Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung (Straße) 2026 über die Beförderung von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen
Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH · Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen Stralsunder Werkstätten Personensonderbeförderung 2026veröffentlicht 02.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 1 (32 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 2 (24 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 3 (18 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 20.11.2026
- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 4 (25 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat · GreifswaldFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 Mio. €
- Laufzeit
- 5 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stralsund18437, Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Angebotspreis (ZK 1)70 %
- Routenplanung (ZK 2.1)10 %
- Fahrzeuge (ZK 2.2)10 %
- Organisation (ZK 2.3)10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 3 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Personensonderbeförderung (Straße) von erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags ist die regelmäßige (arbeitstägliche) fachgerechte und vorschriftsgemäße Beförderung von (nach gegenwärtigem Stand 112) erwachsenen Menschen mit körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderungen von ihren jeweiligen Wohnorten zu den in den Vergabeunterlagen genannten Standorten der Stralsunder Werkstätten. Nach arbeitstäglicher Beendigung der Beschäftigung bzw. Betreuung sind die Betreuten wieder zurück zu ihren Wohnorten zu befördern. Die durchschnittliche einfache Streckenentfernung beträgt 11 km. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 60130000Personensonderbeförderung (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (ZK 1)Angebotspreis
- Qualität
- Routenplanung (ZK 2.1)Plausible Planung möglichst effizienter Routen anhand der derzeitigen Angaben zu Haltepunkten mit dem Ziel kurzer Beförderungszeiten für die Fahrgäste.
- Qualität
- Fahrzeuge (ZK 2.2)Hinreichende Anzahl, Qualität der Ausstattung, Alter bei Vertragsbeginn, günstige Umwelteigenschaften.
- Qualität
- Organisation (ZK 2.3)Hochwertigkeit und Plausibilität der Aufbau- und Ablauforganisation (Disposition, Kommunikation Vertretungsregelungen u. Ä.).
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht ver … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-I. Wirksame Gründung, Handelsregister: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Handelsregister nötig. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht verlangt (unbeschadet der Anforderungen zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Bietergemeinschaften und wirtschaftlicher Eignungsleihe). Eignungsnachweis BA1: Unternehmensprofil/-organisation: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Angabe der Nummer der Eintragung in ein Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, auf besondere Anforderung auch Nachweis der Eintragung.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eignungsnachweis BA2: Er … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsregister (vgl. § 122 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GWB): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen oder Berufsregistereintragungen liegen vor. Eignungsnachweis BA2: Erlaubtheit/Berufsregister: Eigenklärung, dass die Ausübung der beruflichen/gewerblichen Tätigkeit dem Unternehmen nicht behördlich verboten wurde und ggf. dazu erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Berufsregistereintragungen vorliegen. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist, und/oder Nachweis der erforderlichen Erlaubnisse.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eignungskriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherun … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-III: Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz pro Jahr und je Versicherungsfall für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden. Dies gilt unabhängig von der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Insassenunfallversicherung. Eignungsnachweis WL1: Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) und ihrer Höhe, nur auf gesonderte Anforderung auch vom Versicherer ausgestellter Nachweis. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) nicht jeweils mindestens 1.000.000 EUR pro Jahr beträgt, ist schon mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers (nicht bloß eines Maklers!), im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eignungskriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-IV: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze (netto) in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel doppelt so hoch ist wie der geschätzte vergaberechtliche Auftragswert des vorliegenden Auftrags (also 1.000.000,00 EUR x 2 = 2.000.000,00 EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL2: Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eignungskriterium EK-V: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren Umsätze aus mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Aufträgen erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 500.000,00 EUR netto jährlich im Mittel dop … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-V: Umsätze bei vergleichbaren Leistungen: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren Umsätze aus mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Aufträgen erzielt haben. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn dieser Umsatz mit 500.000,00 EUR netto jährlich im Mittel doppelt so hoch ist wie der aus dem vorliegenden Auftrag zu erwartende jährliche Umsatz (etwa 250.000,00 EUR p.a. netto), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Eignungsnachweis WL3: Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Personenbeförderung von Menschen mit Behinderungen).- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderu … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-VI: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) verfügen. [Hinweis: Dieses Kriterium im Rahmen der Eignungsprüfung bezieht sich auf die generelle berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des Unternehmens. Die geplante Aufbau- und Ablauforganisation betreffend den vorliegenden Auftrag wird demgegenüber im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt (vgl. § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV)]. Eignungsnachweis TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Personensonderbeförderung von Menschen mit Behinderungen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers, inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) (oder Referenzschreiben) und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes).- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eignungskriterium EK-VII: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können. Eignungsnachweis TL2: Beschreibung der Maß … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium EK-VII: Qualitätssicherung: Das Unternehmen hat organisatorische/technische Maßnahmen zur Qualitätssicherung seiner Leistungen implementiert, die sicherstellen, dass vergleichbare Aufträge in angemessener Qualität ausgeführt werden können. Eignungsnachweis TL2: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Erklärung, aus der die vom Unternehmen implementierten organisatorischen/technischen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. Dies können Zertifizierungen über die Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung im Sinne von § 49 VgV sein, es sind aber auch andere Beschreibungen zugelassen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeberin ist eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr eingeräumt.
- Optionen
- Abruf zusätzlicher und geänderter Leistungen, insbesondere bei Veränderungen der Zahl und der Wohnorte der zu befördernden Personen).
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Erfüllung der Anforderungen der Vergabeunterlagen (Einzelheiten sind dort geregelt), z.B. Quote sauberer Fahrzeuge bei der Auftragsausführung, Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten; Entwicklung u. Umsetzung eines Gewaltschutzkonzeptes.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobe … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die vorgenannten Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YVHMZDZ#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stralsunder Werkstätten gemeinnützige GmbH
- Anschrift
- Albert-Schweitzer-Str. 1, 18437 Stralsund
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Mietwagen Maxi GbR3 Zuschläge
- Vineta Rollicare GmbH3 Zuschläge
- Bernd Czarnitzki2 Zuschläge
- Fahrservice Lars Reinhardt2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Taxi Pentzien2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Freigestellter Schülerverkehr 2026 - Los 7 (5 Teillose)Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der LandratFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0096897c-d160-446d-aba3-671edae9a492.