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Stadtwerke Eschwege GmbH: Planungsleistungen Wärmenetz

Stadtwerke Eschwege GmbH · Eschwege, Hessen

Aktenzeichen 03567-25veröffentlicht 05.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 459 Tagen abgelaufen

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Vertrag endete voraussichtlich am

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.10.2025 – 30.09.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschwege37269, Werra-Meißner-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Kaufmännische Konditionen35 %
  • Fachlich/technische Konditionen65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadtwerke Eschwege GmbH (nachfolgend: SWE) beabsichtigt den Neubau eines Wärmenetzsystems (Wärmeerzeugung und Wärmenetz). Das Wärmenetzsystem soll bis zum Jahr 2045 rund 40 % des Wärmebedarfs im Jahr 2045 der Kreisstadt Eschwege decken. Hierzu wird der Neubau eines Wärmenetzes in vier bis fünf Ausbaustufen vorgesehen. Begonnen soll mit der Erschließung des Altstadtgebiets, um davon ausgehend das Wärmenetz etappenweise bis zum Jahr 2045 auszuweiten. Die Kreisstadt Eschwege ist in weiten Teilen mit dem Erdgasnetz der Stadtwerke Eschwege GmbH erschlossen. Der Gesamtwärmebedarf im Jahr 2021 beläuft sich auf rund 214 GWh. Rund 80 % des Wärmebedarfs im Jahr 2021 werden mit Erdgas gedeckt. Rund 70 % des Wärmebedarfs geht auf Haushalte, die restlichen 30 % auf Abnehmer im Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (inklusive Industrie) zurück. Für das Plangebiet wird eine nachhaltige Wärmeversorgung angestrebt. Im Rahmen einer abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanung wurden Eignungsgebiete für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung ermittelt. Das vorgesehene Wärmeversorgungkonzept soll bereits zum Jahr 2035 über 90 % Erneuerbaren Energieanteil an der Wärmeversorgung erreichen und bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisiert sein. Unterschiedliche Wärmeversorgungsmöglichkeiten wurden ökologisch und ökonomisch bewertet und eine Vorauswahl getroffen. Nach Auswertung der Ergebnisse eine Wärmeerzeugung wird für das Wärmenetzsystem eine Versorgung mittels Großwärmepumpen verfolgt. Unter anderem Flusswasser- und Luft-Großwärmepumpen spielen eine wichtige Rolle.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der für das Wärmenetz zu vergebenden Leistungen sind: - Planungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 Nr. 4 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 12 zur HOAI, voraussichtlich Leistungsphase 2 bis 3, 4 in Vorbereitung) unter Berücksichtigung des in Anlage I konkret bezeichneten Leistungsumfangs; - planungsbegleitende Vermessungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurvermessung (§ 3 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Ziff. 1.4.4 der Anlage 1 zur HOAI, voraussichtlich Leistungsphase 2 bis 3) unter Berücksichtigung des in Anlage I konkret bezeichneten Leistungsumfangs. Ziel der Planung ist es, eine belastbare Grundlage für die Umsetzung des Wärmenetzes zu schaffen. Dabei ist auf die Ergebnisse der Wärmeleitplanung der Kreisstadt Eschwege aufzubauen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kaufmännische Konditionen35 %
Fachlich/technische Konditionen65 %
Preis
Kaufmännische Konditionen- Honorarangebot - Stundensätze
Qualität
Fachlich/technische Konditionen- Darstellung der Herangehensweise an die auszuführenden Planungsleistungen - Darstellung der Herangehensweise an die Kosten- und Terminplanung sowie -sicherung - Personalkonzept mit Projektleistungsreferenzen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Hessen, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesen§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMYNM# 1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO). 2) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teiln … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMYNM# 1) Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO). 2) Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt; 3) Sofern sich der Bewerber auf die Eignung (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) von Dritten (Gesellschafter, verbundene Unternehmen, sonstige Unternehmen usw.) stützt, sind mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten oder ein ähnlicher Nachweis der Verfügbarkeit und die Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Sanktions-VO sowie Nachweise (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) des Dritten, die dem Bewerber für die Eignungsprüfung zugerechnet werden sollen, vorzulegen. Die Eignung ordnungsgemäß eingebundener Drittunternehmen (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wirkt für den Bewerber kumulativ. Mit der Verpflichtungserklärung hat sich das Drittunternehmen gegenüber dem Bewerber zu verpflichten, ihm seine Ressourcen (Leistungen und/oder Mittel) im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; 4) Sofern der Bewerber beabsichtigt, die Leistungen unter Einbeziehung von Nachunternehmern zu erbringen, sind Art und Umfang der Nachunternehmerleitungen zu bezeichnen 5) Der Auftraggeber wird maximal fünf (5) ausgewählte Unternehmen über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr Bewerber als die maximal angegebene Anzahl an Bewerber (fünf) die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes auswählen, die diese Anforderungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber nach den nachfolgend aufgeführten Auswahlkriterien bewerten. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktsumme werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Punktevergabe unterteilt sich in zwei Teile. 1. Punktevergabe für Gesamtumsatz Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz 5 Punkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels der nachfolgenden Formel im Wege der linearen Interpolation: (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / Gesamtumsatz). 2. Punktevergabe für Unternehmensreferenzen Hierbei erhält der Bewerber mit der höchstens Anzahl an wertbarer Referenzen 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen - Ingenieurbauwerke der übrigen Bewerber erfolgt mittels der nachfolgenden Formel im Wege der linearen Interpolation: (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen). Zusätzlich werden Zusatzpunkte vergeben. Für Referenzen mit den nachfolgend dargestellten Inhalten erhalten die Bewerber jeweils 1 Zusatzpunkt: - Referenzen, die eine BEW-/BAFA Förderung erhalten haben (1 Zusatzpunkt); - Planung und hydraulische Auslegung von Wärmenetzen ab 1 km Trassenlänge (1 Zusatzpunkt); - Planung komplexer Wärmegestehungsanlagen oder Innovative Wärmekonzepte (1 Zusatzpunkt) - Durchführung von Durchdringungsanalysen, Rohrleitungsdimensionierung in 3D-Modellierung (Verwendung von GIS-gestützter Netzplanung) (1 Zusatzpunkt). Die erreichten Zusatzpunkte aller wertbaren Referenzen werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Zusatzpunkten 5 Punkte. Die Bewertung der Zusatzpunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels der nachfolgenden Form …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Rother & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Eschwege3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadtwerke Eschwege GmbH
Anschrift
Niederhoner Str. 36, 37269 Eschwege
Kontakt
ausschreibungen@bbh-online.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

514vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
253.391 €Zuschlagswert im Median
116.085 € – 590.891 €mittlere Hälfte, 248 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6367fc3-ef06-4f85-a04f-eeb988eeecb4.