Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, diverse städtische Liegenschaften - Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle - · Bad Homburg v. d. Höhe, Hessen
Aktenzeichen HG-2025-0028veröffentlicht 03.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Glas-/Rahmenreinigung Behördenzentrum OAK House in WiesbadenLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen- · WiesbadenFrist 08.12.2026
- UHR Erich-Kästner-SchuleStadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und Immobilien · Frankfurt am MainFrist 21.01.2027
- OV-Kirchhain-26Stadt Kirchhain · KirchhainFrist 30.11.2026
- 6003116478-Gebäudereinigung SchwarzenbornBundeswehr-Dienstleistungszentrum Homberg/EFZE · Homberg/EFZEFrist 20.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 4 Lose · in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bad Homburg v. d. Höhe61352, Hochtaunuskreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Fragen zur Qualitätssicherung20 %
- Stundeneinsatz UHR20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Stadtgebiet Bad Homburg v. d. Höhe, diverse städtische Liegenschaften - Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung (4 Lose)
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | UHG - Stadtmitte Bad Homburg Unterhalts- und Grundreinigung Stadtmitte Bad Homburg: Ca. 25.000 qm Gesamtfläche Böden; ca. 3.600.000 qm Gesamtreinigungsfläche/ Jahr | 2 Jahre | – |
| 2 | UHG - Gonzenheim, Ober-Eschbach, Ober-Erlenbach Unterhalts- und Grundreinigung Gonzenheim, Ober-Eschbach, Ober-Erlenbach: Ca. 34.500 qm Gesamtfläche Böden; ca. 4.700.000 qm Gesamtreinigungsfläche/ Jahr | 2 Jahre | – |
| 3 | UHG - Dornholzhausen, Kirdorf Unterhalts- und Grundreinigung Dornholzhausen, Kirdorf: Ca. 14.300 qm Gesamtfläche Böden; ca. 2.000.000 qm Gesamtreinigungsfläche/ Jahr | 2 Jahre | – |
| 4 | GR - Stadtmitte Bad Homburg, Gonzenheim, Ober-Eschbach, Ober-Erlenbach, Dornholzhausen und Kirdorf Glasreinigung Stadtmitte Bad Homburg, Gonzenheim, Ober-Eschbach, Ober-Erlenbach, Dornholzhausen und Kirdorf: Ca. 31.200 qm (Fläche einseitig gemessen, Reinigung zweiseitig) | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Fragen zur QualitätssicherungDetails s. Anlage LV-Kalkulationsdaenbank ->Abschnitt "Angaben zur QS"
- Qualität
- Stundeneinsatz UHR
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
bis zu 2-mal: 1) Umfang der Reinigungsarbeiten: Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Hinzutreten von Gebäuden in städtisches Eigentum oder Verringerung des Bestands zu ändern. Die Erweiterung oder Verringerung der durchzuführenden Arbeiten ist begrenzt auf 50 % … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: 1) Umfang der Reinigungsarbeiten: Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Hinzutreten von Gebäuden in städtisches Eigentum oder Verringerung des Bestands zu ändern. Die Erweiterung oder Verringerung der durchzuführenden Arbeiten ist begrenzt auf 50 % des Werts des ursprünglichen Auftrags je Los (§ 132 Abs. 2 GWB). Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber hierüber mit einer Frist von 4 Wochen vor Änderungsbeginn schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reinigungshäufigkeit wie auch die Leistungsbeschreibungen den Bedürfnissen entsprechend zu ändern, sofern die Änderungen nicht mehr als 10 % des Werts des ursprünglichen Auftrags je Los ausmachen (§ 132 Abs. 3 GWB). Damit verbundene Preisänderungen nach oben wie auch nach unten bedürfen einer neuen Preisverhandlung; 2) Mehrarbeit: Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, erforderlich werdende Mehrarbeiten auch nach umfangreicheren Umbau-oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Sie sind schriftlich zu vereinbaren und werden zum jeweils gültigen Vertragsentgelt nach besonders spezifizierter Rechnung vergütet. Dies gilt nicht, wenn solche zusätzlichen Leistungen insgesamt einen Wert erreichen, die 10 v. H. des ursprünglichen Losauftragswerts überschreiten.- Optionen
- Es wird eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren (07/2025-06/2027) sowie eine Vertragsverlängerungsoption von zweimal 1 Jahr (07/2027-06/2028 und 07/2028-06/2029) vereinbart.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenkürzer
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 2. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzug … ganz lesenkürzer
1. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 2. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 3. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 4. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. 6. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation) vorzulegen. Der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein.
Los 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
bis zu 2-mal: 1) Umfang der Reinigungsarbeiten: Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Hinzutreten von Gebäuden in städtisches Eigentum oder Verringerung des Bestands zu ändern. Die Erweiterung oder Verringerung der durchzuführenden Arbeiten ist begrenzt auf 50 % … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: 1) Umfang der Reinigungsarbeiten: Der Auftraggeber behält sich vor, den Umfang der zu reinigenden Fläche bei Hinzutreten von Gebäuden in städtisches Eigentum oder Verringerung des Bestands zu ändern. Die Erweiterung oder Verringerung der durchzuführenden Arbeiten ist begrenzt auf 50 % des Werts des ursprünglichen Auftrags je Los (§ 132 Abs. 2 GWB). Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber hierüber mit einer Frist von 4 Wochen vor Änderungsbeginn schriftlich zu unterrichten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reinigungshäufigkeit wie auch die Leistungsbeschreibungen den Bedürfnissen entsprechend zu ändern, sofern die Änderungen nicht mehr als 10 % des Werts des ursprünglichen Auftrags je Los ausmachen (§ 132 Abs. 3 GWB). Damit verbundene Preisänderungen nach oben wie auch nach unten bedürfen einer neuen Preisverhandlung; 2) Mehrarbeit: Der Auftragnehmer erklärt sich bereit, erforderlich werdende Mehrarbeiten auch nach umfangreicheren Umbau-oder Handwerksarbeiten zu übernehmen. Sie sind schriftlich zu vereinbaren und werden zum jeweils gültigen Vertragsentgelt nach besonders spezifizierter Rechnung vergütet. Dies gilt nicht, wenn solche zusätzlichen Leistungen insgesamt einen Wert erreichen, die 10 v. H. des ursprünglichen Losauftragswerts überschreiten.- Optionen
- Es wird eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren (07/2025-06/2027) sowie eine Vertragsverlängerungsoption von zweimal 1 Jahr (07/2027-06/2028 und 07/2028-06/2029) vereinbart.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig … ganz lesenkürzer
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 2. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzug … ganz lesenkürzer
1. Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344. 2. Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 3. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters. 4. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www.had.de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform der eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. 6. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Kalkulationsgrundlage (Urkalkulation) vorzulegen. Der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG, Eschborn | 18 |
| 2 | Gies Dienstleistungen GmbH, Stadtallendorf | 16 |
| 3 | Pohl & Wöllner GmbH Gebäudereinigung, Frankfurt | 12 |
| 4 | Pohl & Wöllner GmbH Gebäudereinigung, Frankfurt | 13 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 16 - 18, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
- Website
- bad-homburg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bad-homburg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Hessen (27 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH28 Zuschläge
- KURT-SERVICE Gebäudedienst GmbH23 Zuschläge
- Qori Glas- und Gebäude Reinigung GmbH16 Zuschläge
- Deku Dienstleistungen GmbH12 Zuschläge
- GONDER Facility Services GmbH12 Zuschläge
- Fa.Hentrich GmbH Gebäudereinigung10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.04.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.04.2025 auf 23.04.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Unterhalts- und Glasreinigung Johannes-Vatter-Schule in Friedberg, LWV HessenLandeswohlfahrtsverband Hessen - Zentrale VergabestelleFrist 01.12.2026
- Unterhaltsreinigung HMFGLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Frist 02.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3bfcb927-f966-4070-bcdf-c0fa6fe40c62.