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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Steuerliche Beratungsdienstleistung

Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen ZB-2026-0030veröffentlicht 09.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 26 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 02.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (71 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 59 Tagen
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 26 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 35 Tagen

Beschreibung

siehe Leistungsbeschreibung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %
Qualität
Qualitätskriterium
Preis
Preiskriterium

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es müssen mindestens 5 Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen nachgewiesen werden. Jede Referenz muss mindestens 4 von 7 Leistungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.7 umfassen. ☐ 2.1 Beratung ☐ 2.2 Erstellung der Jahressteuererklärungen ☐ 2.3 K … ganz lesenEs müssen mindestens 5 Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren zu den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen nachgewiesen werden. Jede Referenz muss mindestens 4 von 7 Leistungen gemäß Ziffer 2.1 bis 2.7 umfassen. ☐ 2.1 Beratung ☐ 2.2 Erstellung der Jahressteuererklärungen ☐ 2.3 Kommunikation mit der Finanzverwaltung ☐ 2.4 Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen ☐ 2.5 Unterstützung und Beratung bei steuerlichen Projekt- und Prozessarbeiten ☐ 2.6 Gutachten und Stellungnahmen ☐ 2.7 Schulungen An den geforderten Referenzprojekten muss jeweils mindestens eine Person des vorgesehenen Kernteams (siehe Leistungsverzeichnis Ziffer 4). beteiligt gewesen sein. Die jeweiligen Personen sind namentlich zu benennen. Wertung Referenzen: - Sofern mindestens 3 der Referenzen aus dem Bereich deutscher Universitäten sind: (Bei Erfüllung: 3 Punkte) - Sofern mindestens 2 der Referenzen aus dem Bereich juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind: (Bei Erfüllung: 2 Punkte) Bei Überschneidungen kann die gleiche Referenz für alle einschlägigen Kriterien herangezogen werden. Je Referenz sind folgende Aspekte zu benennen: - Name und Rechtsform des Auftraggebers, - Leistungszeitraum, - Namen der Berater/innen. https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a05ba0af98-5fe2c90c8a03dbf2
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer haftet im Falle fahrlässig verursachter Schäden mindestens mit einem Betrag von EUR 3.000.000,00 für jeden einzelnen Schadensersatzanspruch. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie auf Ansprüche des Auftraggeber … ganz lesenDer Auftragnehmer haftet im Falle fahrlässig verursachter Schäden mindestens mit einem Betrag von EUR 3.000.000,00 für jeden einzelnen Schadensersatzanspruch. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie auf Ansprüche des Auftraggebers wegen der Verletzung von Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Angebotsabgabe, spätestens jedoch vor der Zuschlagserteilung zu erbringen. https://saarvpsl.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1a05ba0af98-5fe2c90c8a03dbf2
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: siehe Vergabeunterlagen
Optionen
Der Vertrag wird für die Dauer von 24 Monaten beauftragt (Grundlaufzeit). Der AG behält sich vor, den Vertrag 3-malig um 12 weitere Monate zu verlängern (Optionsregelung). Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit seitens des AG schriftlich gekündigt, gilt die Verlängerung der Laufzeit als vereinbart. Der Vertrag endet spätestens nach 60 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüb … ganz lesenFrist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß S 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach S 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach 5 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. 5134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß 5 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß 5 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#,

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.10.2026
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.10.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 26806873-5990-4a75-9920-4681de5a7630.