Stadtwerke Konstanz GmbH - Generalplanung Neubau Umspannwerk
Stadtwerke Konstanz GmbH · Konstanz, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026/1562veröffentlicht 20.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Konstanz78467, Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Personalkonzept20 %
- Konzept zur Herangehensweise30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 18 Tagen
- Heute
- Fragen bis 23:59 Uhrin 6 Tagenan Stadtwerke Konstanz GmbH
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrin 13 Tagen
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Zur vollumfänglichen Erschließung des neuen Stadtteil Hafner in Konstanz ist ein neues Umspannwerk unerlässlich. Das Umspannwerk wird primärseitig in das 110kV- Ringkabelnetz der SWK eingebunden. Abgangsseitig soll das Umspannwerk als 20kV-Verteilnetzknoten sowohl für den neuen Stadtteil als auch für die Vororte dienen. Das Projekt umfasst neben der für ein Umspannwerk üblichen elektrotechnischen Ausrüstungen auch die vom Auftraggeber definierten Einhausungen inklusive aller üblichen Nebenanlagen und Einfriedungen. Die Planungsleistungen erstrecken sich auch über die für ein Umspannwerk zugehörigen primär- und sekundärseitigen Leitungsnetzanbindungen. Dabei gilt es, die Besonderheiten der lokalen, städtischen Umgebung und dessen Umweltbedingungen inklusive aller dem Bauvorhaben begleitenden Leistungsbilder und Rahmenplänen einzubeziehen. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die vollständige fachtechnische Planung des Umspannwerks von der Grundlagenermittlung über Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur Erstellung einer funktionalen, ausschreibungsfähigen Leistungsbeschreibung sowie das Mitwirken bei der GÜ-Vergabe. Insbesondere sind folgende Leistungen Gegenstand der Planung: - Planung des Gebäudes inklusive aller zugehörigen Nebenanlagen (z.B., Gründung, Tragwerksplanung/Statik, Fassadengestaltung, Blitz-/Objektschutz; Frischwasser-/ Entwässerungs-/ Begrünungsplanung, Zuwegung und Einfriedung usw.) - Planung der Primärtechnik und deren technische Ausrüstung (110kV-/20kV-/0,4kV-Schaltanlagen, 2 Stück 110/20kV-Umspanner, 110kV-/20kV-Sternpunktanlagen, TFR-Anlagen usw. - Planung des Eigenbedarfs (AC-/ DC-Eigenbedarf, Kraft und Licht, Netzersatzanlagen) - Planung der Schutz- und Leittechnik - Erstellung der für die elektrotechnischen Anlage notwendigen Untersuchungen (z.B. Störlichtbogensicherheit, Immissionsvorgaben usw.) - Erstellung der begleitenden Dokumentation - 110kV-/20kV-/0,4kV-Netzeinbindung-/Gebäudeinstallationsplanung aller Sparten (Trassenplanung, Kabelrouting, Erdung, Installation) - Nachweis der Selektivität und Kurzschlussfestigkeit) - TGA-Gebäudeinstallation (z.B. Lüftung, Leitungstrassen, Ein-/Durchführungen, Erdung, Installation usw.) - Baustellenrevision - funktionale Leistungsbeschreibung für GÜ Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistung liegt auf der Elektroplanung. Später wird ein Generalübernehmer beauftragt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Generalplanung (Objektplanung, Freianlagenplanung, TGA einschließlich MSR, Elektro, Tragwerkplanung) für den Neubau des Umspannwerks der Stadtwerke Konstanz GmbH. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 500Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 200Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
- Qualität
- Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 300Weitere Information zur Ausgestaltung der Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 10,0 Mio. oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Folgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). … ganz lesenkürzer
Folgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks (Inbetriebnahme) muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 2. Referenz TGA HLS: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für ein Umspannwerk mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI. Die Fertigstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 3. Referenz TGA Elektro: Vorlage mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 5 (Elektro) für ein Umspannwerk mit mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 4, 3, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 440 bis 450). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Folgende Referenzen sind mindestens nachzuweisen: 1. Referenz Objektplanung: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude für ein Umspannwerk mit mind. den Leistungsphasen 1, 2, 3,4, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 15 Mio. netto (KG 300 und 400). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks (Inbetriebnahme) muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 2. Referenz TGA HLS: Vorlage einer Referenz über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für ein Umspannwerk mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 nach HOAI. Die Fertigstellung und Abnahme (Inbetriebnahme) des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. 3. Referenz TGA Elektro: Vorlage mindestens zwei Referenzen über Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 bis 5 (Elektro) für ein Umspannwerk mit mind. in den Leistungsphasen 1, 2, 4, 3, 5 und 6 nach HOAI mit Herstellkosten von mindestens EUR 10 Mio. netto (KG 440 bis 450). Die Fertigstellung und Abnahme des Umspannwerks muss nach dem 01.06.2021 stattgefunden haben. Für die Bewerberauswahl werden die vier Referenzen "Referenz Objektplanung" und "Referenz TGA Elektro" und "eine Referenz TGA Elektro", die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, berücksichtigt. Bei der Referenz TGA Elektro wird die durch den Bewerber priorisierte Referenz herangezogen. Erfolgt eine Priorisierung nicht, erfolgt diese durch die Vergabestelle. Sofern ein Bewerber die Anforderungen für "Referenz Objektplanung", "Referenz TGA HLS" und "Referenz TGA Elektro" mit derselben Referenz abdeckt, wird diese für alle Kategorien herangezogen. Die Referenz "Objektplanung" wird wie folgt bewertet: Kriterium "Aktualität" - Abnahme vor 01.01.2023 1 Punkt - Abnahme ab 01.01.2023 2 Punkte Kriterium "Baukosten …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenkürzer
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbra …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWLB# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMWLB# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 78467 Konstanz
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- 26-013 Gasbasiertes Gebäudenetz Schwedenschanze25.08.2026 · 2 Angebote
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- Instandsetzung Tiefgarage Augustinerplatz Elektrotechnik06.08.2026 · 2 Angebote
- TG Augustiner Betonsanierung29.04.2026 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Neher Butz Plus GmbH25 Zuschläge
- EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH15 Zuschläge
- IGP Ingenieurgesellschaft für Technische Ausrüstung mbH15 Zuschläge
- Paul + Gampe + Partner GmbH13 Zuschläge
- Vertec GmbH13 Zuschläge
- Weber-Ingenieure GmbH13 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8554fb5e-442c-4317-af6c-207a6b7789d9.