Straßenbeleuchtungs- und Verkehrsleittechnik-Informations-System (BeVIS)
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z42-2023-0017veröffentlicht 27.10.2023erstmals 27.10.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 885 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 885 Tsd. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 36 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 36 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung eines neuen IT-Fachverfahrens für das Baureferat zur Dokumentation und Verwaltung von Informationen über das Leitungsnetz der Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik. Es wird eine Datenbank und ein Geografisches Informations-System (GIS) benötigt, die diese Informationen verwalten und bereitstellen können.
Beschreibung des Loses
Der Auftragsgegenstand umfasst: 1.) Die Lieferung einer Standardsoftware (dauerhafte Überlassung gegen Einmalvergütung / Kauf) in Form einer Stadtlizenz. Die Stadtlizenz steht einer unbegrenzten Nutzerzahl innerhalb der Stadtverwaltung München zur Verfügung. Sie umfasst die Lizenzen für alle erforderlichen Komponenten und Lizenztypen (Voll-, Auskunfts- und mobile Lizenz) ihres Produkts bzw. ihrer Produkte für das Straßenbeleuchtungs- und Verkehrsleittechnik-Kataster. Hinweis: ESRI ArcGIS Lizenzen und AutoDesk AutoCAD Lizenzen sind bei der Landeshauptstadt München (LHM) vorhanden. Diese sind nicht durch den Auftragnehmer (AN) anzubieten. 2.) die ggf. nötigen Anpassungen an die Anforderungen der LHM gemäß den Anforderungen im Kapitel 3, einschließlich der Schnittstellen. 3.) die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, insbesondere: a.) die Installation und Konfiguration der Software in der Infrastruktur der LHM auf allen benötigten Umgebungen b.) die Integration in die vorhandene Systemlandschaft der LHM, serverseitig in der Infrastruktur von it@M und clientseitig in die Infrastruktur des Baureferats c.) Erstbefüllung des Systems mit Daten (z.B. Daten der Benutzerverwaltung) d.) die Inbetriebnahme der Schnittstellen wie in Kapitel 3.9 beschrieben (intern und extern) e.) Durchführung der Entwicklertests für die ggf. notwendigen Weiterentwicklungen, Begleitung der Integrations- und Systemtests inkl. Fehlerbehebung, Begleitung der Abnahmetest (Details siehe Anhang Testkonzept_BeVIS) f.) Durchführung von Performance- und Lasttests g.) Begleitung der Einführung (Early-Life-Support) 4.) Durchführung der Datenmigrationen (gemäß Kapitel 3.13). Diese Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig: a.) Erstellung eines Migrationskonzepts. b.) Automatisierte Migration der Daten. c.) Test- und Qualitätssicherung der durchgeführten Datenmigration. 5.) Dokumentation. Der AN (Auftragnehmer) stellt dem AG (Auftraggeber) folgende Dokumente zur Verfügung: Betriebshandbuch, Administratorhandbuch und Anwenderhandbuch (siehe Kapitel 3.14.2 Anforderungen an die Dokumentation). 6.) Konzeption, Erstellung der Schulungsunterlagen und Durchführung der Schulungen (siehe Kapitel 3.12) 7.) Service und Wartung. Die Serviceleistungen und Wartung für das IT-Fachverfahren, welche durch den AN gesondert vergütet werden, beginnen erst nach Abnahme des Gesamtsystems durch den AG, wobei bereits alle Anpassungen und Erweiterungen durch den AN umgesetzt sein müssen. Die Serviceleistungen und Wartung laufen vier Jahre mit der Möglichkeit einer optionalen Verlängerung um einmalig weitere vier Jahre. Die Verlängerungsoption kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Der Service und die Wartung umfassen alle lizenzierten Systemkomponenten einschließlich der unter Kapitel 3.9 Schnittstellenbeschreibung beschriebenen Schnittstellen. Hinweis: Eine Fernwartung ist während des Betriebs der Fachanwendung (Ebene Server) möglich. 8.) Unterstützungsleistungen für Weiterentwicklung und Projektmanagement bis zur vollständigen Abnahme des Systems, insbesondere Koordination der Zusammenarbeit mit der Gesamtprojektleitung der LHM (siehe Kapitel 2.1). 9.) Unterstützungsleistungen für die Vertragslaufzeit nach der Abnahme (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): Optimierungen und Erweiterungen der Geschäftsprozesse und Anforderungen im System. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit, inklusive optionaler Verlängerung anzubieten. Hinweis: Nicht Bestandteil der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Hardware.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Kosten
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18b661f7884-a8f19cccf16d1b0
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- - Verlängerung der Systemserviceleistungen, nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit, um einmalig weitere 4 Jahre. Diese optionalen Leistungen sind vom Auftragnehmer anzubieten. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers besteht jedoch nicht.
- Optionen
- weitere Unterstützungsleistungen im Umfang von ca. 10 Personentagen pro Jahr für die Dauer der optionalen Vertragsverlängerung für Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse. - Leistungen für virtuelle Anwenderschulungen im Umfang von ca. 6 Schulungstagen übe … ganz lesenkürzer
- weitere Unterstützungsleistungen im Umfang von ca. 10 Personentagen pro Jahr für die Dauer der optionalen Vertragsverlängerung für Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse. - Leistungen für virtuelle Anwenderschulungen im Umfang von ca. 6 Schulungstagen über die Vertragslaufzeit. Diese optionalen Leistungen sind vom Auftragnehmer anzubieten. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers besteht jedoch nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 79 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.\n** *Bewerber-/Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 17.11.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https:// … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.\n** *Bewerber-/Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 17.11.2023 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstuetzung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung von der Regelvergabe:\nDie Landeshauptstadt Muenchen (LHM), als oeffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemaeß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart Offenes und Nicht Offenes Verfahren anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Der Auftraggeber kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begruendeten Ausnahmefaellen Auftraege durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. *** Die auszuschreibende Leistung basiert zwar auf einer Standardsoftware. Jedoch bestehen aufgrund der Groeße der Landeshauptstadt München eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen, die ggf. einen entsprechenden Anpassungsaufwand erfordern werden, d.h. Anpassung der bestehenden Produkte an die fachlichen Anforderungen des Auftraggebers, soweit diese nicht im Standard vorhanden sind. Dies betrifft z.B. den Umstand, dass bei der LHM im Vergleich zum Standard bei anderen Kommunen mehrere Fachanwendungen zur Verwaltung der Fachdaten zum Einsatz kommen. Aus diesem Grund ist es noetig, dass spezielle Workflows für die Zusammenarbeit zwischen den Unterabteilungen und technische Schnittstellen zwischen den Fachanwendungen vorgesehen werden, die in Standardprodukten meist nicht vorhanden sind. Des Weiteren steht bei einigen Systemen zum Beispiel folgendes Werkzeug nicht standardmaeßig zur Verfuegung: mehrstufige Workflows zur Pruefung und Freigabe von erfassten Aenderungsmeldungen zu Geo- und Sachdaten.\nDie damit ggf. notwendigen technischen Aenderungen müssen mit den Bietern eroertert bzw. verhandelt werden und in der Folge durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung i.V.m. dem dazugehoerigen Kriterienkatalog beschrieben und konkretisiert werden. Die aufzustellenden Aufuehrungsbedingungen koennen vorab nicht abschließend bestimmt werden und muessen voraussichtlich mit den Bietern eroertert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren sind bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie eine Teleservicevereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem zukuenftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und Teleservicevereinbarung können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und muessen voraussichtlich mit den Bietern eroertert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstaende lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu.\n**** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als oeffentlicher AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulaessig, wenn wirtschaftliche oder technische Gruende dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die weiteren Leistungen (u.a. Customizing /Anpassung auf Quellcodeebene, Inbetriebnahme von Schnittstellen, Pflegeleistungen, Herbeifuehrung der Betriebsbereitschaft inkl. Datenmigration, Schulungen und Unterstuetzungsleistungen) nur von demjenigen Unternehmen wirtschaftlich durchgefuehrt werden, welches auch die Software anbietet. Zudem bestehen schon aufgrund von Urheber- und Nutzungsrechten rechtliche Restriktionen seitens der Softwareanbieter, die eine Erbringung …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 21, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Rahmenvereinbarung Infoscreen 202409.12.2024 · 6 Angebote
- Dienstleistungen zu Planisware28.11.2024 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Dedalus HealthCare GmbH4 Zuschläge
- Avelios Medical GmbH2 Zuschläge
- Axians Athos GmbH2 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.11.2023
- BekanntmachungFrist 30.11.2023
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 30.11.2023
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 30.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f47595d-418e-4028-8230-a6d7a25923d0.