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vergebenEU-weitLieferleistungen

Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 24 Endstelle Hauptbahnhof, Lieferung Gleisbaumaterial, Schienen kopfgehärtet

Hallesche Verkehrs-AG · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen A 2025/30veröffentlicht 19.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 408 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Endstelle Hauptbahnhof ist Bestandteil des Stadtbahnprogramms Halle, Stufe 2. Durch den Bau des Aufstellgleises bzw. Haltestellegleises am Hauptbahnhof sollen betriebliche Zwangspunkte, Abhängigkeiten und Behinderungen bei Fahrplanabweichungen beseitigt werden. Lieferung Gleisoberbaumaterial - gerade und gebogene Schienen, kopfgehärtet • ca. 15 m Rillenschienen kopfgehärtet

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, 06130 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen:Hinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 A … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen:Hinweis auf § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist die Teilnahme zu beantragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, ein unvollst … ganz lesena) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufes ist die Teilnahme zu beantragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch eine fehlende Beantragung der Teilnahme die Gefahr besteht, ein unvollständiges Angebot abzugeben, welcher nach geltenden vergaberechtlichen Regelungen gegebenenfalls auszuschließen ist. b) Die in den Unterlagen enthaltenen Dateien sind in dem Inhaltsverzeichnis aufgelistet. Die Vollzähligkeit der Dateien/Unterlagen ist anhand des Inhaltsverzeichnisses zu prüfen. c) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin ausdrücklich darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. d) Fragen sind über das Portal: evergabe-online.de bis spätestens zum 18.09.2025 Ortszeit 11:00 Uhr an die Auftraggeberin zu richten. e) Die geforderten Unterlagen sind vollständig mittels der seitens der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erstellen und soweit vorgesehen, entsprechend durch weitere Unterlagen zu ergänzen. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher amtlich anerkannter Übersetzung. g) Enthalten Unterlagen zum Angebot Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse, sind diese Unterlagen (Seiten) zu kennzeichnen. h) Soweit eine rechtsverbindliche Unterschrift gefordert wird, ist diese durch den Vertretungsberechtigen des Bewerbers zu leisten. Handelt es sich bei dem Unterzeichner nicht um den aus öffentlichen Registern wie z. B. dem im Handelsregister benannten Vertretungsberechtigen ist die Unterschriftsbefugnis mittels gesonderter Vollmacht nachzuweisen. Allgemeiner Hinweis: bei elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform die händische Unterschrift (Angabe des Namens des Vertretungsberechtigten). In der Unterschriftszeile ist der Name des Bewerbers und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. i) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die einzelnen Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft unter Benennung der Vertretungsberechtigten zu benennen. (A6). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen: A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) A8 Vertraulichkeitserklärung A9 Eigenerklärung Eignung LD A10 Erklärung Mindestlohn A11 Eigenerklärung Zuverlässigkeit A11.1 Eigenerklärung Sanktionen A12 Versicherungsnachweis j) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. k) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Bewerbers/Bieters und der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt sowie mit dem Datum zu versehen. l) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Selbstauskünfte durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. Die Vergabestelle wird nachzufordernde Unterlagen binnen angemessener Frist beim Bewerber / Bieter anfordern (geregelt innerhalb von 6 Kalendertagen). m) Die Auftraggeberin behält sich vor, Angebote zurückzuweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen (§ 55 Abs. 1 SektVO). Die Auftraggeberin kann verlangen, dass Angaben zur Herkunft der angebotenen Ware bzw. zum Fertigungsort der Waren gemacht werden. n) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angeboten ist ausgeschlossen. o) Die Bewerber werden auf die Regel …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
voestalpine Turnout Technology Germany GmbH, Butzbach–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
128.004 €Zuschlagswert im Median
85.230 € – 451.345 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.09.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de7efba3-08de-48e4-b326-fa7fafd0097c.