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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur

Stadtwerke Stuttgart GmbH · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/1592veröffentlicht 12.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 390 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre03.11.2025 – 31.10.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70327, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung40 %
  • Schulungskonzept10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Stuttgart GmbH
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 13 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 12 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist nun der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Serviceleistungen

Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

2 Jahre–
2
Wartungsleistungen

Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

2 Jahre–
3
Reinigungsarbeiten

Die Leistung wird in drei Losen ausgeschrieben wie folgt: - Los 1: Serviceleistungen - Los 2: Wartungsleistungen - Los 3: Reinigungsarbeiten Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt. Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 900.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 600.000,00 netto auf die SWS, wobei EUR 200.000,- netto auf Los 1, EUR 325.000,- netto auf Los 2 und EUR 75.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die übrigen EUR 300.000,00 netto entfallen auf die EDS, wobei EUR 100.000,- netto auf Los 1, EUR 150.000,- netto auf Los 2 und EUR 50.000,- netto auf Los 3 entfallen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt je-doch ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarungen in den Losen 1 bis 3 und der auf dieser Grundlage abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS und EDS geschlossen. Die Rahmenvereinbarung ist Grundlage für die jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Die Einzelaufträge werden in Form eines Dienstleistungsvertrags vergeben. Weitere Einzelheiten zu den zu beauftragenden Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Lose (Anlage 2a bis 2c zu diesem Verfahrensleitfaden).

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis50 %
Konzept zur Herangehensweise, Auftragsabwicklung40 %
Schulungskonzept10 %
Preis
Siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Konzept zur Herangehensweise, AuftragsabwicklungSiehe Vergabeunterlagen
Qualität
SchulungskonzeptSiehe Vergabeunterlagen

Eignung5 von 5 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2022, 2023, 2024) sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Mit dem Angebot ist neben die … ganz lesenEigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen. Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Los 1: Serviceleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftrags- wert in Höhe von mindestens EUR 25.000,- netto. Die Leistungserbr … ganz lesenDer Bieter hat folgende Mindestreferenz vorzulegen: - Los 1: Serviceleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftrags- wert in Höhe von mindestens EUR 25.000,- netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Los 2: Wartungsleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Wartungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 15.000,00 netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. - Los 3: Reinigungsleistungen: Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens eine Referenz über die Ausführung von Reinigungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 25.000,00 netto. Die Leistungserbringung muss für einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Jahr bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Es werden auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern die Leistungszeit zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2021 liegt. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Leistungsumfang / -gegenstand - Service- bzw. Wartungs- bzw. Reinigungsleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur - Auftragswert in EUR netto, - Zeitraum der Leistungserbringung, Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz je Los ist nicht erwünscht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.11.2025
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: Alle Lose: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Spätestens nach einer Vertragslaufzeit bis zum 31. Oktober 2028 endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2025, 12:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5VXQ Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5VXQ Hinweis der Vergabestelle zur Zuschlagslimitierung: Die vergabegegenständlichen Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben. Interessenten können sich für ein, zwei oder drei Lose bewerben. Bei der Angebotswertung wird jedes Los isoliert betrachtet. Jeder Bieter kann nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung), selbst wenn er bei mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sollte ein Bieter in mehreren Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so erhält der Bieter in diesem Fall den Zuschlag für das Los, bei der der Punkte-abstand auf Grundlage der Angebotswertung nach den in Ziffer 6 benannten Zuschlagskriterien zum zweitplatzierten Angebot am größten ist. Somit wird die nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Gesamtkombination für den Auftraggeber gewählt. Sollte allerdings für einzelne Lose nur ein wertbares Angebot vorliegen, bleiben diese Lose im Rahmen der Zuschlagslimitierung vollständig unberücksichtigt. Beispiel: Sollte ein Bieter in drei Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, von denen bei einem oder zwei Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vorliegt, kann der Bieter trotz der Zuschlagslimitierung auf eigentlich ein Los den Zuschlag auch in einem oder zwei weiteren Losen mit nur einem Angebot erhalten. Das Recht der Vergabestelle, das vorliegende Verfahren ganz oder hinsichtlich einzelner Lose aufzuheben, bleibt hiervon unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

31vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 13.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57ad4d5a-9384-4812-af30-31345b6eac7f.