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Stadt Wunstorf - Stadttheater Wunstorf - Umgestaltung Foyer und Fassade

Stadt Wunstorf · Wunstorf, Niedersachsen

Aktenzeichen 573-25veröffentlicht 05.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 411 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
199 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wunstorf31515, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität des Projektteams10 %
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
  • Honorarangebot30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Allgemein Die Stadt Wunstorf als Eigentümerin des Stadttheaters in Wunstorf beabsichtigt Teile des vorhandenen Gebäudes zu sanieren. Seitens der Stadt Wunstorf gibt es bereits ein Gesamtkonzept für das Stadttheater mit dem Ziel, um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Sichtbarmachung des Theaters zu verbessern. Diese Planungsleistung ist hier zu vergeben. Lage und Erschließung Das Stadttheater befindet sich im Kernbereich der Innenstadt, zugänglich von der Südstraße (Fußgängerzone) und gegenüberliegend westlich von der Straße Am Burgmannshof. Verbindend zwischen der Straße Am Burgmannshof und der Fußgängerzone verläuft an der südlichen Gebäudewand eine Passage von der auch die südlich vom Stadttheater gelegene Theaterbar erreicht wird. Die Theaterbar erweitert u.a. das gastronomische Angebot des Theaters während der Vorstellungspausen. Die Innenstadtlage und die zur Verfügung stehende Größe der Verkehrsflächen sind bei der Planung und Ausführung der Arbeiten zu berücksichtigen. Bestandsgebäude Das ursprünglich im Jahr 1950 errichtete Gebäude war als Lichtspielhaus geplant und wurde 1957 um ein Bühnenhaus erweitert. Das Bühnenhaus wurde 1964 mit Umkleideräumen aufgestockt. Im Jahre 1981 wurde das Bühnenhaus durch einen Neubau ersetzt, das Foyer EG wie OG umgestaltet, und ein Außenbalkon zur Südstraße angebaut. Das Vorhandensein von Schadstoffen in Bauteilen (z.B. asbesthaltige Putze etc.) kann nicht ausgeschlossen werden. Es wurden Schadstoffgutachten 2018 und 2021 erstellt. Das Stadttheater bietet als Versammlungsstätte 540 Besuchern Platz, derzeit finden Theater, Konzert- und Varietéveranstaltungen statt. Das Stadttheater wird auch von größeren Tourneetheatern genutzt Planungsrechtliche Situation / öffentlich-rechtliche Anforderungen Das Stadttheater liegt nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines gültigen Bebau-ungsplanes. Für den Innenstadtbereich liegt eine Gestaltungssatzung der Stadt Wunstorf vor. Die Stadt ist auch die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige untere Bau-aufsichtsbehörde. Anforderungen, die sich aus bereits erteilten Baugenehmigungen und aus dem parallel erarbeitetem Brandschutzkonzept ergeben sind zu beachten. Der Umbau ist gemäß allen Anforderungen aus Gesetzen und Richtlinien zu planen und zu realisieren, jeweils in der aktuellen Fassung, soweit nicht aufgrund von Bestandsschutz die damals gültige Fassung anzuwenden ist. Es sind u. a. anzuwenden das Baugesetzbuches (BauGB), die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) inkl. Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO), die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO), die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) etc. Darüber hinaus sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die Genehmigung für die Umgestaltung des Foyers im EG wurde bereits eingeholt. Weiterhin wurde von der Stadt Wunstorf ein Fördermittelantrag im Rahmen des Förderprogramms "ISEK" gestellt. Beschreibung der Planungsaufgabe und bauliche Maßnahmen Die Maßnahme lässt sich in einzelne Bausteine gliedern, dessen Abfolge nicht vorgegeben wird. Diese sind: - Umgestaltung Foyer EG - Schaffung von WC"s im Teilbereich des jetzigen Foyer OG - Sanierung Außenbalkon und Fassade Die Stadt Wunstorf hat 2018 ein Gesamtkonzept für die baulichen Maßnahmen entwickelt und mit den Nutzern vorabgestimmt. Das Konzept ist in Anlage P6 dargestellt und mit Kommentaren (orange) versehen. Die Umsetzbarkeit der dort beschriebenen Maßnahmen muss aus planerischer und technischer Sicht geprüft werden. Sind davon abweichende oder ergänzende bauliche Maßnahmen besser geeignet, die Ziele der Nutzer zu erreichen, so sind diese vorzuschlagen. Durch die Nutzung bedingt ergeben sich starre Spielpausen die längerfristig im Voraus durch die Nutzer geplant und festgelegt werden müssen, um Veranstaltern verbindliche Spielzeiten zu ermöglichen. Es ist bei der Planung von Bauabläufen und Zeitplänen besonderes Augenmerk auf die Zeitfenster zu legen. Eine Verschiebung der Spielpausen ist nicht möglich. Zeitraum und Kosten der Baumaßnahme Die Bauarbeiten sollten vornehmlich in den spielfreien Zeiten erfolgen, die Planungsaufgabe umfasst daher auch einen optimierten Bauablauf zu schaffen und die Koordinierung zwischen Nutzung und Bauablauf einzubeziehen. Die festgelegten erweiterten spielfreien Zeiten in 2026 und 2027 sind jeweils von April bis Oktober. Von November 2026 bis März 2027 und 31. Oktober 2027 muss das Theater bespielbar sein. Nach einer ersten Kostenschätzung ergeben sich für die (KG 300, 400, 700) in der Höhe von derzeit 1,3 Mio. EUR brutto.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung für Gebäude und Innenräume

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

––
2
Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS)

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

––
3
Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT)

Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 3). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität des Projektteams10 %
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine20 %
Projekteinschätzung und Herangehensweise40 %
Honorarangebot30 %
Qualität
Qualität des ProjektteamsVorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Qualität
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und TermineOrganisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Qualität
Projekteinschätzung und HerangehensweiseDarstellung von (fach-)planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf den Abschluss der Bauarbeiten an geplanten Bausteinen in der spielfreien Zeit 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.
Kosten
HonorarangebotDas Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auf … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMBS4#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1DODEMO MODULAR ARQUITECTURA, Hamburg3
2IGH-Planung GmbH & Co. KG, Garbsen2
3IGH-Planung GmbH & Co. KG, Garbsen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Südstraße 1, 31515 Wunstorf
Kontakt
vergabestelle@bbt-kanzlei.de
Auskünfte
bbt Rechts- und Steuerkanzleivergabestelle@bbt-kanzlei.de

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

399vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (384 Lose mit Angabe)
341.510 €Zuschlagswert im Median
146.605 € – 712.845 €mittlere Hälfte, 214 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aadc3882-2e3e-40bf-bca5-452bcd5a10cc.