Stadtbahnprogramm Halle, Vorhaben 19.6 Zwischenendstelle Neustadt, Verkehrs- und Tiefbau
Hallesche Verkehrs-AG · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen A 2025/03veröffentlicht 12.08.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 30.06.2025 – 25.11.2025
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Halle (Saale).
- A 4 Fahrbahnerneuerung AS Glauchau - AS Hohenstein-Ernsthal; Los 4.2 Erd- und OberbauDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- A14, VKE 1.5, Neubau BW 49A über die UchteDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 03.12.2026
- A 4 Fahrbahnerneuerung AS Dresden-Neustadt - AD Dresden-Nord; Los Erd- und OberbauDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 08.12.2026
- Los 3.2 FahrzeugrückhaltesystemeDie Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost · Halle (Saale)Frist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen-Anhalt (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate30.06.2025 – 25.11.2025
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Halle (Saale)06112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 25.11.2025
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Neubau eines Wendegleises inkl. Einbindung in das bestehende Stadtbahnnetz der HAVAG in Höhe der vorhandenen Haltestelle Schwimmhalle im Stadtteil Neustadt
Beschreibung des Loses
'- Rückbau und Entsorgung vorhandener Asphaltoberflächenbefestigungen (ca. 1.500 m²) inkl. Bordanlagen - Demontage und Entsorgung vorhandener Spurstangengleise inkl. Unterguss (ca. 80 m) - Rückbau vorhandener Gleiswechsel Höhe Haltestelle S-Bahnhof Neustadt inkl. Lückenschluss Gleis - Montage Rahmengleis (ca. 60 m) und Weichen (3 Stck.) auf Betontragplatte - Deckenschluss mittels Asphalt (ca. 1.300 m²), Herstellung Bord- und Entwässerungsanlagen - Anpassungsmaßnahmen Beschilderung und Markierung - Herstellung Schutzverrohrung für separaten Einzug von Kommunikations-, Steuer- und Bahnstromkabel - Herstellung Fahrleitungsmaste inkl. Gründungen - Anpassungsmaßnahmen Oberflächenbefestigung und Ausstattung vorhandene Haltestelle Schwimmhalle - Montage und Anschluss Ver- und Entsorgungsleitungen eines WC-Container inkl. Herstellung Aufstellflächen - Durchführung Verkehrsführung während der Bauzeit
Gegenstand nach CPV
- 45233120StraßenbauarbeitenHauptgegenstand
- 45234120Stadtbahnarbeiten
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- niedrigster Preis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.06.2025
- Vertragsende
- 25.11.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, 06130 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabev … ganz lesenkürzer
Hinweis auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf de … ganz lesenkürzer
a) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht. b) Unter Verweis auf § 10 SektVO weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Angebots ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Hierfür ist eine Registrierung auf dem Portal notwendig. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden. c) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren. d) Anfragen sind über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen. e) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben. f) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. g) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet. h) Nebenangebote sind nicht zugelassen. i) Die Teilnahme von Bietern an der Öffnung der Angebote ist ausgeschlossen. j) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. k) Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch austehenden Bewilligung von Fördermitteln. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu. l) Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied folgende Unterlagen einzureichen: A7 Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) A8 Vertraulichkeitserklärung A9 Eigenerklärung Formblatt 124 A10 Erklärung Mindestlohn A11 Eigenerklärung §§ 123, 124 GWB A12 Versicherungsnachweis Die Auftraggeberin behält sich die weitere Nachforderung von Unterlagen vor. m) Bieter, die in die engere Auswahl kommen, haben auf Anforderung (innerhalb der dann gesetzten Frist), - die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen - die Urkalkulation, Urkalkulation von Nachunternehmern einzureichen n) Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Urkunden und Bescheinigungen einer zuständigen Verwaltungsbehörde und/oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen. Die Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. o) Weitergehende Angaben ergeben sich aus der Datei A1 Allgemeine Informationen, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| STRABAG AG, Halle (Saale) | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 06112 Halle (Saale)
- Website
- havag.com
- Kontakt
- vergabe@
havag.com
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Sachsen-Anhalt (18 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bickhardt Bau SE13 Zuschläge
- STRABAG AG9 Zuschläge
- Bickhardt Bau Thüringen GmbH7 Zuschläge
- GP Verkehrswegebau GmbH7 Zuschläge
- AVS Verkehrssicherung GmbH6 Zuschläge
- KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung df5c28a0-c5ec-4792-92f6-e7c079c01a12.