen jedoch im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. Obwohl der Auftragsgegenstand eine am Markt verfügbare Standardsoftware ist, handelt es sich trotzdem um einen komplexen Auftragsgegenstand. So kann es bei vielen vom AG aufgestellten Anforderungen eine Mehrzahl an Herangehensweisen der Marktteilnehmer geben und Missverständnisse können aufgrund des Umfangs der Unterlagen nicht ausgeschlossen werden. Als in Gesprächen zu klärende Themen sind dabei insbesondere Fragen zur Kompatibilität zur IT-Infrastruktur des Auftraggebers und zur IT- Sicherheit, sowie zu den Schnittstelleninbetriebnahme zu erwarten. Die Gefahr von Inkompatibilitäten oder Sicherheitslücken stellen andernfalls ein zu hohes Risiko für die Verwendbarkeit der Software dar. Weiterhin ist bei dieser Beschaffung auch eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) zwischen dem Auftraggeber und dem zukünftigen Auftragnehmer, sowie eine Teleservicevereinbarung notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und Teleservicevereinbarung können ebenfalls vorab nicht ab …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Zentrales IT-Vergabe- und Einkaufsmanagement
Anschrift
Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München
Kontakt
itm.vergabe@muenchen.de

Bei uns erfasst

32Bekanntmachungen
13Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

226vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (164 Lose mit Angabe)
379.589 €Zuschlagswert im Median
229.936 € – 761.593 €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2248791-41e1-4fff-a167-85586507ff78.