Straßenbäume - Pflanzung I/2026
Grün und Gruga · Essen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen BE045250902veröffentlicht 08.12.2025Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 128 Tsd. €
- Summe von 2 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate
- 02.02.2026 – 28.03.2026
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
- CPV 77000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Essen.
- Pflege und Unterhaltung exponierter HaldenRVR Ruhr Grün · EssenFrist 01.12.2026
- Stadtbezirk IV - Kronenpflege an Bäumen in Straßen und GA/KSP 2027 (Rahmenvertrag)Grün und Gruga · EssenFrist 23.11.2026
- Stadtbezirk IV - Regelkontrollen an Bäumen in Straßen und GA/KSPGrün und Gruga · EssenFrist 19.11.2026
- Kassen-Sicherheits-und OrdnungsdienstleistungenIGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH · EssenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 128 Tsd. € Summe von 2 Losen mit Angabe
- Laufzeit
- 2 Monate02.02.2026 – 28.03.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Essen45131, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (30 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 28.03.2026
- Heute
Beschreibung
Nach Abschluss der Fällung von Straßenbäumen (nicht Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen in neun Stadtbezirken von Essen die Wurzelstubben gefräst werden. Bei nahezu allen Standorten dieser neun Stadtbezirke sind Reststämme in der Regel von 80 cm Länge bewusst stehen geblieben, um das Überfahren der Baumbeete zu verhindern. Diese müssen vor dem Fräsen bodennah abgeschnitten werden (eigene Leistunsposition). Im Anschluss müssen Baumgruben ausgehoben werden und mit einem Pflanzsubstrat auf Vulkangesteinsbasis gefüllt werden, in das Hochstämme gepflanzt werden. Diese erhalten eine Verankerung aus Dreiböcken. Die Lieferung der Bäume erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Bäume müssen durch den AN über drei Jahre gewässert werden.
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Stadtbezirke I, VII & VIII Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. | 2 Monate | 74.287 € |
| 2 | Stadtbezirke II, III & IX Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. | 2 Monate | 53.416 € |
| 3 | Stadtbezirke IV, V & VI Insgesamt 16 Baumbeete (Teillos 1-2 St/Teillos 2-8 St/Teillos 3-6 St) sind mit bodendeckenden Sträuchern bepflanzt. Im Zuge des Pflanzgrubenaushubs sind die vorhandenen Sträucher im Bereich der Pflanzgrube aufzunehmen, zu laden und zu entsorgen. Diese Erschwernis ist in die entsprechende Leistungsposition mit einzurechnen. Die Objektlisten mit den Standortangaben sowie Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind, werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Das LV gliedert sich in drei Teillose, die Organisationseinheiten von Grün und Gruga Essen zugeordnet sind. Das Teillos 1 erstreckt sich über den Südosten und die Stadtmitte (Bezirke I, VII und VIII), Teillos 2 über den Südwesten (Bezirke II, III und IX) und Teillos 3 über den Norden (Bezirke IV, V und VI). Im Teillos 1 sind ca. 1.400 cm Wurzelstubben zu fräsen und 39 Bäume zu pflanzen, in Teillos 2 sind ca. 1.500 cm Wurzelstubben zu fräsen und 45 Bäume zu pflanzen, in Teillos 3 sind ca. 2.100 cm Wurzelstubben zu fräsen und 57 Bäume zu pflanzen. Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die zu liefernden Bäume müssen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" der FLL entsprechen. Um dies sicher zu stellen, hat der Auftragnehmer die Bauleitung rechtzeitig über den Liefertermin/die Liefertermine der Bäume zu informieren, damit bei der Anlieferung durch die Baumschule eine gemeinsame Prüfung der Ware auf Vollständigkeit, Echtheit von Art, Unterart bzw. Sorte, Maße bzw. Größe, Qualität (Ballen, Krone, Stamm) sowie Gesundheit erfolgen kann. Die Bauabnahme erfolgt bei vollständiger Lieferung auf dem Betriebshof des Auftragnehmers oder der dazu angemieteten Flächen. In Zweifelsfällen behält es sich der Auftragnehmer vor, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Bauleitung ist über die geplanten Pflanzungen mit Standortangabe spätestens am Vortag per Mail oder Fax zu verständigen. Aus haushalterischen Gründen werden gleichzeitig zwei Teilaufträge (Pflanzung + Pflege) je Teillos erteilt, die die Gesamtauftragssumme der Maßnahme abdecken und die separat abgerechnet werden Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. Ausführungsfristen: Die Pflanzarbeiten können frühestens am 02.02.2026 beginnen. Die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind entsprechend rechtzeitig zu beantragen. Die Pflanzarbeiten müssen bis 28.03.2026 beendet sein, wenn mit der städtischen Bauleitung nichts anderes vereinbart wird. Unternehmer-APP Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe hat die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements zum 1. Februar 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformunabhängigen App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH eingeführt. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Die erbrachten Leistungen müssen innerhalb von 1-2 Tagen in die App eingetragen werden. Es wird daher sehr empfohlen, die App direkt vor Ort zu nutzen. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Allgemeine Hinweise Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. | 2 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2026
- Vertragsende
- 28.03.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTJ3BZF2N# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattfor … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTJ3BZF2N# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) WICHTIGER HINWEIS Angebote müssen als Excel-Datei (zu finden unter vom Unternehmen auszufüllende Dokumente) oder als GAEB-Datei X84 oder P84) eingereicht werden. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Per …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Grün und Gruga
- Anschrift
- Lührmannstraße 82, 45131 Essen
- Website
- essen.de
- Kontakt
- vergabe@
gge.essen.de
Bei uns erfasst
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Straßenbäume - Pflanzung I-2025
- Zuschlag an Stadtgrün Ruhr, 5 Angebote
- Zuschlag an Banzhaf Gartenbau GmbH, 5 Angebote
- Zuschlag an Banzhaf Gartenbau GmbH, 6 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 20.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Grün und Gruga, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schuler NRW GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- Baumdienst Dahlke2 Zuschläge
- Geiger FM Grünservice GmbH2 Zuschläge
- Kambium Baumpflege und Baumfällung2 Zuschläge
- Treevolution.de GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81c0bf34-9361-42c0-9b69-ea2395dcd0bd.