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Stadtwerke Konstanz GmbH - Generalplanung Neubau Umspannwerk

Stadtwerke Konstanz GmbH · Konstanz, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/1562veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 13 Tagen · Fragen bis 13.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Personalkonzept20 %
  • Konzept zur Herangehensweise30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Konstanz GmbH
    in 6 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    in 13 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Zur vollumfänglichen Erschließung des neuen Stadtteil Hafner in Konstanz ist ein neues Umspannwerk unerlässlich. Das Umspannwerk wird primärseitig in das 110kV- Ringkabelnetz der SWK eingebunden. Abgangsseitig soll das Umspannwerk als 20kV-Verteilnetzknoten sowohl für den neuen Stadtteil als auch für die Vororte dienen. Das Projekt umfasst neben der für ein Umspannwerk üblichen elektrotechnischen Ausrüstungen auch die vom Auftraggeber definierten Einhausungen inklusive aller üblichen Nebenanlagen und Einfriedungen. Die Planungsleistungen erstrecken sich auch über die für ein Umspannwerk zugehörigen primär- und sekundärseitigen Leitungsnetzanbindungen. Dabei gilt es, die Besonderheiten der lokalen, städtischen Umgebung und dessen Umweltbedingungen inklusive aller dem Bauvorhaben begleitenden Leistungsbilder und Rahmenplänen einzubeziehen. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die vollständige fachtechnische Planung des Umspannwerks von der Grundlagenermittlung über Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Erstellung einer funktionalen, ausschreibungsfähigen Leistungsbeschreibung sowie das Mitwirken bei der GÜ-Vergabe. Insbesondere sind folgende Leistungen Gegenstand der Planung: - Planung des Gebäudes inklusive aller zugehörigen Nebenanlagen (z.B., Gründung, Tragwerksplanung/Statik, Fassadengestaltung, Blitz-/Objektschutz; Frischwasser-/ Entwässerungs-/ Begrünungsplanung, Zuwegung und Einfriedung usw.) - Planung der Primärtechnik und deren technische Ausrüstung (110kV-/20kV-/0,4kV-Schaltanlagen, 2 Stück 110/20kV-Umspanner, 110kV-/20kV-Sternpunktanlagen, TFR-Anlagen usw. - Planung des Eigenbedarfs (AC-/ DC-Eigenbedarf, Kraft und Licht, Netzersatzanlagen) - Planung der Schutz- und Leittechnik - Erstellung der für die elektrotechnischen Anlage notwendigen Untersuchungen (z.B. Störlichtbogensicherheit, Immissionsvorgaben usw.) - Erstellung der begleitenden Dokumentation - 110kV-/20kV-/0,4kV-Netzeinbindung-/Gebäudeinstallationsplanung aller Sparten (Trassenplanung, Kabelrouting, Erdung, Installation) - Nachweis der Selektivität und Kurzschlussfestigkeit) - TGA-Gebäudeinstallation (z.B. Lüftung, Leitungstrassen, Ein-/Durchführungen, Erdung, Installation usw.) - Baustellenrevision - funktionale Leistungsbeschreibung für GÜ Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt auf der Elektroplanung. Später wird ein Generalübernehmer beauftragt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Generalplanung (Objektplanung, Freianlagenplanung, TGA einschließlich MSR, Elektro, Tragwerkplanung) für den Neubau des Umspannwerks der Stadtwerke Konstanz GmbH. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 200Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 300Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). … ganz lesenFolgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks (Inbetriebnahme) muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 2. Referenz TGA HLS: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für ein Umspannwerk mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI. Die Fertigstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 3. Referenz TGA Elektro: Vorlage mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 5 (Elektro) für ein Umspannwerk mit mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 4, 3, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 440 bis 450). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Folgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3,4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks (Inbetriebnahme) muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 2. Referenz TGA HLS: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für ein Umspannwerk mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI. Die Fertigstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 3. Referenz TGA Elektro: Vorlage mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 5 (Elektro) für ein Umspannwerk mit mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 4, 3, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 440 bis 450). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. Für die Bewerberauswahl werden die vier Referenzen "Referenz Objektplanung" und "Referenz TGA Elektro" und "eine Referenz TGA Elektro", die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, berücksichtigt. Bei der Referenz TGA Elektro wird die durch den Bewerber priorisierte Referenz herangezogen. Erfolgt eine Priorisierung nicht, erfolgt diese durch die Vergabestelle. Sofern ein Bewerber die Anforderungen für "Referenz Objektplanung", "Referenz TGA HLS" und "Referenz TGA Elektro" mit derselben Referenz abdeckt, wird diese für alle Kategorien herangezogen. Die Referenz "Objektplanung" wird wie folgt bewertet: Kriterium "Aktualität" - Abnahme vor 01.01.2023 1 Punkt - Abnahme ab 01.01.2023 2 Punkte Kriterium "Baukosten …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbra …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWLB# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWLB# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
78467 Konstanz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8554fb5e-442c-4317-af6c-207a6b7789d9.