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Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen

Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH · Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung 2026veröffentlicht 26.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 127 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 56 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Angebotspreis (ZK 1)70 %
  • Routenplanung (ZK 2.1)10 %
  • Fahrzeuge (ZK 2.2)10 %
  • Organisation (ZK 2.3)10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die regelmäßige (arbeitstägliche) fachgerechte und vorschriftsgemäße Beförderung von (nach gegenwärtigem Stand 112) erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen von ihren jeweiligen Wohnorten zu den in den Vergabeunterlagen genannten Standorten der Stralsunder Werkstätten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Beschäftigung bzw. Betreuung sind die Betreuten wieder zurück zu ihren Wohnorten zu befördern. Die durchschnittliche einfache Streckenentfernung beträgt 11 km. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Angebotspreis (ZK 1)70 %
Routenplanung (ZK 2.1)10 %
Fahrzeuge (ZK 2.2)10 %
Organisation (ZK 2.3)10 %
Preis
Angebotspreis (ZK 1)Angebotspreis
Qualität
Routenplanung (ZK 2.1)Plausible Planung möglichst effizienter Routen anhand der derzeitigen Angaben zu Haltepunkten mit dem Ziel kurzer Beförderungszeiten für die Fahrgäste.
Qualität
Fahrzeuge (ZK 2.2)Hinreichende Anzahl, Qualität der Ausstattung, Alter bei Vertragsbeginn, günstige Umwelteigenschaften.
Qualität
Organisation (ZK 2.3)Hochwertigkeit und Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation (Disposition, Kommunikation Vertretungsregelungen u. Ä.).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr eingeräumt.
Optionen
Abruf zusätzlicher und geänderter Leistungen, insbesondere bei Veränderungen der Zahl und der Wohnorte der zu befördernden Personen).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobe … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHM72G#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Rostock3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
Anschrift
Albert-Schweitzer-Str. 1, 18437 Stralsund
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (142 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 03.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3b7e0f20-2676-4a08-bc34-6be87ffd3bef.