Stiftung Hospital zum Heiligen Geist: KHZG - IOP-System mit Patientenportal nach FTB2
Stiftung Hospital zum Heiligen Geist · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen IOP-System mit Patientenportal - IOP 2025veröffentlicht 18.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
- Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)Fraport AG · Frankfurt am MainFrist 30.11.2026
- Bereitstellung von Subskriptionslizenzen für Privileged Access Management (BeyondTrust) nebst HerstellersupportUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 27.11.2026
- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum Frankfurt · Frankfurt am MainFrist 20.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60488, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Entwicklung und Inbetriebnahme eines Patientenportals auf Basis einer Interoperabilitätsplattform im Zusammenhang mit dem Fördertatbestand 2: Patientenportale
Beschreibung des Loses
Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist (kurz: „STHHG“; im Folgenden auch: „Auftraggeber“ oder „AG“) hat im Rahmen des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ nach dem Krankenhauszukunftsgesetz („KHZG“ – Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser vom 23. Oktober 2020, BGBl. 2020, S. 2208) verschiedene Digitalisierungsprojekte gemäß § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz („KHG“) in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung („KHSFV“) zur Förderung eingereicht. Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV („Förderrichtlinie“) sind bei der Vergabe von Aufträgen die Vorgaben des nationalen und europäischen Vergaberechts durchgehend zu berücksichtigen. --- Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist ist mit zwei Krankenhäusern, zwei Gesundheitszentren, einem Seniorenstift und einer Pflegeschule eine der wichtigsten Träger von Gesundheitsdienstleistungen in Frankfurt am Main. Rund 2.000 Menschen – Mediziner:innen, Pflegekräfte, Verwaltungsmitarbeiter:innen und Hauspersonal – arbeiten in den beiden Kliniken Krankenhaus Nordwest GmbH und Hospital zum Heiligen Geist GmbH, die insgesamt 19 Fachkliniken und Fachabteilungen unterhalten. Sie alle kümmern sich – direkt oder indirekt – um die mehr als 76.000 Patient:innen, die stationär oder ambulant in den Kliniken Hilfe suchen. --- Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt der Auftraggeber die Beschaffung einer sektorenübergreifenden IOP-Lösung mit Patientenportal. Ziel des Beschaffungsvorhabens ist die Umsetzung des Fördertatbestands 2: „Patientenportal (Aufnahme- und Behandlungs-Management) & Integration einer IHE konformen Interoperabilitätsplattform (IOP)“. Der im Wege des EU-Vergabeverfahrens zu ermittelnde künftige Auftragnehmer (im Folgenden auch: „AN“) soll eine sektorenübergreifende IOP-Lösung mit Patientenportal für einen Patientenlogin bereitstellen, das ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie Anbindung an eine bereits existierende IT-Lösung zum Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglicht. --- Davon umfasst sind insbesondere die folgenden Leistungen: Davon umfasst sind insbesondere die folgenden Leistungen: -- Konzeptionelle und fachliche Entwicklung einer Interoperabilitätsplattform und Integration in die bestehenden patientenführenden Systeme; -- Entwicklung und Integration eines Portals für Patienten, Angehörige und Zuweiser zur engeren Einbindung in den Behandlungsprozess;; -- Gewährleistung der Interoperabilität aller bestehenden, patientenführenden Systeme, ggf. mit Koordination von Dienstleistungen Externer; -- Die Erfüllung der Anforderungskriterien des Kriterienkataloges; -- Erstellung eines Rollen- und Rechtekonzeptes mit definierten Verantwortlichkeiten; -- Bereitstellung einer kontinuierlichen Projektbegleitung; -- Prozess- und Organisationsberatung, Harmonisierung der Prozesse über Fachabteilungen hinweg; -- Begleitung des Change-Managements innerhalb der STHHG (in enger Zusammenarbeit mit der internen Projektleitung); -- Projektkommunikation und Projektdokumentation. --- Nach Abschluss der Implementierung sollen zudem für zehn (10) Jahre Serviceleistungen erbracht werden. Die Leistungen IOP-Lösung und Patientenportal werden hier als Gesamtleistung vergeben. Der Auftraggeber hat hier ausnahmsweise von einer losweisen Vergabe abgesehen. Das zu beschaffende Gesamtsystem muss bis Mitte Dezember 2025 betriebsbereit sein. --- Es wird für diese Ausschreibung unterstellt, dass die STHHG öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist. Es kann aber sein, dass diese Frage von einer Nachprüfungsinstanz anders beurteilt würde. --- Eine IT-Lösung für das Entlass- und Überleitungsmanagement ist beim Auftraggeber vorhanden. --- Zu den Einzelheiten des Vergabegegenstands und die Anforderungen an die zu erbringende Leistung wird auf die Leistungsbeschreibung und das Leistungsverzeichnis (Anlage 1 und 1a der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 48814000Medizinische InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlau … ganz lesenkürzer
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat: === "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 [GWB] durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt." ===- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| x-tention Informationstechnologie GmbH, Heidelberg | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stiftung Hospital zum Heiligen Geist
- Anschrift
- Steinbacher Hohl 2-26, 60488 Frankfurt am Main
- Kontakt
- vergabe.hannover@
luther-lawfirm.com
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA GmbH7 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- enthus GmbH3 Zuschläge
- Axentia Technologies AB2 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Kauf von vier Rack-Servern für die VDI-Umgebung der Studienstiftung des deutschen Volkes e.VStudienstiftung des deutschen Volkes e. V.Frist 11.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cffbce48-dff4-4c6e-bb5f-4d97362738d6.