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Städtebaulicher Entwurf: Baulandentwicklung "Schaibleshalde" in Tübingen-Hagelloch

Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle · Tübingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 023-24-106veröffentlicht 09.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 879 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (90 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (154 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanung

Beschreibung des Loses

Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte fürs Baugebiet: Als Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfes ist es Aufgabe des Auftragnehmers, städtebauliche Eckpunkte zu erarbeiten. Die Eckpunkte sind in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Lenkungskreis Außenentwicklung zu erstellen. Im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates sind die Ergebnisse mit Vertretern der Ortschaft und der Verwaltung zu präsentieren, zu diskutieren und ggfs. anzupassen. Die Ergebnisse der Abstimmungen sind zusammen mit den Eckpunkten als Ergebnisbericht vorzulegen. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien zu erstellen und die dazugehörigen Sachvorträge in den Sitzungen im Ortschaftsrat und dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu halten.

Die Eckpunkte umfassen (die Liste ist nicht abschließend und ist im Lauf der Leistungserbringung fortzuschreiben): - Einbindung in umliegende Bebauung - Städtebauliche Kenndaten zu Dichte, Geschossigkeit, Kubatur und Typologien, Baugemeinschaftsmodelle - Grundlagen für Erschließung und Verkehr - Umgang mit dem ruhenden Verkehr, Stellplatzschlüssel - Einbindung energetischer Anforderungen auf Gebiets- und gebäudeebene - Vorgaben Freiraumkonzeption, insbes. Konzept zur Niederschlagsentwässerung im Sinne einer klimaangepassten Stadtplanung, Spielplatz und öffentliche Aufenthaltsbereiche - Dachformen - Vorgaben "Fairer Wohnen" (vgl. Handlungsprogramm) - Sonderbausteine, z.B. Flächen für die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbH - Dokumentation von Flächenansprüchen durch potentielle Rückerwerber - Ein zusätzlicher Bedarf an sozialer Infrastruktur besteht voraussichtlich nicht. Diese Angabe ist in Abstimmung mit dem Fachbereich Soziales, FAB Sozialplanung und Entwicklung zu verifizieren.

Erstellung des städtebaulichen Entwurfes: Zu erbringen sind zudem folgende Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 des Merkblatts Nr. 51 der AKBW sowie besondere Leistungen. In Leistungsphase 1 ist nur die Grundleistung "Beratung und Mitwirkung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" zu erbringen. Die restlichen Grundleistungen sind durch die Vorarbeit im Leistungsbild "Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte" abgedeckt.

In Leistungsphase 2 sind alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 zu erbringen sowie folgende besondere Leistungen: - Durchführung eines Workshops mit dem Ortschaftsrat und Vertretern der Verwaltung zur Auswahl einer Vorentwurfsvariante zur Weiterbearbeitung. Die Konzeption des Workshops ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen. - Die Vorauswahl der Varianten erfolgt in Abstimmung mit der Verwaltung (mind. 2 Termine). - Erstellung Massenmodelle (großzügiges Umgebungsmodell) in M 1:500 der Vorentwürfe. Dabei geht es um die Überprüfung der vorgeschlagenen Geschossigkeit, auch in Verbindung mit der gewählten Gebäudekubatur sowie der Verteilung der Typologien im Planungsgebiet - Entwässerungskonzeption "Schwammstadt" als Teil des Vorentwurfes in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro, das vom Auftragnehmer des Leistungsbereichs 1 "Projektmanagement" beauftragt wird.

In Leistungsphase 3 müssen alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 erbracht werden, weiter präzisiert bedeutet dies u.a. die Erstellung eines genordeten Lageplans M 1:500 mit Eintragungen zu - Nachweis und Zuordnung notwendiger Stellplätze, ab 35 STP ist eine Überdachung mit PV einzuplanen - Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Flächen - Freiflächenstrukturkonzept inkl. erforderlicher Rettungszufahrten und realisierbarer Baumstandorte sowie Nachweis der erforderlichen Müll- und Fahrradabstellflächen in funktionaler Wohnungsnähe - Erschließungskonzeption für den Fahrverkehr, inkl. Müllentsorgung - Versickerungs- und Retentionsflächen im Sinne einer Schwammstadt

Zudem sind in Leistungsphase 3 folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Einbeziehung der Erschließungsplanung - Darstellung der städtebaulichen Kennzahlen nach Mustertabelle - Erstellung Beschlussvorlage und Sachvorträge in politischen Gremien (Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung sowie Ortschaftsrat): Grundsatzbeschluss Entwurf als Grundlage für Bebauungsplan, zugleich Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanverfahren (dieser Beschluss ist in derselben Sitzung wie der Grundsatzbeschluss zum Entwurf vorgesehen) i.V.m. Informationsveranstaltung Öffentlichkeit - Zwei exemplarische Lupen für Gebäudetypologien (keine Objektplanung) M 1:200, systemhafte Grundrissbeispiele, die den städtebaulichen Eckpunkten gerecht werden - Schnitte / Ansichten M 1:200: Notwendig sind alle Schnitte und Ansichten, die zum Verständnis der Konzeption erforderlich sind. U.a. mit Vermaßung der Geschosshöhen bzw. der lichten Raumhöhen sowie Angabe der Höhenkoten. - Darstellung der Anschlusspunkte von Straßen und anderen Verkehrswegen an private Baugrundstücke und bereits bestehende Infrastruktur - Räumliche Darstellungen, Perspektiven (wenn sinnvoll) - Erfüllungsnachweise für Anforderungen nach LBO, u.a. (Liste ist im Verlauf der Beauftragung fortzuschreiben): o Abstandsfläche o Feuerwehraufstellflächen o Zu- und Abfahrt Müllentsorgung - Aktualisierung Massenmodell auf Entwurfsstand

Weitere besondere Leistungen umfassen: - Fortschreibung des städtebaulichen Entwurfes im Zuge Bauleitplanung, als Grundlage für Vermarktung - Pauschal 4 Tagessätze für zusätzliche Leistungen, die nicht durch o.g. Leistungen abgedeckt sind. Vom städtebaulichen Entwurf wird erwartet, dass dieser mit einer hohen städtebaulichen Qualität die Realisierung zukunftsweisenden Wohnungsbaus und die Umsetzung der städtebaulichen Eckpunkte ermöglicht. Der städtebauliche Entwurf muss später in genehmigungsfähige Bebauungsplanung überführt werden können. Deswegen müssen bereits in diesem frühen Stadium, die wichtigsten genehmigungsrelevanten Aspekte der Bebauungsplanung einbezogen und mitgedacht werden. Zudem sind Aspekte der Erschließung direkt mit zu berücksichtigen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

LB2_Los1_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix100 %
Kosten
LB2_Los1_Verhandlungsverfahren_Bewertungsmatrix

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
- Durschnittlicher Gesamtnettoumsatz mindestens 200.000 EUR - Berufshaftpflicht - Mindestens 3 Vollzeitäzqivalente Mitarbeitende
Kriterium
Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Stadtplaners gefordert, § 75 Abs. 1 VgV.
Kriterium
- Referenzen
Kriterium
LB2_Los1_Teilnahmewettbewerb_Bewertungsmatrix
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabeportal-bw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
203 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: -
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon … ganz lesenEs wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXW1YYDY1F6SC01Q Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aufgrund einer einvernehmlichen Einigung endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Postfach 2540, 72015 Tübingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 11.06.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.06.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3bdf9087-7ffe-4302-8e4e-d832750385bd.