StMB: Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizin
Landesbaudirektion Bayern · Ebern, Bayern
Aktenzeichen LBD-24-15-157veröffentlicht 26.01.2024erstmals 26.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,27 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.05.2024 – 30.04.2027
- Lose
- 8
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- REZ Bayern_45ind_AA ChemnitzBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) · NürnbergFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,27 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.05.2024 – 30.04.2027
- Lose
- 8Angebot auf bis zu 8, Zuschlag höchstens 8 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Ebern96106, Landkreis Haßberge, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 33 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 33 Monaten
- Fragen bis 10:30 Uhrvor 33 Monatenan Landesbaudirektion Bayern
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 30 MonatenLaufzeit bis 30.04.2027
- Heute
Beschreibung
Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen.
Gegenstand nach CPV
Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 8 · Zuschlag höchstens 8 je Bieter
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | 1-Oberbayern Teil I Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Oberbayern - Teil I, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 231.545 € |
| 2 | 2-Oberbayern Teil II Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Oberbayern - Teil II, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 158.988 € |
| 3 | 3-Niederbayern Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Niederbayern, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 127.553 € |
| 4 | 4-Schwaben Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Schwaben, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 154.500 € |
| 5 | 5-Mittelfranken AArbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Mittelfranken, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 154.196 € |
| 6 | 6-Oberfranken Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Oberfranken, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 132.123 € |
| 7 | 7-Unterfranken Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Unterfranken, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 161.321 € |
| 8 | 8-Oberpfalz Arbeitsmedizinische Betreuung der Behörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Regierungsbezirk Oberpfalz, insbesondere auf Grundlage des ArbSchG, ASiG sowie der ArbMedVV einschließlich Untersuchungen nach FeV. Das als Betriebsarzt eingesetzte Personal muss mindestens über die arbeitsmedizinische Fachkunde nach §§ 4, 7 ASiG: Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“; die Ermächtigung für G-Untersuchungen sowie Untersuchungen nach FeV verfügen. | 3 Jahre | 150.140 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignung … ganz lesenkürzer
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=256901 Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen.- Kriterium
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignung … ganz lesenkürzer
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=256901 Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).- Kriterium
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignung … ganz lesenkürzer
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=256901 Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für die drei angegebenen Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. Dazu kann z. B. ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden. Ein Wechsel der im L1240 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen/eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2024
- Vertragsende
- 30.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 307.423 €
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.02.2024, 11:00 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenkürzer
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingun … ganz lesenkürzer
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Alle mit der Vertragsausführung betrauten Beschäftigten des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber vor Beginn der vertraglichen Leistungen nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet (L 2495). Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Namen des eingesetzten Personals mitzuteilen. Das gilt auch für personelle Veränderungen während der Vertragslaufzeit. Neu hinzukommende Mitarbeiter sind dem Auftraggeber umgehend zu nennen.Falls eine Verpflichtung bereits besteht, ist das mit Angebotsabgabe mitzuteilen. Es ist eine Schutzerklärung (L 2496) vorzulegen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 30, 96106 Ebern
- Website
- lbd.bayern.de
- Kontakt
- ausschreibung-zvv@
lbd.bayern.de
Bei uns erfasst
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH6 Zuschläge
- Dres. Dietlmeier & Hohmann GbR3 Zuschläge
- Tresec Medical GmbH3 Zuschläge
- Argumed GmbH2 Zuschläge
- PIMA Health & Safety GmbH2 Zuschläge
- SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 27.02.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 27.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und EAPgematik GmbHFrist 01.12.2026
- RV Arbeitsmedizinische BetreuungZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2c94f249-3183-4c75-bcc2-a59dcc2a7ccb.