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Stadtweites Inputmanagement

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z42-2024-0001veröffentlicht 16.01.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 989 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
16,75 Mio. €
Laufzeit
240 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
  • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation, Konfiguration und Integration eines IT-Systems für den Inputmanagementservice. Weiterhin umfasst die Leistung den Systemservice, Dokumentation sowie Schulungsmaßnahmen und weitere Unterstützungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Der Leistungsgegenstand für die Beschaffung einer Software-Lösung für das stadtweite Inputmanagement. Der Leistungsgegenstand umfasst ferner:

a) Beschaffung einer Standardsoftware u.a. mit folgenden Hauptkomponenten: • Komponente zur Vorverarbeitung von Schriftgut. • Komponente zur Klassifikation von Schriftgut & Dokumentbildung. • Komponente zur Datenextraktion, basierend auf einer vorangegangenen Klassifizierung & Dokumentbildung. • Schaffung der notwendigen Schnittstellen

b) Lizenzen: Durch den Auftragnehmer werden folgende Lizenzen für die unter lit. a) dargestellte Standardsoftware unbefristet gegen Einmalvergütung überlassen: • Eine (1) Volumenlizenz mit durchschnittlich 150.000 verarbeitbarer Seiten pro Tag. Dies entspricht bei 230 Tagen, an denen Dokumente verarbeitet werden, 34.500.000 Seiten pro Jahr. Zusätzlich wird optional eine Erweiterung der Volumenlizenz (inklusive Service und Pflege) um weitere 10.000 Seiten pro Tag bereitgestellt. Ein Anspruch auf Abnahme der zusätzlichen Erweiterung besteht nicht. • 250 Lizenzen für Concurrent User in der Nachbearbeitung im System. Darüber hinaus besteht die optionale Möglichkeit für ca. 100 weitere gleichzeitig im System arbeitende User Lizenzen (inklusive Service und Pflege) einzeln erwerben zu können. • 20 Lizenzen für Concurrent User mit Administrativen Rollen im System. Darunter fällt auch die Schriftgutdefinitions-Rolle. Darüber hinaus besteht die optionale Möglichkeit für ca. 20 weitere gleichzeitig im System arbeitende Administrationslizenzen (inklusive Service und Pflege) einzeln erwerben zu können. • Fünf (5) Lizenzen für Umgebungen

c) Produktkonfiguration/-erweiterung

d) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems in der Infrastruktur des Auftraggebers: • Verantwortung für die Installation und Konfiguration des Softwaresystems bis zur Herstellung der Betriebsbereitschaft in der Infrastruktur des Auftraggebers • Installation und Konfiguration auf sämtlichen benötigten Umgebungen vor Ort beim Auftraggeber, in Zusammenarbeit mit den für das System verantwortlichen internen Personen. • Test und Fehlerbehebung des Softwaresystems und seiner Schnittstellen

e) Dokumentation: Benutzerhandbuch, Administrations-/Betriebshandbuch, Technische Dokumentation für das Fachverfahren, einschließlich aller Anpassungen

f) Schulung: Schulungen für bis zu 60 Anwender*innen inkl. abgestimmter Schulungsunterlagen. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer optional weitere Bedarfsschulungen durch, die in Anspruch genommen werden können, aber nicht müssen.

g) Service und Wartung: Die Systemserviceleistungen für die Fachanwendung, welche durch den Auftraggeber gesondert vergütet werden, beginnen erst nach Akzeptanz der Erklärung der Betriebsbereitschaft durch den Auftraggeber, wobei bereits alle Anpassungen und Erweiterungen durch den Auftragnehmer umgesetzt sein müssen. Sie laufen 5 Jahre mit der Möglichkeit einer dreimaligen optionalen Verlängerung um jeweils 5 Jahre. Im Rahmen des Service und der Wartung muss der Auftragnehmer alle zukünftig ergehenden rechtlichen Anforderungen vor dem Zeitpunkt der Wirksamkeit ohne gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber von sich aus zur Verfügung stellen.

h) Weitere Unterstützungsleistungen über die Vertragslaufzeit (Bedarfsposition ohne Anspruch auf Abnahme): für Optimierungen und Erweiterungen zur besseren Unterstützung der Geschäftsprozesse im Umfang von ca. 10.800 Personenstunden. Die weiteren Unterstützungsleistungen sind für die gesamte Vertragslaufzeit, inklusive optionaler Verlängerungen anzubieten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf der Systemserviceleistungen oder mit Kündigung durch den Auftraggeber. Bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Abruf der Personenstunden sowohl über- als auch unterschritten werden. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt50 %
Qualität
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Kosten
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18d045397c2-31eb1827236c4432
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
240 Monate
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit von 240 Monaten beinhaltet die Möglichkeit der Vertragsverlängerung von dreimalig 60 Monaten.
Optionen
- optionale Erweiterung der Volumenlizenz (inkl. Service und Pflege) - optionale weitere Lizenzen für Nachbearbeitung und Administration (inkl. Service und Pflege) - optionale Schulungen für Anwender*innen, technische Administrator*innen und Schriftgutdefinierer*innen Die Einzelheiten zu den zusätzlichen Käufen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
**** Zu 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um einen systembedingten Uebertragungsfehler … ganz lesen**** Zu 5.1.11 dieser Auftragsbekanntmachung: Der Link auf die Internetadresse der Auftragsunterlagen ist fehlerhaft. Entgegen § 41 Abs. 1 VgV ist es dem Auftraggeber nicht möglich die Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen. Vorliegend handelt es sich um einen systembedingten Uebertragungsfehler, welcher durch den Auftraggeber nicht beeinflusst werden kann. Die Unterlagen stehen unter https://vergabe.muenchen.de zur Verfügung. Bitte tragen Sie im Suchfeld den Begriff Stadtweites Inputmanagement oder VGSt3-Z42-2024-0001 ein. Die Vergabeunterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bewerberfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 06.02.2024 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstuetzung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.12. der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Abweichung von der Regelvergabe: Die Landeshauptstadt Muenchen (LHM), als oeffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 i.V.m. § 99 Nr. 1 GWB, hat gemaeß des § 115 i.V.m. § 119 Abs. 2 GWB die Verfahrensart Offenes und Nicht Offenes Verfahren anzuwenden, es sei denn, die Vorschriften des GWB regeln etwas anderes. Der Auftraggeber kann allerdings auf Basis des § 119 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 14 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und 4 VgV in begruendeten Ausnahmefaellen Auftraege durch nachrangige Vergabeverfahren vergeben. *** Obwohl der Auftragsgegenstand eine am Markt verfügbare Standardsoftware ist, handelt es sich aufgrund der Groeße der Landeshauptstadt Muenchen um einen komplexen Leistungsgegenstand. So kann es bei vielen vom Auftraggeber aufgestellten Anforderungen eine Mehrzahl an Herangehensweisen der Marktteilnehmer geben und Missverstaendnisse können aufgrund des Umfangs der Vergabeunterlagen nicht ausgeschlossen werden. Als im Verhandlungsdialog zu klaerende Themen sind dabei insbesondere Fragen zur Kompatibilität zur IT-Infrastruktur des Auftraggebers und IT-Sicherheit sowie zu den konkreten Anwendungsfaellen, zumeist in Bezug auf Anzahl und Auspraegung des verarbeitenden Schriftgutes, zu erwarten. Die Gefahr von Inkompatibilitäten, Sicherheitsluecken oder für den Auftraggeber nicht akzeptablen Lizenzmodellen stellen andernfalls ein zu hohes Risiko für die Verwendbarkeit der Software dar. Um auch den Bietern die Möglichkeit zu geben, offene Fragen mit dem Auftraggeber zu klaeren und ihr Angebot daraufhin zu konkretisieren, sind Verhandlungen notwendig. Ferner koennen die aufzustellenden Ausfuehrungsbedingungen nicht vorab abschließend bestimmt werden und muessen voraussichtlich mit den Bietern eroertert bzw. verhandelt werden. Im Weiteren sind bei dieser Beschaffung eine umfangreiche Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) sowie eine Teleservicevereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem zukuenftigen Auftragnehmer notwendig. Inhalte der Auftragsverarbeitungsvereinbarung inkl. TOM und Teleservicevereinbarung können ebenfalls vorab nicht abschließend festgelegt werden und muessen voraussichtlich mit den Bietern eroertert und verhandelt werden. Die vorgebrachten Umstaende lassen in der Konsequenz nur ein Verhandlungsverfahren lt. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV zu. **** Abweichung vom Grundsatz der Losbildung: Der AG ist sich des Umstands bewusst, dass er als oeffentlicher AG gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulaessig, wenn wirtschaftliche oder technische Gruende dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Von der Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da die weiteren Leistungen (u.a. Schaffung der Schnittstellen, Pflegeleist …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

69vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (53 Lose mit Angabe)
549.125 €Zuschlagswert im Median
284.750 € – 897.350 €mittlere Hälfte, 16 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf4c3f12-54a2-4a8b-aa1e-50a5c7ffbceb.