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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 8.1/8.2 Dessauer Straße, Abschnitt 2, Lieferung Gleisbaumaterial gerade Schienen

Hallesche Verkehrs-AG · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen A 2024/11veröffentlicht 01.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 956 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Hallesche Verkehrs-AG
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Fortführung des Stadtbahnprogrammes wird die Dessauer Straße anschließend an den Südteil (BA1) mit dem Vorhaben 8.1/8.2 (Dessauer Straße / Verknüpfungspunkt Frohe Zukunft) BA2 weitergebaut. Lieferung der Gleisoberbaumaterialien wie gerade Schienen, Spurstangen, Gleis- und Schienenentwässerungskästen, Gleisanschlusskästen, Schienen- und Gleisquerverbinder. BTG 001 Gleis * Biege- und Schienenteilungsplan erstellen; * ca. 2.500 m Rillenschienen liefern; * ca. 1.000 Stück Spurstangen liefern; * 28 Stück Gleisentwässerungskästen liefern; * 8 Stück Schienenentwässerungskästen liefern; * 12 Stück Schienenquerverbinder liefern; * 4 Stück Gleisquerverbinder liefern; * 35 Stück Gleisanschlusskästen liefern

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre unter Verwendung Formblatt 124_LD (A9)
Kriterium
a) Anlagen A10, A11 und A11.1 b) durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind c) Bescheinigung des zuständigen amtl … ganz lesena) Anlagen A10, A11 und A11.1 b) durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind c) Bescheinigung des zuständigen amtlichen Qualitätskontrollinstitutes oder Dienststelle, mit der bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau gekennzeichneten Leistungen bestimmten Spezifikationen oder Normen entsprechen (insbesondere siehe nachfolgend Punkt d) d) der Bieter hat zum Nachweis dafür, dass das Unternehmen bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen. Er muss gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 3834) zertifiziert sein. Der Auftraggeber erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an; vgl. § 23 Abs. 1 SektVO e) Nachweis/Beschreibung der technischen Infrastruktur des Unternehmens (z.B. Rohbaufertigung, Farbgebung, Montage, Drehgestellfertigung, Komponentenfertigung, Inbetriebsetzung, Gleisanlagen, Waagen, Berieselungsanlage, Arbeitsgruben, Druckprüfungsanlagen, Probefahrten, Vermessungsplätze, Schweißroboter, Handschweißgeräte, Dreh- und Fräsmaschinen, Bohrmaschienen, Krane, Hubanlagen usw.) f) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal für die Konstruktion nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung g) Nachweis (Studienbescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) über qualifiziertes Personal in der Fertigung (Schweißingenieure, Schweißfachkräfte, Schweißer) nach den Kriterien: Anzahl, Abschluss, Spezialisierung“ Ergänzende Hinweise sind der Datei A1 als auch den Unterlagen des A Ordners zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich Nachforderungen vor.
Kriterium
a) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise in Bezug auf den Hersteller vorzulegen. b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nach … ganz lesena) Der Bieter hat seine Eignung anhand der unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Nachweise zu führen. Ist der Bieter Lieferant aber nicht Hersteller, so hat er die betreffenden Nachweise in Bezug auf den Hersteller vorzulegen. b) Die persönliche Lage des Bieters ist mit Abgabe des Angebotes wie folgt nachzuweisen: - aktueller Auszug aus dem Handelsregisterauszug oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate), maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Angebote), (Anlage A7) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124_LD VHB Bund (Anlage A9) - Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A10) - Eignungsnachweise, welche über entsprechende Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden zugelassen, der Bieter hat insofern die entsprechenden Zugangsnummern mitzuteilen. c) Der Bieter hat mit Angebotsabgabe unter Verwendung der Anlage A13 Nachunternehmer die Leistungen anzugeben, die mittels Nachunternehmereinsatz erbracht werden sollen. d) Soweit bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Nachunternehmer vorliegen, die zum Einsatz kommen sollen, können die Nachweise nach Ziffer 5.1.9 für die Nachunternehmer einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen nach Anlage A14 mit dem Angebot vorgelegt werden. e) Soweit nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt, wird der Auftraggeber für notwendig erachtete Nachweise nach Ziffer 5.1.9.einschließlich der Verpflichtungserklärung nach Anlage A14 in Bezug auf Nachunternehmer von Bietern nachfordern, die in die engere Auswahl kommen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Insolvenz, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
11 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
26.03.2024, 11:01 Uhr. Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12) Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamt … ganz lesenverlangt: a) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (Anlage A12) Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer, Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. b) Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft gemäß Formblättern 421 (Anlage A18), 422 (Anlage A19) , soweit zutreffend: Abzahlungs- /Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Formblatt 423 (Anlage A20)

Ausführung5 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Vergabeunterlagen (insbesondere Ordner A), VOL/B
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, 06130 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabev … ganz lesenHinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf de … ganz lesena) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden. c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren. d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen. e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. h) Nebenangebote sind nicht zugelassen. i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen. j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. k) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu. l) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen: A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) A9 Eigenerklärung Formblatt 124 A10 Erklärung Mindestlohn A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB A12 Versicherungsnachweis Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor. m) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist), - die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen - die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen n) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. o) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Die Auftraggeberin behält sich daher vor, die Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort sowie Angaben zum Zollwert der Waren von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern zu verlangen. p) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ee942152-45c6-4ab6-9bf3-5165b152d221.